Vorsorgemappe Ortenaukreis

1) Eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes ist nicht erforderlich, wenn zwischen der bevollmächtigten Person und dem behandelnden Arzt Einverständnis darüber besteht, dass die Erteilung, Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Patienten (Vollmachtgebers) entspricht (§ 1829 Abs. 4 und 5 BGB). 2) In diesen Fällen muss die bevollmächtigte Person eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen (§ 1831 Abs. 2 und 5 BGB und § 1832 Abs. 2, 4 und 5 BGB). Vorsorgevollmacht | Seite 2 von 4 Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, mich bei der Meldebehörde ab- und anmelden. Sie darf Rechte und Pflichten aus meinem Mietvertrag, einschließlich einer Kündigung, wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. Sie darf einen neuen Wohnraummietvertrag oder einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen) abschließen und kündigen. 2. Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten 1. Gesundheitsangelegenheiten/Pflegebedürftigkeit Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sofern ich eine Patientenverfügung verfasst habe, ist sie befugt, meinen dort festgelegten Willen durchzusetzen. Ja Nein Ja Nein Solange es erforderlich ist, darf sie über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung (§ 1831 Abs. 1 BGB)2), über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Medikamente u. Ä.) in einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung (§ 1831 Abs. 4 BGB)2) und über ärztliche Zwangsmaßnahmen (1832 Abs. 1 BGB)2) entscheiden. Wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht kommt, darf sie über meine Verbringung zu einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus entscheiden(§ 1832 Abs. 4 BGB)2). Ja Nein Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde die mich behandelnden Ärzte und das nichtärztliche Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Person von der Schweigepflicht. Sie darf ihrerseits die mich behandelnden Ärzte sowie das nichtärztliche Personal von der Schweigepflicht gegenüber Dritten entbinden. Ja Nein Insbesondere darf sie in alle Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1829 Abs. 1 und 2 BGB) 1). Ja Nein 3. Vertretung vor Behörden und Gerichten Ja Nein Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten. Dies umfasst auch die datenschutzrechtliche Einwilligung. Ja Nein Sie darf mich vor Gericht vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen. Vorsorgevollmacht 32 Zum Zweck der öffentlichen Beglaubigung bitte die Klammern öffnen und alle 4 Seiten zusammenhängend herausnehmen!

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