Vorsorgemappe Landkreis Heidenheim

Vorsorgevollmacht | Seite 3 von 4 Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, ändern und zurücknehmen, Ja Nein 4. Vermögenssorge (bitte beachten Sie die unten stehenden Hinweise) Folgende Geschäfte soll sie nicht vornehmen können: über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen, Zahlungen und Wertgegenstände annehmen, mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten, Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben, Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist (also Gelegenheitsgeschenke oder nach meinen Lebensverhältnissen angemessene Zuwendungen). Ja Nein namentlich Hinweise: Für bestimmte Rechtsgeschäfte, z. B. die Aufnahme eines Darlehens, ist die notarielle Beurkundung unumgänglich (§ 492 Abs. 4 BGB). Bei Immobilienangelegenheiten verlangt das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte Urkunde, also mindestens eine vom Notar oder der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigte Vollmacht. Eine notarielle Beurkundung hat eine noch höhere Akzeptanz. Ferner ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll für Handels- und Gewerbetreibende oder Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Zumindest bedarf es einer öffentlich beglaubigten Vollmacht, wenn Erklärungen gegenüber dem Handelsregister abgegeben werden sollen. Bei Bankangelegenheiten ist es ratsam, ergänzend eine Vollmacht auch gesondert auf einem von Banken und Sparkassen angebotenen Vordruck zu erteilen. Diese Vollmacht berechtigt zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Um etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit auszuräumen, sollten Sie grundsätzlich die Konto- und Depotvollmacht in Ihrem Geldinstitut unterzeichnen. 5. Post- und Telekommunikation Ja Nein Im Rahmen der Ausübung dieser Vollmacht darf sie die für mich bestimmte Post – auch Einschreiben mit dem Vermerk „Eigenhändig“ – entgegennehmen, öffnen und lesen. Dies gilt – unabhängig vom Zugangsmedium (Smartphone, PC, Tablet) – auch für E-Mails, SMS, Chatnachrichten, Telefonanrufe und das Abhören von Sprachnachrichten. Zudem darf sie alle damit zusammenhängenden Willenserklärungen (Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben. Vorsorgevollmacht 29

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=