Vorsorgemappe Schwarzwald-Baar-Kreis

Adressen 8 Wichtige Adressen i Wichtig zu wissen! Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche und familienangehörige rechtliche Betreuer bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, bieten Schulungen und Erfahrungsaustausch an. In allen Betreuungsvereinen sind auch Bevollmächtigte, die aktiv tätig sind, bei diesen Veranstaltungen willkommen. Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens (siehe Seite 24) u.a. eine geeignete Betreuungsperson (z.B. Familienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden sowie den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung zu ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl der betroffenen Person Geltung zu verschaffen. Während des laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen. Schwarzwald-Baar-Kreis Versorgungsamt – Betreuungsbehörde Postanschrift: Postfach 78007 78045 Villingen-Schwenningen Besucheranschrift: Voltastr. 3, 78050 Villingen-Schwenningen Tel. 07721 913-7305 | Fax 07721 913-8691 betreuungsbehoerde@lrasbk.de www.lrasbk.de Das Betreuungsgericht Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die nachfolgend aufgeführten Betreuungsgerichte zuständig. Amtsgericht Villingen-Schwenningen Betreuungsgericht Schwenninger Str. 2, 78048 Villingen-Schwenningen Tel. 07721 203-540 poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Amtsgericht Donaueschingen Betreuungsgericht Mühlenstr. 5, 78166 Donaueschingen Tel. 0771 8505-32 und 8505-22 poststelle@agdonaueschingen.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: → Bad Dürrheim → Brigachtal → Dauchingen → Königsfeld → Mönchweiler → Mühlhausen → Niedereschach → St. Georgen → Schönwald → Schonach → Triberg → Unterkirnach → Herzogenweiler → Marbach → Obereschach → Pfaffenweiler → Rietheim → Schwenningen → Tannheim → Tuningen → Villingen → Weigheim → Weilersbach → Blumberg → Bräunlingen → Donaueschingen → Hüfingen → Furtwangen → Gütenbach → Vöhrenbach

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