Vorsorgemappe Schwarzwald-Baar-Kreis

Information 34 Der Bestattungsvorsorgevertrag Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Praktisch alle Bestattungsunternehmen bieten neben einer individuellen Beratung solche Vorsorgeverträge an. Dieser mit dem Bestattungsunternehmen geschlossene Vertrag ist nach dem Bestattungsrecht verbindlich und behält über den Tod hinaus seine Gültigkeit. Hinterbliebene haben daher nicht die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Generell werden im Vertrag zwei Teilbereiche schriftlich fixiert. Der erste Teil widmet sich den persönlichen Wünschen für die eigene Bestattung. Daher ist alles, was in diesem Bereich schriftlich festgelegt wird, eine Frage der persönlichen Wünsche und des Budgets, das für diese zur Verfügung steht. Der zweite Teil regelt die Bestattungskosten bzw. die Beitragszahlungen, die die Dienstleistungen für die eigene Bestattung decken. Hier werden die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck festgelegt. Wichtig ist, dass die Kosten transparent dargestellt werden und eine Gesamtsumme inklusive aller Leistungen genannt wird. Das Bestattungsunternehmen sollte so kalkulieren, dass Preissteigerungen über die Jahre möglichst abgefedert werden. Absicherung der Kosten Die für die Kosten notwendige Summe können Sie auf einem Treuhandkonto hinterlegen, wie sie z.B. der Verband unabhängiger Bestatter (VuB), der Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) oder das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) anbieten. Das Geld gilt dort als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge. Sofern der Betrag angemessen ist, hat das Sozialamt keinen Zugriff darauf. Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung. Sie empfiehlt sich vor allem für jüngere Menschen. Hier werden monatlich Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Dauergrabpflege Der Begriff Dauergrabpflege bezeichnet die langjährige Betreuung einer Grabstelle durch eine Friedhofsgärtnerei. Es gibt viele Gründe, warum man ein Grab nicht oder nicht mehr selbst pflegen kann oder will. Der Umzug an einen anderen Ort, die Alltagsbelastung durch Arbeit und Familie oder auch der eigene körperliche Gesundheitszustand hindern Menschen oft an der Grabpflege. Als Jahresgrabpflege werden Grabpflegearbeiten bezeichnet, die eine Friedhofsgärtnerei im Laufe eines Jahres an einem Grab vornimmt. Diese werden im Regelfall jährlich abgerechnet. Bei der Dauergrabpflege führt eine Friedhofsgärtnerei über eine festgelegte Anzahl von Jahren die fachgerechte Bepflanzung und Pflege Ihres Grabes nach Ihren Wünschen aus. Mit einem Grabpflegevertrag können Sie die Grabpflege vertraglich regeln. Beim Abschluss von Grabpflegeverträgen ist es möglich, die für die gesamte Ruhezeit eines Grabes anfallenden Pflegekosten im Voraus zu bezahlen. Im Rahmen des Grabpflegevertrages erfolgt diese Zahlung an eine Treuhandstelle. Möglich ist auch die Vereinbarung, dass die Pflegekosten dem Nachlass zu entnehmen sind. Durch eine solche Vereinbarung werden die zu zahlenden Beträge zu Nachlassverbindlichkeiten, für die die Erben haften. Welche Arbeiten in welchem Umfang wie oft ausgeführt werden sollen, können Sie im Grabpflegevertrag selbst bestimmen. Die Treuhandstelle kümmert sich um die Verwaltung des Vertrages, die Anlage des Treuhandvermögens, die Bezahlung der Gärtnerei nach erbrachter Leistung und die regelmäßige Kontrolle des Zustandes Ihres Grabes. Weitere Informationen erhalten Sie von: Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG Alte Karlsruher Str. 8, 76227 Karlsruhe Tel. 0721 94487-0 | Fax 0721 94487-20 service@dauergrabpflege-baden.de www.dauergrabpflege-baden.de

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