Vorsorgemappe Schwarzwald-Baar-Kreis

Information 29 Der Erbvertrag muss im Beisein aller beteiligten Vertragsparteien notariell beurkundet werden und kann nur persönlich vom Erblasser – und nicht von einem Vertreter oder Betreuer – geschlossen werden. Anschließend wird der Vertrag vom Notariat für die Vertragsparteien verwahrt. Der ganz entscheidende Unterschied zum Testament ist die Bindungswirkung. Ein Testament kann jederzeit spontan und einseitig geändert werden, während der Erbvertrag eine stärkere Bindungswirkung hat. Änderungen an einem Erbvertrag – wie bei jedem anderen Vertrag auch – sind nur möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Sinnvoll kann ein Erbvertrag für unverheiratete Paare sein, da diese kein gemeinschaftliches Testament erstellen können. Ein Erbvertrag eignet sich auch als Absicherung für eine Pflegeperson, die im Vorgriff auf ein späteres Erbe den Erblasser betreut. Denn im Gegensatz zum Testament kann der Erblasser in einem Erbvertrag mit seinem Vertragspartner eine Gegenleistung festlegen, zum Beispiel seine Pflege. i Anwaltliche Beratung Bei der Errichtung eines Testamentes oder der Gestaltung eines Erbvertrages sollte auf jeden Fall sachkundige anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die hierbei anfallenden Kosten sind immer sinnvoll investiert, da auf diese Weise kostenträchtige und unerfreuliche Erbstreitigkeiten vermieden werden. DR. ALEXANDER WIRICH TOP RECHTSANWALT ERBRECHT Laut FOCUS zählt unser Erbrechtsexperte Dr. Alexander Wirich zu Deutschlands TOP RECHTSANWÄLTEN FÜR ERBRECHT FOCUS Ausgabe 37/2022 Fachanwälte für Erbrecht Alexander Wirich und Werner Fuchs SCHRADE & PARTNER RECHTSANWÄLTE PartmbB Max-Planck-Straße 11 · 78052 Villingen-Schwenningen Telefon 07721/20626-430 · alexander.wirich@schrade-partner.de www.schrade-partner.de Mit ihrer jahrelangen Erfahrung im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht helfen Ihnen unsere beiden Erbrechtsexperten Dr. Alexander Wirich und Werner Fuchs bei allen Fragen rund ums Erben und Vererben! Egal ob es um Testamentsgestaltung, Erbschaftssteuer, Pflichtteil, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Nachlassabwicklung, Hausübergabe, Unternehmensnachfolge oder sonstige Fragen zum Erbrecht geht: Wir helfen Ihnen, persönlich, schnell und qualifiziert. Mehr erfahren Sie unter: www.schrade-partner.de

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