Vorsorgemappe Landkreis Rottweil

22 Adressen → Aichhalden → Dornhan → Epfendorf → Fluorn-Winzeln → Hardt → Lauterbach → Oberndorf am Neckar → Schenkenzell → Schiltach → Schramberg → Sulz am Neckar → Vöhringen → Bösingen → Deißlingen → Dietingen → Dunningen → Eschbronn → Rottweil → Villingendorf → Wellendingen → Zimmern ob Rottweil Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens (siehe Seite 20) u.a. eine geeignete Betreuungsperson (z.B. Familienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden sowie den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung zu ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl des Betroffenen Geltung zu verschaffen. Während des laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen. Landratsamt Rottweil Betreuungsbehörde Olgastraße 6, 78628 Rottweil Buchstaben A–K: Herr Mersch, Tel. 0741 244-271 E-Mail: peter.mersch@landkreis-rottweil.de Buchstaben L–V: Herr Jäger, Tel. 0741 244-8212 E-Mail: florian.jaeger@landkreis-rottweil.de Buchstaben W–Z, Sachgebietsleitung: Frau Reich, Tel. 0741 244-499 E-Mail: daniela.reich@landkreis-rottweil.de Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi. 8:30 bis 11:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr Do. 8:30 bis 11:30 Uhr und 14 bis 17 Uhr Freitag 8:30 bis 11:30 Uhr Besuche bitte nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Betreuungsbehörde, Betreuungsgericht und Betreuungsvereine Betreuungsgerichte Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer. Im Enzkreis und der Stadt Pforzheim sind die nachfolgend aufgeführten Betreuungsgerichte zuständig. Amtsgericht Oberndorf am Neckar Betreuungsgericht Mauserstraße 28 + 38 78727 Oberndorf am Neckar Tel. 07423 815-252 poststelle@agoberndorf.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Amtsgericht Rottweil Betreuungsgericht Königstraße 20, 78628 Rottweil (Postanschrift) Körnerstraße 29, 78628 Rottweil (Dienstgebäude) Tel. 0741 243-0 poststelle@agrottweil.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte:

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