Vorsorgemappe Landkreis Rastatt

6 Allgemeine Informationen Volksbank Baden-Baden Rastatt: Finanzielle Angelegenheiten für den Ernstfall regeln Wer soll für mich Entscheidungen treffen, wenn ich es nicht mehr kann? Wem kann ich vertrauen? Solche Überlegungen fallen oftmals nicht leicht – und werden im Alltag oftmals beiseite geschoben. Doch im Ernstfall ist es ungemein wichtig, sich bereits Gedanken über die Antworten auf diese Fragen gemacht zu haben. Denn die Angehörigen sind nicht automatisch berechtigt, Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht ist daher essenziell: Dadurch erhält eine Person die Erlaubnis, die Angelegenheiten in einer Notfallsituation zu regeln. Mit der Entscheidung, sich mit dem Thema zu beschäftigen und Vorsorge zu treffen, ist der wichtigste Schritt bereits getan. Denn bei allen Fragen, die sich nun stellen, können Experten weiterhelfen. Einen guten Überblick geben die speziell ausgebildeten Mitarbeiter der Volksbank BadenBaden Rastatt. Sie wissen auch welche weiteren Spezialisten man gegebenenfalls braucht. Die Volksbank ist auch erster Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte erteilen zu wollen. So kann der Kontoinhaber bereits zu seinen Lebzeiten anderen Personen – zum Beispiel dem Partner, den Eltern oder den volljährigen Kindern – Zugang zu seinem Bankkonto gewähren. Bankvollmachten können auch so ausgestellt werden, dass sie nicht nur bei Pflegebedürftigkeit und damit zu Lebzeiten, sondern auch nach dem Tod gelten. Außerdem besteht die Möglichkeit, lediglich für den Todesfall eine Vollmacht zu erteilen. Das erleichtert oft den Angehörigen, den letzten Willen zu regeln und die Hinterlassenschaft des Kontoinhabers aufzuteilen. Denn wenn der Kontoinhaber stirbt, ohne jemandem eine Vollmacht gewährt zu haben, kommt keiner an das Geld heran. Dann müssen die Hinterbliebenen auf den Erbschein warten. Wichtig ist: Entgegen der landläufigen Meinung brauchen hinterbliebene Ehepartner genauso wie unverheiratete Partner und andere Angehörige eine Bankvollmacht, um die finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen regeln zu dürfen. Lediglich Erben haben nach dem Ableben des Kontoinhabers automatisch Kontozugriff. Beim Ausstellen der Vollmacht sollte genau definiert werden, in welchen Situationen sie greift und welche Beschränkungen bei den Befugnissen gelten. Eine Bankvollmacht kann sowohl für die Verwaltung eines bestimmten Girokontos als auch für verschiedene weitere Konten eingerichtet werden. Zu beachten ist: Eine Bankvollmacht ist keine Vorsorgevollmacht. Die Bankvollmacht ist ausschließlich für Bankgeschäfte vorgesehen, die direkt die Kontoführung betreffen. Bei Fragen rund um Vorsorge und Bankvollmacht sprechen Sie mit Ihrem Volksbank-Berater oder vereinbaren Sie einen speziellen Termin. Der Kundenservice der Volksbank BadenBaden Rastatt gibt gerne Auskunft unter Tel. 07221-503-0. Einfach vorsorgen. Alles für die Lieben vorbereiten. Das gibt ein gutes Gefühl und macht den Kopf frei für andere Dinge. vb-babara.de

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