Vorsorgemappe Landkreis Rastatt

Die Vorsorgemappe Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Testament Bestattungsverfügung Vorsorgeunterlagen von: Regionalausgabe Landkreis Rastatt

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3 Inhalt Impressum Herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenrat Rastatt e.V. Herausgeber & Verlag: Verlag & Marketing Fred Müller e.K. Rieslingstr. 6 75031 Eppingen Tel. 07138 6903097 info@vundm.com © 2023 Verlag & Marketing Alle Formulare direkt zum Ausfüllen in dieser Mappe. Kreisseniorenrat Rastatt e.V......................................7 Die Inserenten in dieser Vorsorgemappe..............8 Rechtzeitig Vorsorge treffen..................................10 Die Vorsorgevollmacht............................................12 Die Betreuungsverfügung.......................................16 Die Patientenverfügung..........................................18 Rechtliche Betreuung – was ist das?....................22 Erbrecht und Testament...........................................26 Vorsorge für den Todesfall.....................................30 Der Bestattungsvorsorgevertrag...........................32 Dauergrabpflege. ...................................................... 32 Wer hilft im Trauerfall?............................................34 Wohnraumberatung im Landkreis Rastatt........63 Allgemeine Informationen Adressen Formulare Die Betreuungsbehörde...........................................24 Betreuungsgerichte................................................... 24 Betreuungsvereine. ................................................... 25 Vorsorgevollmacht.................................................... 37 Betreuungsverfügung.............................................. 41 Patientenverfügung.................................................. 43 Patienverfügung (Ergänzung COVID 19)............51 Bestattungsverfügung. ............................................ 53 Checkliste Todesfall...................................................57 Persönliche Daten......................................................58 (U = Umschlagseite) Vorwort............................................................................5 Notfallausweis.................................................... U4/U5 Organspendeausweis. ..............................................U4 Wichtige Rufnummern.............................................U5

4 Lange eigenständig leben - mit uns gut versorgt. Wir unterstützen Sie in Ihrem Zuhause mit unseren vielseitigen Leistungen der ganzheitlichen Pflege. DRK-Kreisverband Bühl-Achern e.V. Pflegedienstbüro Bühl Tel. 07223 / 98 77 612 pflege@drk-buehl-achern.de © DRK / A. Zelck Vertrauen Sie uns als kompetentem Pflegepartner. Wir betreuen Sie mit erprobten Sicherheits- und Hygienekonzepten. Pflegedienstbüro Baden-Baden Pflegedienstbüro Rastatt Tel. 07221 / 9189 21 Tel. 07222 / 7741 437 Tagespflege Ambulante Pflege Hausnotruf Individuelle Betreuungsangebote Menüservice / Essen auf Rädern Anzeigenlayout_Vorsorgemappe RA.indd 1 16.02.2021 15:34:57 Gaggenau · Hauptstraße 10 · Tel. 0 72 25/9 89 78 95 Bühl · Eisenbahnstraße 33 · Tel. 0 72 23/8 30 44 22 Rastatt · Kapellenstraße 1 · Tel. 0 72 22/9 33 10 50 Lichtenau · Hauptstraße 24 · Tel. 0 72 27/50 55 94 www.kennstdueinen.de Jung Hörsysteme GmbH Unsere Kunden empfehlen z.B. unser Fachgeschäft in Rastatt Meisterbetrieb für Hörgeräteakustik Kehl • Lichtenau • Rastatt • Gaggenau • Bühl Immer ein offenes Ohr für Sie! Unser Service für Sie: kostenloser Hörtest individuelle Beratung unverbindliches Probetragen modernster Hörsysteme Optimierung Ihrer Hörgeräte-Einstellung (auch Fremdgeräte) • • • •

5 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, ich freue mich, Ihnen heute die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats Rastatt e.V. zum Thema „Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht“ vorstellen zu können. „Der kluge Mann baut vor!“ Mit diesem Zitat von Friedrich Schiller möchte ich Frauen und Männern Mut machen, in gesunden Tagen Vorsorge zu treffen. Dann legen Sie fest, wer für Sie entscheidet, wenn Sie nicht mehr entscheiden können, denn Unfall, eine schwere Krankheit oder Behinderung kann jeden treffen. Beugen Sie vor und sichern Sie sich für die Zukunft ab. Unsere Vorsorgemappe hilft Ihnen dabei. Diese Mappe umfasst wichtige Informationen, Vordrucke und Kontaktadressen, gibt Anregungen und Hinweise bei allen Fragen rund um das Thema Vorsorge. Sprechen Sie über diese Vorsorgemappe mit Ihren Angehörigen, Ihrem Hausarzt und Ihren Vertrauenspersonen, denn Familienangehörige sind nicht automatisch berechtigt, Sie im Ernstfall zu vertreten. Beratung zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde des Landkreises, bei Betreuungsvereinen, bei Anwälten und Notaren. Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats Rastatt ist kostenlos. Sie erhalten diese bei den Vorstandsmitgliedern des Kreisseniorenrats Rastatt, bei Städten und Gemeinden, bei den Inserenten sowie bei den Senioreneinrichtungen Ihrer Gemeinde. Sie kann auch im Internet heruntergeladen werden unter: www.kreisseniorenrat-rastatt.org Der Kreisseniorenrat Rastatt hofft, dass Ihnen die ausgefüllte Vorsorgemappe das gute Gefühl gibt, wichtige Angelegenheiten für den Notfall geregelt zu haben, denn eine fundierte, mit Bedacht getroffene Vorsorge trägt auch dazu bei, dass im Ernstfall Ihren Angehörigen wichtige und zugleich als belastend empfundene Entscheidungen abgenommen werden. Mein Dank gilt allen Inserenten sowie Spendern und Sponsoren, die die Herausgabe dieser Vorsorgemappe erst ermöglicht haben. Insbesondere geht der Dank des Kreisseniorenrats an die Volksbank Baden-Baden Rastatt eG sowie an die Sparkasse Baden-Baden-Gaggenau und an die Sparkasse Bühl für die großzügige finanzielle Förderung dieses Projekts. Doris Schmith-Velten Vorsitzende Kreisseniorenrat Rastatt e.V.

6 Allgemeine Informationen Volksbank Baden-Baden Rastatt: Finanzielle Angelegenheiten für den Ernstfall regeln Wer soll für mich Entscheidungen treffen, wenn ich es nicht mehr kann? Wem kann ich vertrauen? Solche Überlegungen fallen oftmals nicht leicht – und werden im Alltag oftmals beiseite geschoben. Doch im Ernstfall ist es ungemein wichtig, sich bereits Gedanken über die Antworten auf diese Fragen gemacht zu haben. Denn die Angehörigen sind nicht automatisch berechtigt, Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht ist daher essenziell: Dadurch erhält eine Person die Erlaubnis, die Angelegenheiten in einer Notfallsituation zu regeln. Mit der Entscheidung, sich mit dem Thema zu beschäftigen und Vorsorge zu treffen, ist der wichtigste Schritt bereits getan. Denn bei allen Fragen, die sich nun stellen, können Experten weiterhelfen. Einen guten Überblick geben die speziell ausgebildeten Mitarbeiter der Volksbank BadenBaden Rastatt. Sie wissen auch welche weiteren Spezialisten man gegebenenfalls braucht. Die Volksbank ist auch erster Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte erteilen zu wollen. So kann der Kontoinhaber bereits zu seinen Lebzeiten anderen Personen – zum Beispiel dem Partner, den Eltern oder den volljährigen Kindern – Zugang zu seinem Bankkonto gewähren. Bankvollmachten können auch so ausgestellt werden, dass sie nicht nur bei Pflegebedürftigkeit und damit zu Lebzeiten, sondern auch nach dem Tod gelten. Außerdem besteht die Möglichkeit, lediglich für den Todesfall eine Vollmacht zu erteilen. Das erleichtert oft den Angehörigen, den letzten Willen zu regeln und die Hinterlassenschaft des Kontoinhabers aufzuteilen. Denn wenn der Kontoinhaber stirbt, ohne jemandem eine Vollmacht gewährt zu haben, kommt keiner an das Geld heran. Dann müssen die Hinterbliebenen auf den Erbschein warten. Wichtig ist: Entgegen der landläufigen Meinung brauchen hinterbliebene Ehepartner genauso wie unverheiratete Partner und andere Angehörige eine Bankvollmacht, um die finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen regeln zu dürfen. Lediglich Erben haben nach dem Ableben des Kontoinhabers automatisch Kontozugriff. Beim Ausstellen der Vollmacht sollte genau definiert werden, in welchen Situationen sie greift und welche Beschränkungen bei den Befugnissen gelten. Eine Bankvollmacht kann sowohl für die Verwaltung eines bestimmten Girokontos als auch für verschiedene weitere Konten eingerichtet werden. Zu beachten ist: Eine Bankvollmacht ist keine Vorsorgevollmacht. Die Bankvollmacht ist ausschließlich für Bankgeschäfte vorgesehen, die direkt die Kontoführung betreffen. Bei Fragen rund um Vorsorge und Bankvollmacht sprechen Sie mit Ihrem Volksbank-Berater oder vereinbaren Sie einen speziellen Termin. Der Kundenservice der Volksbank BadenBaden Rastatt gibt gerne Auskunft unter Tel. 07221-503-0. Einfach vorsorgen. Alles für die Lieben vorbereiten. Das gibt ein gutes Gefühl und macht den Kopf frei für andere Dinge. vb-babara.de

7 Kreisseniorenrat Rastatt e.V. Kreisseniorenrat Rastatt e.V. Allgemeine Informationen Der Kreisseniorenrat Rastatt e.V. vertritt die Interessen älterer Menschen und versteht sich als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustauschs in allen Lebensbereichen älterer Menschen, insbesondere auf sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Er arbeitet eng mit den in der Seniorenarbeit tätigen Organisationen, Einrichtungen und Vereinigungen sowie örtlichen Seniorenräten, Altenclubs, Altenbegegnungsstätten und Altenwerken zusammen und möchte das bürgerschaftliche Engagement insbesondere von älteren Menschen fördern. Der Kreisseniorenrat Rastatt e.V. tritt für die Interessen der älteren Menschen im Landkreis Rastatt ein. Er arbeitet gemeinnützig und unabhängig, ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Mitglieder des Kreisseniorenrates sind Städte und Gemeinden, Seniorenvereinigungen, Altenclubs, Altenbegegnungsstätten und Altenwerke. Alle Seniorenvereinigungen können eine Mitgliedschaft beantragen. Die Vorstandsmitglieder des Kreisseniorenrats werden für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Die Idee des „lebenslangen Lernens“ ist für den Kreisseniorenrat die Herausforderung schlechthin; er unterstützt die Seniorinnen und Senioren der Region bei der Umsetzung dieser Herausforderung – auch im Bereich der Informationstechnologie. Der Kreisseniorenrat Rastatt pflegt partnerschaftliche Kontakte zu staatlichen, kommunalen und kirchlichen Stellen sowie zu Organisationen, die Dienste und Hilfen für Ältere anbieten, um so das Verständnis für die Belange der älteren Bürger zu verstärken. Mit seiner Arbeit möchte der Kreisseniorenrat Rastatt auch dazu beitragen, das Bürgerschaftliche Engagement insbesondere von älteren Menschen zu fördern. Die ehrenamtliche Übernahme von Aufgaben und Verantwortung für die Gesellschaft trägt auch dazu bei, die Lebensqualität der Ehrenamtlichen zu steigern. Der Kreisseniorenrat Rastatt informiert in Weiterbildungsveranstaltungen, durch Beratungsaktivitäten und Aktivierungsprogramme die Bürgerschaft über Rechte und Pflichten älterer Menschen. Durch seine Öffentlichkeitsarbeit will der Kreisseniorenrat Rastatt die Probleme und Anliegen älterer Menschen im Landkreis Rastatt aufgreifen und an deren Lösung mitarbeiten und kann dadurch auch generationenübergreifend tätig sein. →

8 Kreisseniorenrat Rastatt e.V. Die Inserenten in dieser Vorsorgemappe Liebe Leserinnen und Leser, die hier aufgeführten Inserenten haben maßgeblich zum Erscheinen dieser umfassenden Vorsorgemappe beigetragen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Dispositionen die beteiligten Firmen, Dienstleister und Einrichtungen. Der Kreisseniorenrat Rastatt e.V. und der Verlag bedanken sich bei allen, die mit ihrer Anzeigenschaltung die Herausgabe dieser Vorsorgemappe unterstützt haben. AWO Kreisverband Rastatt Am Hasenwäldchen 8, 76437 Rastatt Siehe Seite 17 Baugenossenschaft Familienheim Rastatt eG Friedrich-Ebert-Str. 34 b, 76437 Rastatt Siehe Seite 62 Bestattungshaus K. Heck e.K. Hauptstr. 5, 76571 Gaggenau Siehe Seite 31 Bestattungsunternehmen Mechler Hauptstr. 78, 77815 Bühl Siehe Seite 31 Braun, Schmidt & Wild Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Gerwigstr. 4, 76437 Rastatt Siehe Seite 29 Caritasverband für den Landkreis Rastatt e.V. Carl-Friedrich-Str. 10, 76437 Rastatt Siehe Seite 15 Die umfassende Arbeit des Kreisseniorenrats Rastatt wird vor allem in folgenden Projekten umgesetzt: → „Mobile Wohnberatung“ für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen zu Hause → „Zeitreise ins Alter“ mit Alterssimulationsanzügen → „Aktivierende Hausbesuche“ in Kooperation mit dem DRK → Heimbeiräte-Schulungen → „fit und mobil“ – sicherer Umgang mit Rollator und Rollstuhl für Nutzer und Begleitpersonen → „Seniorenfreundlicher Service“: Zertifizierung seniorenfreundlicher Geschäfte, Sparkassen und Banken, Apotheken, Handwerksbetriebe etc. → „Runde Tische“ mit Referaten zu aktuellen Problemen der Seniorenarbeit → Präsentation auf Messen und Ausstellungen → Präventionskampagne gegen betrügerische Telefonanrufe „Enkeltrick“ in Kooperation mit der Polizei → Mitgliedschaft in der „Kommunalen Gesundheitskonferenz“ sowie in der „Kommunalen Pflegekonferenz“ Als jüngstes Projekt und Hilfe für alle Generationen wurde die vorliegende Broschüre „Vorsorgemappe“ herausgegeben. Diese enthält alle Bereiche wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und als Hilfe für die Angehörigen, was sie tun und beachten sollten, wenn jemand verstirbt. Diese kostenfreie Broschüre liegt in allen Rathäusern, bei Ärzten und Rechtsanwälten aus und kann auch im Internet heruntergeladen werden. Dem Kreisseniorenrat ist es eine Herzensangelegenheit, den Menschen ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen. Kontakt: Doris Schmith-Velten Vorsitzende Tel. 07223 8013643 www.kreisseniorenrat-rastatt.org

9 Inserenten Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bühl-Achern e.V. Rotkreuzstr. 1, 77815 Bühl Siehe Seite 4 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rastatt e.V. Plittersdorfer Str. 1/3, 76437 Rastatt Siehe Seite 23 Diakonieverein Rastatt e.V. Kaiserstr. 70, 76437 Rastatt Siehe Seite 23 Josef Elter Orthopädie- und Rehatechnik Konrad-Adenauer-Str. 38, 76571 Gaggenau Siehe Seite 62 Gärtnerei Kamm GmbH Kreuzstr. 6A, 76571 Gaggenau Siehe Umschlagseite 2 Gernsbacher Bestattungsinstitut Schenkel Igelbachstr. 9, 76593 Gernsbach Siehe Seite 33 Haus Edelberg – Senioren-Zentren Bietigheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim Siehe Seite 27 Jacobs Steinbildhauerei e.K. Am Froschbächle 2, 77815 Bühl Siehe Seite 35 Jung Hörsysteme GmbH Hauptstr. 24, 77839 Lichtenau Siehe Seite 4 Seniorendomizil Haus Rudolf Bahnhofstr. 3, 76448 Durmersheim Siehe Seite 11 Seniorendomizil Haus Sibylla Malscher Str. 17, 76461 Muggensturm Siehe Seite 11 Katholische Sozialstationen in Mittelbaden e.V. Murgstr. 37, 76437 Rastatt Siehe Seite 19 Ketterer Sicherheitstechnik Hauptstr. 7, 77815 Bühl Siehe Seite 62 Klinikum Mittelbaden gGmbH Dr.-Rumpf-Weg 7, 76530 Baden-Baden Siehe Seite 17 Stadt-Apotheke Kuppenheim Luisenstr. 2, 76456 Kuppenheim Siehe Seite 19 MEDICLIN Reha-Zentrum Gernsbach Langer Weg 3, 76593 Gernsbach Siehe Seite 29 Rainer Weber – Bestattungen Dekan-Höfler-Str. 1, 76532 Baden-Baden Siehe Seite 33 Rechtsanwälte Dr. Weber & Dr. Beneke Kaiserstr. 30., 76437 Rastatt Siehe Seite 27 Seniorentagesstätte Sonnenschein GmbH Elchesheimerstr. 1, 76479 Steinmauern Siehe Seite 17 SG Steven Görner Bestattungen Kapellenstr. 36, 76437 Rastatt Siehe Umschlagseite 4 (Rückseite) Stauch Natursteine GmbH Nordring 16, 76473 Iffezheim Siehe Seite 35 Volksbank Baden-Baden Rastatt eG Kaiserstraße 74, 76437 Rastatt Rheinstraße 132, 76532 Baden-Baden Siehe Seite 6 Volkshochschule Landkreis Rastatt Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt Siehe Seite 15

10 Rechtzeitig vorsorgen Die meisten Menschen schieben das Thema Vorsorge auf die lange Bank. Wer aktiv im Leben steht, der denkt nicht gerne darüber nach, dass er einmal seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf Hilfe angewiesen ist. Dabei kann jeder in eine Situation kommen, in der ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Deshalb sollte man frühzeitig daran denken, Vorsorge für „den Fall der Fälle“ zu treffen. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Der Bereich Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ist von zunehmender Bedeutung. Die Begriffe werden hierbei jedoch nicht streng auseinander gehalten, sodass häufig Verwirrung besteht. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung betreffen einen gemeinsamen Bereich. Es kann eine Lebenssituation eintreten, in der ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Handeln nicht mehr möglich ist. Zumeist besteht diese Gefahr im Alter. Durch einen Unfall oder schwere Krankheit kann es jedoch auch jederzeit jüngere Personen treffen. Besteht in diesen Fällen die Annahme, dass der betroffene Mensch nicht mehr handlungsfähig ist bzw. nicht in der Lage ist, notwendige Dinge in erforderlicher Weise zu verstehen, sieht das Gesetz die gerichtliche Betreuung und die Bestellung einer gerichtlichen Betreuungsperson vor. Dabei ist das Gericht nicht an die Vorschläge der Angehörigen der zu betreuenden Person gebunden. Es ist daher möglich, dass eine fremde Person als Betreuungsperson bestellt wird. Das Gesetz sieht jedoch eine Möglichkeit vor, dies zu verhindern. Nach dem Gesetz wird eine Betreuung nicht eingerichtet, wenn keine Notwendigkeit dafür besteht. Dies ist gegeben, wenn die zu betreuende Person für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit vorgesorgt hat. Diese Vorsorge besteht in der Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie als Vollmachtgeber, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die für Sie handeln und entscheiden, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Als Bevollmächtigte kommen vor allen Dingen nahe Angehörige (Ehegatten oder Lebenspartner, Kinder) in Betracht. Es können aber auch Außenstehende, wie z.B. Freunde oder Bekannte bevollmächtigt werden. Zu bedenken ist aber, dass eine Vorsorgevollmacht ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt, da die bevollmächtigte Person weitreichende Befugnisse hat und keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Zum Schutz vor willkürlichen Maßnahmen im Falle einer Handlungsunfähigkeit ist die Vorsorgevollmacht mit Abstand das wichtigste Instrument. Rechtzeitig Vorsorge treffen Wichtig zu wissen Familienangehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Um die betreuungsbedürftige Person rechtsverbindlich zu vertreten, benötigen auch Ehepartner, Kinder und Geschwister eine gültige Vollmacht oder müssen vom Gericht als Betreuungsperson bestellt sein.

11 Rechtzeitig vorsorgen Die Betreuungsverfügung Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel. Damit können Sie Vorsorge im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit treffen und bestimmen, wer als Betreuungsperson vom Gericht bestimmt werden soll. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht liegt darin, dass die benannte Person in dem gerichtlichen Verfahren als Betreuungsperson bestimmt wird und somit in ihrer Handlungsweise der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Die Patientenverfügung Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. So können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind. Niemand ist gesetzlich verpflichtet, eine Patientenverfügung zu haben. Bei Menschen, die keine Patientenverfügung haben, tritt automatisch das Gesetz in Kraft. Jeder Arzt wird dann versuchen, das Leben so lange wie möglich und mit allen möglichen Maßnahmen zu verlängern. Im Formularteil ab Seite 36 finden Sie alle wichtigen Formulare! Vorsorgevollmacht................................................................ 37 Betreuungsverfügung.......................................................... 41 Patientenverfügung.............................................................. 43 Patienverfügung (Ergänzung COVID 19)........................51 Bestattungsverfügung. ........................................................ 53 Checkliste Todesfall...............................................................57 Persönliche Daten..................................................................58 Seniorendomizil Seniorendomizil Haus Sibylla Haus Rudolf Dauer-/ Kurzzeitpflege Tagespflege Betreutes Wohnen Offene Angebote Wir bieten Ihnen umfangreiche Wohnund Betreuungsangebote, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden können. Geschmackvolle Einrichtung und funktionale Ausstattung verleihen ein Ambiente zum Wohlfühlen. Wir tragen Sorge und Verantwortung für unsere Bewohner und legen großen Wert auf die Einhaltung unserer Hygienekonzepte und Schutzvorkehrungen. Gerne informieren wir Sie rund um unser Leistungsangebot. Seniorendomizil Haus Sibylla Malscher Straße 17, 76461 Muggensturm Telefon 07222 5014-0 haus-sibylla@compassio.de Seniorendomizil Haus Rudolf Bahnhofstraße 3, 76448 Durmersheim Telefon 07245 9191-0 haus-rudolf@compassio.de Wir sind auch in Ihrer Nähe! www.compassio.de Wir sind gerne für Sie da!

12 Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Grundsätzlich kann jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht zur Erledigung einzelner Rechtsgeschäfte (Spezialvollmacht) oder zur generellen Regelung aller Rechtsgeschäfte (Generalvollmacht) erteilen. Die bevollmächtigte Person, die das Original oder eine notariell beglaubigte Ausfertigung des Originals in Händen hält, ist damit sofort und jederzeit handlungsfähig. Was ist eine Vorsorgevollmacht Die Rechtspraxis hat den Begriff „Vorsorgevollmacht“ geprägt. Sie hat vorsorgenden Charakter und soll grundsätzlich erst verwendet werden, wenn der Vollmachtgeber seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Vorsorgevollmacht ist meist umfassend. Mit ihr soll nach Möglichkeit die Einrichtung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Leitgedanke der Vorsorgevollmacht ist, dass sie möglichst nicht unter Druck eines Ernstfalles, sondern frühzeitig nach reiflicher Überlegung erteilt wird. Mit der nach außen – am besten ab sofort – gültigen Vorsorgevollmacht erhält die bevollmächtigte Person die Befugnis, den Vollmachtgeber in den benannten Aufgabenbereichen zu vertreten. Einzelheiten zur Umsetzung und Einschränkungen sollten in der nach außen wirksamen Vollmacht vermieden werden, da diese deren praktische Umsetzung erschweren. In einer separaten Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer lässt sich im sogenannten Innenverhältnis festlegen, unter welchen Bedingungen der Bevollmächtigte tätig werden darf. Hierbei handelt es sich quasi um einen Vertrag zwischen Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Dieser kann auch detaillierte Anweisungen enthalten, was wie zu erledigen ist. Die bevollmächtigte Person bleibt grundsätzlich auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus handlungsfähig. Dennoch sollte dies in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich festgelegt werden. Die einvernehmliche Abwicklung des Nachlasses kann dadurch erheblich erleichtert werden. Die bevollmächtigte Person handelt in diesem Fall für die Erben, bis diese die Vollmacht widerrufen. Wenn die Vollmacht mit dem Tode enden soll, muss auch dies in der Vollmacht festgelegt werden. Das Formular für eine Vorsorgevollmacht finden Sie ab Seite 37.

13 Vorsorgevollmacht Was kann in der Vorsorgevollmacht geregelt werden? Welche Angelegenheiten die bevollmächtigte Person für Sie regeln soll, richtet sich nach Ihrem Willen und Ihrer konkreten Lebenssituation. Sie können eine umfassende Vollmacht erteilen, die neben der generellen Vertretung bei Rechtsgeschäften (Generalvollmacht) auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten, wie der Aufenthaltsbestimmung oder der Gesundheitssorge (Personensorge) zulässt. Möglich ist aber auch, dass Sie die Vollmacht auf einzelne Rechtsgeschäfte beschränken, wie z.B. die Verwaltung Ihres Vermögens, die Vertretung gegenüber Behörden oder den Abschluss eines Heimvertrages. Haben Sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung verfasst, so ist die bevollmächtigte Person nach § 1901a BGB gehalten, Ihrem in der Patientenverfügung erklärten Willen Geltung zu verschaffen. Nach §§1904 und 1906 BGB kann eine Vollmacht auch für die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in risikoreiche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe wie z.B. Operationen und für die Bestimmung des Aufenthaltes erteilt werden. In der Vorsorgevollmacht können auch Fälle geregelt werden, in denen zum Schutz des Vollmachtgebers eine Unterbringung nötig ist, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist. Dies kann die Unterbringung in einer geschlossenen Station sein oder sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Bettgitter, Bettgurte oder eine medikamentöse Ruhigstellung nach § 1906 BGB. Ein Bevollmächtigter kann hier aber nur seine Einwilligung geben, wenn diese Maßnahmen ausdrücklich in der Vollmacht benannt sind. Alle Maßnahmen, die mit Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung verbunden sind, müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Die Form der Vorsorgevollmacht Eine besondere Form ist für die Vorsorgevollmacht nicht vorgeschrieben. Zum Nachweis und aus Gründen der Klarheit sollte die Vollmacht jedoch schriftlich abgefasst werden. Sie muss nicht zwingend vollständig handschriftlich verfasst sein, allerdings ist dabei die Gefahr einer Fälschung am geringsten. Außerdem kann man eventuellen späteren Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers eher begegnen, wenn der Text vollständig handschriftlich abgefasst ist. Dies ist jedoch eher unüblich. Meist wird ein Formular mit Ankreuzfeldern verwendet, das um die persönlichen Angaben ergänzt wird. Ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen finden Sie ab Seite 37 in dieser Vorsorgemappe. Auf keinen Fall dürfen Ort, Datum und die vollständige eigenhändige Unterschrift fehlen. Beurkundung und Beglaubigung Vielfach besteht die Annahme, dass eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet sein muss. Dies ist allerdings nur in bestimmten Fällen zwingend erforderlich. Meistens dient die notarielle Beurkundung lediglich dazu, die Ernsthaftigkeit der Absichten in der Vollmacht zu unterstreichen und nachzuweisen. Die Unterschrift eines unbeteiligten Dritten, z.B. des Hausarztes erfüllt den gleichen Zweck. Tipp Wenn größeres Vermögen vorhanden ist, viele Bereiche geregelt oder mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen, ist eine individuelle rechtliche Beratung mit Beurkundung der Vollmacht empfehlenswert. Hiermit kann zugleich eine höhere Akzeptanz gegenüber Banken, Behörden oder Gerichten erreicht werden. →

14 Vorsorgevollmacht Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Beurkundung oder Beglaubigung der Vollmacht erforderlich ist. Damit die Vollmacht in Grundbuch- und Handelsregisterangelegenheiten genutzt werden kann (also beispielsweise, um für den Vollmachtgeber ein Grundstück veräußern zu können), bedarf die Unterschrift unter der Vollmachtsurkunde der öffentlichen Beglaubigung oder der notariellen Beurkundung. Auch Geldinstitute erkennen in der Regel nur Vollmachten auf bankeigenen Formularen oder notariell beurkundete Vollmachten an. Unter öffentlicher Beglaubigung versteht man die amtliche Bestätigung eines Notars oder einer Behörde, z.B. der Betreuungsbehörde über die Tatsache, dass die Unterschrift unter der Vollmacht von der bestimmten Person stammt und der Unterzeichnende die Unterschrift persönlich vor dem Beglaubigenden vollzogen oder anerkannt hat. Bei der Beurkundung wird die Vollmacht, also ihr gesamter Inhalt, von einem Notar errichtet. Der Notar prüft dabei sowohl die Identität wie auch die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Widerruf und Änderung Eine Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, vorausgesetzt Sie sind weiterhin voll geschäftsfähig. Kleine Änderungen können Sie direkt in die Originale einfügen oder unter den ursprünglichen Text schreiben. Damit der Zusammenhang mit der Vollmacht erkennbar bleibt, sollte die Ergänzung aber nicht auf einem neuen Blatt erfolgen. Stehen größere Änderungen an, widerrufen Sie am besten die alte Vollmacht und erstellen eine neue. Sofern Sie einen neuen Bevollmächtigten einsetzen, sollte der ursprüngliche Bevollmächtigte eine Kopie des Widerrufs erhalten. Aufbewahrung und Registrierung Der Aufbewahrung der Vollmacht kommt eine große Bedeutung zu, denn die bevollmächtigte Person muss die Originalvollmacht vorlegen, um sie nutzen zu können. Was nützt eine Vollmacht, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Die bevollmächtigte Person sollte daher die Originalvollmacht erhalten, am besten gleich mehrere unterschriebene Ausfertigungen. Dies hat den Vorteil, dass sich die bevollmächtigte Person in einer akuten Situation sofort bei allen relevanten Stellen ausweisen kann und dringend anstehende Entscheidungen ohne Verzögerung treffen kann. Vorsorgeregister Es besteht die Möglichkeit, Vollmachten – gegen eine einmalige Gebühr – in einem elektronischen Register der Bundesnotarkammer erfassen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine reine Datenbank, in der festgehalten wird, wer wem eine Vorsorgevollmacht für welche Lebensbereiche erteilt hat. Die Vollmacht selbst und deren Inhalte werden nicht erfasst. Die Betreuungsgerichte können jederzeit über das Internet auf diese Datenbank zugreifen. Steht eine Entscheidung an, kann so schnell festgestellt werden, ob die betroffene Person eine Vertrauensperson benannt hat und aus diesem Grund auf eine gerichtliche Betreuung verzichtet werden kann. Die Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist online oder postalisch möglich. Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - Postfach 080151 10001 Berlin Tel. 0800 3550500 (gebührenfrei) info@vorsorgeregister.de www.vorsorgeregister.de

15 Vorsorgevollmacht Tagespflege Durmersheim und Rastatt Neue Tagespflege in Rastatt: Eröffnung Sommer 2021 über 30 Jahre Erfahrung Zeit gemeinsam verbringen Aktivitäten, die Körper und Geist ansprechen Entlastung für Ihre Angehörigen Refinanzierung durch Ihre Pflegeversicherung Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne Frau Mirela Rapp info@caritas-rastatt.de Telefon 07245/82643 Caritasverband für den Landkreis Rastatt e.V. www.caritas-rastatt.de caritas Aktiv bleiben mit der VHS Landkreis Rastatt Profitieren Sie vom Wissen unserer Experten - bilden Sie sich weiter an der Volkshochschule! Das komplette VHS-Programm finden Sie unter: www.vhs-landkreis-rastatt.de Amt für Weiterbildung und Kultur Volkshochschule Landkreis Rastatt Tel.: 07222 381-3500 E-Mail: rastatt@vhs-landkreis-rastatt.de LANDKREIS RASTATT

16 Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung Sie kennen niemanden, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder Sie möchten auf eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten nicht verzichten? Dann ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel für Ihre selbstbestimmte Vorsorge. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Sie betreut werden möchten, falls das Gericht eine Betreuung für notwendig erachten sollte. Sie können z.B. festlegen, wer Ihre Betreuungsperson sein soll und wer auf keinen Fall. Darüber hinaus können Sie Vorgaben für die Betreuungsperson festlegen, was wie geregelt werden soll. Außerdem können Sie festhalten, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrer Betreuungsperson respektiert werden sollen. Dies kann z.B. beinhalten, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten oder welches Pflegeheim Sie bevorzugen. Diese Wünsche sind für das Gericht und die Betreuungsperson grundsätzlich verbindlich, außer sie würden Ihrem Wohl zuwiderlaufen, Sie haben einen Wunsch erkennbar aufgegeben oder die Erfüllung eines Wunsches kann der Betreuungsperson nicht zugemutet werden. Eine Betreuungsverfügung kann mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht verbunden werden. Dies ist z.B. für den Fall empfehlenswert, dass die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten. Sie können deshalb auch verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person für Ihre Betreuung ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte. Form und Aufbewahrung Für eine Betreuungsverfügung gibt es keine formalen Vorschriften. Es empfiehlt sich aber, sie schriftlich abzufassen und zu unterschreiben, damit kein Zweifel an der Echtheit entsteht. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung auch dann noch errichtet werden, wenn man nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Allerdings muss man in der Lage sein, die Tragweite der Entscheidungen zu erfassen. Eine Betreuungsverfügung muss im Bedarfsfall verfügbar sein, damit sie dem Betreuungsgericht zugeleitet werden kann. Sie können die Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (siehe auch Seite 14) registrieren lassen. Das Original bewahren Sie am besten in Ihrem Notfallordner an einem sicheren Ort auf. Info Wenn Sie staatliche Kontrolle ausdrücklich wünschen, können Sie in Erwägung ziehen, ob Sie auf die Vorsorgevollmacht verzichten und nur eine Betreuungsverfügung errichten. Das Formular für eine Betreuungsverfügung finden Sie ab Seite 41.

17 Betreuungsverfügung Wir helfen gern: Auch Ihnen! llgemeine pflegerische Hilfen einigungsarbeiten egleitung ssenszubereitung nformation/Beratung echnische Hilfen inkäufe egelmäßige Betreuung aschen/Baden ffene Altenhilfe ilfe beim Aufstehen agern amilienpflege ufräumarbeiten ilfe bei der Körperpflege eaktivierung herapeutische Maßnahmen A R B E I T E R W O H L F A H R T Kreisverband Rastatt Am Hasenwäldchen 8 76437 Rastatt Info-Tel.: 07222/1033-25 Info-Tel.: 07222/1033-0 Haus Sonnenschein Seniorentagesstätte 07222 - 401422 www.sonnenschein-tagesstaette.de Sie sind berufstätig und suchen eine Möglichkeit Ihre älteren oder pflegebedürftigen Angehörigen über den Tag gut versorgt zu wissen? Kompetenz in Sachen P ege und Betreuung Sie pflegen hingebungsvoll einen Angehörigen und benötigen eine Entlastung vom Pflegealltag? Sie suchen Anregung und Unterhaltung, um nicht immer alleine zu Hause zu sein? Dann sind wir für Sie da! Elchesheimer Str. 1 · 76479 Steinmauern Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Protze Zentrales Anliegen unserer Pflegeeinrichtungen ist es, dass eine qualitätsvolle Pflege gewährleistet wird, Menschen mit Pflegebedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen können und pflegende Angehörige in ihrer Aufgabe angemessen unterstützt werden. Wir beraten Sie gerne. Klinikum Mittelbaden gGmbH Dr.-Rumpf-Weg 7 76530 Baden-Baden info@klinikum-mittelbaden.de www.klinikum-mittelbaden.de Lichtental Schafberg, Baden-Baden · Lichtental Theresienheim, Baden-Baden · Martha-Jäger-Haus, Rastatt · Erich-Burger-Heim, Bühl · Hub Pflege- und Betreuungszentrum, Ottersweier-Hub · Ambulanter Pflegedienst, Ottersweier · Haus Fichtental Pflege- und Seniorenzentrum, Kuppenheim · Hospiz Kafarnaum, Baden-Baden Ebersteinburg · Kurzzeitpflege Forbach Unsere Pflegeangebote

18 Patientenverfügung Die Patientenverfügung Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nach Ihrem Willen getroffen oder auch nicht getroffen werden sollen, wenn Sie in eine Situation geraten, in der Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Viele Menschen möchten Vorsorge auch für den Fall treffen, dass sie nicht mehr selbst über ärztliche Behandlungsmaßnahmen oder auch deren Abbruch entscheiden können. Sie möchten, unabhängig von Art und Stadium ihrer Erkrankung, selbst über ihr Leben bestimmen, auch wenn sie nicht mehr entscheidungsfähig sind und bringen ihren Willen deshalb vorab in einer Patientenverfügung zum Ausdruck. Patientenverfügungen haben sich in der Praxis seit vielen Jahren bewährt und haben in der Rechtsprechung Anerkennung gefunden. Seit dem 1.9.2009 sind sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch gesetzlich geregelt. Dort ist in §1901a Abs. 1 beschrieben, wie eine Patientenverfügung aussehen muss, damit sie verbindlich gültig ist. Eine Patientenverfügung muss: → Von einer einwilligungsfähigen volljährigen Person verfasst worden sein, → in schriftlicher Form vorliegen und → eine Entscheidung über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in eine bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahme enthalten. Wozu dient eine Patientenverfügung? Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst nach Aufklärung und Beratung durch den Arzt über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. Ohne Ihre Zustimmung darf ein Arzt – abgesehen von Notfällen – Maßnahmen, wie zum Beispiel Operationen oder bestimmte Untersuchungen, nicht durchführen. Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich selbst nicht mehr äußern können. Sie legen damit im Voraus fest, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen zustimmen, beziehungsweise welche Sie ablehnen. Auf diese Weise nehmen Sie trotz späterer Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung und können damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen. Die Patientenverfügung richtet sich an die behandelnde Ärzteschaft und an Ihren Bevollmächtigten bzw. Ihre Betreuungsperson. Medizinische Maßnahmen sollen Das Formular für eine Patientenverfügung finden Sie ab Seite 43. →

19 Patientenverfügung Sozialstation St. Elisabeth Rastatt Murgstr. 37 76437 Rastatt Telefon: 07222 93750 info@sozialstation-rastatt.de www.sozialstation-rastatt.de Sozialstation St. Elisabeth Bühl Steinfeldweg 32 77815 Bühl Telefon: 07223 24661 info@sozialstation-buehl.de www.sozialstation-buehl.de Sozialstation St. Pirmin Sinzheim Dr.-Josef-Fischer-Straße 6 76547 Sinzheim Telefon: 07221 98340 mail@sozialstation-sinzheim.de www.sozialstation-sinzheim.de Katholische Sozialstationen in Mittelbaden e.V. Ambulante Pflegedienste • Med. Behandlungspflege • Pflege zu Hause • Hauswirtschaft • Essen auf Rädern • Hausnotruf • Unterstützung für Angehörige • Betreutes Wohnen • Familienpflege • Pflegeberatungsbesuch • Tagespflege • Angebote für dementiell erkrankte Menschen Professionelle Fürsorge aus Leidenschaft. Wir bilden aus! 23048_SOZ_MB_Anz_RA_190x185_RZ.indd 1 30.11.18 14:10 • • • • • Schon gehört? „Die Versorgen uns richtig gut.“ Die bieten Luisenstr. 2 • Kuppenheim • Tel. 07222 415 19 • Stadt-Apotheke-Kuppenheim.de

20 Patientenverfügung anhand des in Ihrer Patientenverfügung niedergelegten Willens durchgeführt werden. Haben Sie keine Patientenverfügung verfasst oder erfasst die Patientenverfügung nicht den aktuell zu entscheidenden Sachverhalt, hat es ein Betreuer oder Bevollmächtigter schwer. Er muss dann Ihren mutmaßlichen Willen feststellen. Der Betreuer oder Bevollmächtigte muss ermitteln, wie Sie sich in der Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch selbst kundtun könnten. Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mündlich, z.B. gegenüber Angehörigen, Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung, insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben. Verlieren Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit, kann mit Hilfe der Patientenverfügung Ihr Wille hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme festgestellt bzw. darauf geschlossen und in Ihrem Sinne gehandelt werden. Welche Form muss eine Patientenverfügung haben? Eine Patientenverfügung muss grundsätzlich schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Wegen der zum Teil weitreichenden Folgen, der in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen für Gesundheit und Leben, hat der Gesetzgeber die Schriftform für erforderlich gehalten. Dies dient auch dem Ziel, die Betroffenen vor übereilten oder unüberlegten Festlegungen zu schützen. Mit einer schriftlichen Verfügung ist Ihr Wille auch leichter nachweisbar und bietet eine bessere Gewähr dafür, dass er auch beachtet wird. Die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist möglich, jedoch nicht erforderlich. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos, also auch mündlich, widerrufen. Hierfür ist die Schriftform nicht erforderlich. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung widerrufen, sollten Sie die „alte“ Verfügung vernichten und Ihre Betreuungsperson oder Bevollmächtigten darüber informieren. Muss die Patientenverfügung beachtet werden? In einer schriftlichen Patientenverfügung niedergelegte Festlegungen für ärztliche Maßnahmen sind verbindlich, wenn daraus der Wille des Patienten für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Der behandelnde Arzt und der Bevollmächtigte müssen eine solche Patientenverfügung beachten. In einer Notfallsituation ist allerdings unverzügliches ärztliches Handeln geboten. Dem herbeigerufenen Notarzt – der häufig nicht Ihr behandelnder Arzt ist – verbleibt meist keine Zeit, nach einer Patientenverfügung zu fragen oder diese zu prüfen. Eine Patientenverfügung ist umso hilfreicher für Ärzte und Angehörige, je konkreter und krankheitsbezogener sie formuliert wird. Deshalb ist es empfehlenswert, eine einmal niedergelegte Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und den Willen ggf. durch erneute Unterschrift zu bestätigen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine solche Aktualisierung jedoch nicht. So kann man aber auch im eigenen Interesse überprüfen, ob die einmal festgelegten Behandlungswünsche noch gelten sollen oder vielleicht abgeändert werden müssen. Besteht zwischen Behandlungsteam und bevollmächtigter Person Uneinigkeit, ob eine Behandlungsmaßnahme Ihrem Willen entspricht oder nicht, bedarf es einer Genehmigung des Betreuungsgerichts. Wer setzt meinen Willen durch? Eine Patientenverfügung dokumentiert Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, über bestimmte ärztliche Maßnahmen zu entscheiden. Jedoch sollte sichergestellt sein, dass dieser Wille im Zweifel auch von

21 Patientenverfügung jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der Sie – als Bevollmächtigter – rechtlich vertreten darf. Deshalb empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht für Sie eine Betreuungsperson mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bestellen. Auch diese ist gehalten, bei den für Sie zu treffenden Entscheidungen Ihren Willen zu beachten, wie er sich aus der Patientenverfügung ergibt. Was Sie noch über die Patientenverfügung wissen sollten! Die Entscheidung, ob Sie eine Patientenverfügung verfassen oder nicht, steht Ihnen völlig frei. Es besteht keinerlei Verpflichtung, eine solche Verfügung zu erstellen (§ 1901a Abs. 5 BGB). Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf deshalb auch nicht zur Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht werden. Wenn Sie etwa in eine Altenwohnanlage ziehen möchten, darf der Träger nicht von Ihnen verlangen, eine Patientenverfügung zu verfassen oder vorzulegen. Wie sollte die Patientenverfügung formuliert sein? Für die Abfassung einer Patientenverfügung gibt es keine Vorgaben für bestimmte Formulierungen. Auch die Hinweise und das Formular für eine Patientenverfügung in dieser Broschüre sollen lediglich Anhaltspunkte liefern, wie Sie Ihren Willen und Ihre Wertvorstellungen so formulieren können, dass die Ärzteschaft und die Betreuungsperson in die Lage versetzt werden, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Bei der Abfassung einer Patientenverfügung sollten Sie sich an folgenden Hinweisen orientieren: → Es kann hilfreich für das Verstehen Ihres Willens sein, wenn Sie Ihre Grundeinstellungen zu Fragen von Leben und Sterben darlegen. → Vermeiden Sie unscharfe Formulierungen wie zum Beispiel „Ich will keine Apparatemedizin“. → Bemühen Sie sich, in eigenen Worten Ihre Wünsche und Vorstellungen zu formulieren, z.B. eine bereits bestehende Krankheit zu benennen und in Betracht kommende ärztliche Maßnahmen aufzuführen oder auszuschließen. → Die Bundesärztekammer rät, bei bereits bestehenden Erkrankungen mit absehbaren Folgen Ihren Hausarzt zu Rate zu ziehen, bevor Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich niederlegen oder ändern. Er wird Ihnen helfen, Ihre Wünsche möglichst konkret zu formulieren. Ärztliche Beratung sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden. → Formulieren Sie positive Wünsche an die medizinische Behandlung und Pflege, so z.B. Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen durch palliativmedizinische Maßnahmen oder Wünsche in Bezug auf die Sterbebegleitung. → Sollten Sie neben der Patientenverfügung auch eine Organspendeerklärung abgegeben haben, empfiehlt die Bundesärztekammer, mögliche Konflikte, die sich aus dem Verhältnis zwischen vorsorglichen Willenserklärungen und Organspendeerklärungen ergeben können, durch entsprechende Formulierungen in der Patientenverfügung zu vermeiden. Meine Patientenverfügung

22 Rechtliche Betreuung Wenn ein erwachsener Mensch durch eine andere Person in Angelegenheiten vertreten wird, die er selbst nicht regeln kann, spricht man von einer „rechtlichen Betreuung“. Die rechtliche Betreuung ersetzte im Jahr 1992, die bis dahin geltende Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft. Seitdem wird mehr Wert auf die Selbstbestimmtheit der betreuten Person gelegt. Dennoch hat sich die Vorstellung einer „Entmündigung“, wie es früher hieß, in den Köpfen gehalten und ist nach wie vor mit großen Ängsten besetzt: Pflegebedürftige haben Angst, ihre Rechte und ihre Eigenständigkeit zu verlieren. Rechtliche Betreuung – was ist das? Erwachsene jeden Alters können durch einen Unfall, durch Krankheit oder Behinderung in die Lage geraten, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Hat die betroffene Person keine Vorsorgevollmacht erstellt, ordnet dann das Gericht eine rechtliche Betreuung an. Angehörige befürchten, übergangen und ihrerseits bevormundet zu werden. Vielfach fehlt es an Wissen. Die gesetzlichen Regelungen Nach § 1896 BGB muss volljährigen Personen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, eine Unterstützung zur Seite gestellt werden. Die Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet wird, trifft das zuständige Gericht. Betreuungsantrag / Betreuungsanregung durch Dritte Betreuungsgericht Betreuungsgerichtlicher Beschluss Persönliche Anhörung Ärztliches Gutachten Sozialbericht Betreuungsbehörde Eventuell Verfahrenspflegschaft Das Betreuungsverfahren im Überblick

23 Lange gut Leben. Der DRK-Kreisverband Rastatt e.V. ist Ihr starker Partner für Hausnotruf, Essen auf Rädern, Rotkreuzkurse, Betreutes Wohnen und Tagespflege. DRK-Kreisverband Rastatt e.V. Tel. 07222 9233-0 info@drk-rastatt.de www.drk-rastatt.de Rechtliche Betreuung Wer kann eine Betreuung beantragen? Falls Sie gesundheitlich oder bedingt durch eine körperliche Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu organisieren oder die entsprechende Tätigkeit Ihres Bevollmächtigten zu überwachen, können Sie für sich eine rechtliche Betreuung beantragen. Hierzu müssen Sie lediglich volljährig sein. Andere Personen (z.B. volljährige Familienangehörige, Freunde, Bekannte) können die Einrichtung einer Betreuung lediglich anregen. Der Antrag bzw. die Anregung kann formlos schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen Betreuungsabteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person liegt, erfolgen. Verfahrensablauf Nachdem beim Betreuungsgericht eine Betreuung beantragt bzw. angeregt wurde, wird zu Beginn des Verfahrens ein ärztliches Gutachten eingeholt (§ 280 FamFG) und die Betreuungsbehörde angehört. Die Betreuungsbehörde ist eine Abteilung der Stadt bzw. des Landkreises, die das Gericht bei der Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist und wer ggf. als Betreuungsperson in Betracht kommt, unterstützt. Das Gericht muss vor seiner Entscheidung die betroffene Person – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – persönlich anhören und sich einen eigenen Eindruck von ihr verschaffen. Wenn das Gericht die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung aufgrund des durchgeführten Verfahrens und der Aussagen in dem Gutachten für gegeben erachtet, dann erlässt es einen Beschluss. In diesem Beschluss wird die Betreuung angeordnet und gleichzeitig die Betreuungsperson bestimmt. Außerdem werden die einzelnen Aufgabenkreise angeordnet. Die Betreuungsperson darf nur innerhalb dieser Aufgabenkreise tätig werden. Die typischen Aufgabenkreise sind: → Vermögenssorge, → Aufenthaltsbestimmung, → Wohnungsangelegenheiten, → Gesundheitsfürsorge, → Annahme und Öffnen der Post. Die Betreuung soll dem Wohl der zu betreuenden Person dienen. Sie soll befähigt werden, das Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten. Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Person erfolgen. www.diakonie-bad-ra.de diakonieverein@diakonie-bad-ra.de Diakonieverein Rastatt e.V. Beratung Begleitung Hilfe bei • Rechtlicher Betreuung • Vorsorgevollmacht • Patientenverfügung Rastatt Tel.: 07222 502770

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