Vorsorgemappe Ortenaukreis

Information 58 Absicherung der Kosten Den für die Bestattungskosten notwendigen Betrag können Sie auf einem Treuhandkonto hinterlegen, wie sie z.B. der Verband unabhängiger Bestatter (VuB), der Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) oder das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) anbieten. Das Geld gilt dort als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge. Sofern der Betrag angemessen ist, hat das Sozialamt keinen Zugriff darauf. Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung, in die monatliche Beiträge eingezahlt werden. Die Versicherungssumme wird im Todesfall an die eingesetzte Bezugsperson ausbezahlt. Bestattungsvorsorgevertrag (Fortsetzung von Seite 56) Was unterscheidet den Vorsorgevertrag von der Bestattungsverfügung Ein wichtiger Unterschied zwischen einem Bestattungsvorsorgevertrag und der Bestattungsverfügung besteht darin, dass die Bestattungsverfügung lediglich eine Willenserklärung darstellt, jedoch keine finanzielle Absicherung wie der Bestattungsvorsorgevertrag bietet. In der Bestattungsverfügung können Sie jedoch angeben, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag bereits abgeschlossen wurde oder ob Sie dies noch tun möchten. Die Vorteile eines Bestattungsvorsorgevertrags: → Den Hinterbliebenen werden finanzielle und emotionale Belastungen erspart → Streit innerhalb der Familie wird vermieden → Persönliche Wünsche zur Beerdigung bleiben gewahrt → Der finanzielle Teil des Vorsorgevertrags sichert die Bestattungskosten ab i Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag (Samstag gilt nicht als Werktag), der auf den Tod folgt, erfolgen. Anzeigepflichtig ist in nachstehender Reihenfolge: 1. Jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. 2. Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. 3. Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Bei Sterbefällen im Krankenhaus, Pflegeheim sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Zur Vorlage beim Standesamt für die Beurkundung eines Sterbefalls werden folgende Unterlagen benötigt: Wenn die verstorbene Person ledig war: ■Personalausweis und Geburtsurkunde Wenn die verstorbene Person verheiratet war: ■Personalausweis und Geburtsurkunde ■Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Wenn die verstorbene Person geschieden war: ■Personalausweis und Geburtsurkunde ■Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) ■Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Wenn die verstorbene Person verwitwet war: ■Personalausweis und Geburtsurkunde ■Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Außerdem werden benötigt: ■Die ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag ■Personalausweis der anzeigenden Person BESTATTUNGSVORSORGE Finanzielle Absicherung der Bestattungskosten Sterbegeldversicherung Treuhandvertrag einmalige Geldanlage (auch Teilzahlungen möglich) wird in regelmäßigen Beitragsraten angespart (auch Einmalzahlung möglich) oder

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