Vorsorgemappe Ortenaukreis

Information 56 Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Praktisch alle Bestattungsunternehmen bieten neben einer individuellen Beratung solche Vorsorgeverträge an. Dieser mit dem Bestattungsunternehmen geschlossene Vertrag ist nach dem Bestattungsrecht verbindlich und behält über den Tod hinaus seine Gültigkeit. Hinterbliebene haben daher nicht die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Was wird geregelt? Generell werden im Vertrag zwei Teilbereiche schriftlich fixiert. Der erste Teil widmet sich den persönlichen Wünschen für die eigene Bestattung. Hier können Einzelheiten, wie der Ablauf der Bestattung, die Wahl der Bestattungsart (z. B. Erdbestattung oder Feuerbestattung), die Art des Sargs oder der Urne, die Gestaltung der Trauerfeier und andere persönliche Wünsche für die spätere Bestattung festgelegt werden. Alles, was Sie in diesem Bereich schriftlich festgelegen, ist eine Frage Ihrer Wünsche und des Budgets, das zur Verfügung steht. Der zweite Teil behandelt die finanziellen Aspekte der Bestattung. Hier werden die einzelnen Kosten für den Sarg, die Grabstätte, die Trauerrede, die Musik, den Blumenschmuck und die sonstigen Leistungen im Detail festgelegt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Kosten transparent aufgeführt werden und eine Gesamtsumme inklusive sämtlicher Leistungen genannt wird. Das Bestattungsunternehmen sollte bei der Kalkulation sicherstellen, dass mögliche Preissteigerungen im Laufe der Jahre bestmöglich berücksichtigt werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich zu Lebzeiten alle Details einer Beisetzung und deren Bezahlung regeln. ▶

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