Vorsorgemappe Ortenaukreis

Information 54 Vorsorge für den Todesfall Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Dennoch ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um seinen Hinterbliebenen unnötige Belastungen zu ersparen. Angehörige sind oft überfordert, mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen. Deshalb ist es ratsam, darüber nachzudenken, wie Sie Vorsorge treffen können. Damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Mit einer Bestattungsverfügung können Sie Angehörige entlasten und Wünsche für Ihre Bestattung formulieren. Was muss man bei einer Bestattungsverfügung beachten? In der Bestattungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise der Bestattung (Bestattungsart, Trauerfeier, Blumen etc.) fest, um Ihren letzten Willen auch bei der eigenen Bestattung verwirklichen zu können. Der Gesetzgeber stellt vergleichsweise geringe Anforderungen an die Form der Bestattungsverfügung. Damit keine Zweifel an der Echtheit des Dokuments aufkommen, sollte sie am besten handschriftlich verfasst werden. Alternativ kann ein Formular wie auf Seite 47 verwendet werden. Das Datum und die eigene Unterschrift unter der Bestattungsverfügung dürfen nicht fehlen. Eine notarielle Beglaubigung kann sinnvoll sein, eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Es ist wichtig, Ihre Bestattungsverfügung mit Ihren engsten Angehörigen oder einer Vertrauensperson zu besprechen, damit diese über Ihre Wünsche informiert sind. Sorgen Sie dafür, dass die Bestattungsverfügung im Falle Ihres Todes schnell gefunden wird. Ein guter Ort ist etwa ganz vorn im Ordner mit Ihren persönlichen Versicherungs- und Rentenunterlagen. Sie können die Bestattungsverfügung auch an eine Person übergeben, die zeitnah von Ihrem Tod erfahren wird (Kinder, gute Freunde, langjährige Nachbarn etc.). Daneben können weitere Ausfertigungen beim zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder auch bei dem gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegt werden. Wenn Sie neben den organisatorischen Dingen auch die Finanzierung der Bestattung vorab regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages (siehe Seite 56). Dieser setzt auf die Bestattungsverfügung auf und regelt darüber hinaus auch den finanziellen Teil. Vorsorgeverträge werden direkt mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen. i Wichtig zu wissen! Wenn keine Willenserklärung in Form einer Bestattungsverfügung vorliegt, entscheiden die Angehörigen über die Art und Durchführung der Bestattung. Grundlage dafür ist die Bestattungspflicht. Bei einem Todesfall müssen die Bestattungspflichtigen dafür sorgen, dass die Beisetzung durchgeführt wird. Diese Bestattungspflicht liegt bei den nächsten voll geschäftsfähigen Angehörigen und ist vom Erbrecht und von der Kostentragungspflicht zu trennen. © Marcel Hilger | stock.adobe.com

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