Vorsorgemappe Landkreis Karlsruhe 2024

Information 51 i Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag (Samstag gilt nicht als Werktag), der auf den Tod folgt, erfolgen. Anzeigepflichtig ist in nachstehender Reihenfolge: 1. Jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. 2. Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. 3. Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Bei Sterbefällen im Krankenhaus, Pflegeheim sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Zur Vorlage beim Standesamt für die Beurkundung eines Sterbefalls werden folgende Unterlagen benötigt: Wenn die verstorbene Person ledig war: ■Personalausweis und Geburtsurkunde Wenn die verstorbene Person verheiratet war: ■Personalausweis und Geburtsurkunde ■Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Wenn die verstorbene Person geschieden war: ■Personalausweis und Geburtsurkunde ■Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) ■Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Wenn die verstorbene Person verwitwet war: ■Personalausweis und Geburtsurkunde ■Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Außerdem werden benötigt: ■Die ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag ■Personalausweis der anzeigenden Person

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