Vorsorgemappe Landkreis Emmendingen 2026

18 Information Die Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Sie betreut werden möchten, falls das Gericht eine Betreuung für notwendig erachten sollte. Sie können bestimmen, wer Ihr Betreuer sein soll und wer auf keinen Fall. Weiterhin können Sie Vorgaben festlegen, was wie geregelt werden soll. Außerdem können Sie festhalten, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen. Dies kann zum Beispiel beinhalten, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten oder welche Pflegeeinrichtung Sie bevorzugen. Diese Wünsche sind für das Gericht und den Betreuer grundsätzlich verbindlich, es sei denn, Sie oder Ihr Vermögen würden dadurch erheblich gefährdet oder die Erfüllung eines Wunsches ist dem Betreuer nicht zuzumuten. Eine Betreuungsverfügung kann mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht verbunden werden. Dies ist beispielsweise für den Fall empfehlenswert, dass die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder für den Fall, dass Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten. Sie können deshalb auch verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person als Betreuer ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte. Form und Aufbewahrung Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Formvorgaben für eine Betreuungsverfügung. Es empfiehlt sich aber, sie schriftlich abzufassen und zu unterschreiben, damit kein Zweifel an der Echtheit entsteht. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung grundsätzlich auch dann noch erstellt werden, wenn die volle Geschäftsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die betreffende Person die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidungen noch erfassen kann. Damit die Betreuungsverfügung im Bedarfsfall berücksichtigt werden kann, sollte sie jederzeit auffindbar sein und dem zuständigen Betreuungsgericht zugeleitet werden können. Sie können Ihre Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (siehe Seite 17) registrieren lassen. Das Original bewahren Sie vorzugsweise in Ihrem Notfallordner oder an einem sicheren, bekannten Ort auf. Sie kennen niemanden, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder Sie möchten auf eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten nicht verzichten? Dann ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel. Das Formular für eine Betreuungsverfügung finden Sie ab Seite 35

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