Information 52 In fünf Schritten zur Immobilienverrentung Klare Regeln bei Immobilienverrentung bringen mehr Sicherheit zum mietfreien Wohnen nach dem Immobilienverkauf. Viele Menschen stehen im Alter vor einer schwierigen Situation: Zwar besitzen sie eine wertvolle, meist schuldenfreie Immobilie, doch im Alltag fehlt es an Liquidität. Das Eigenheim zu verkaufen und auszuziehen, kommt für die meisten jedoch nicht infrage. Studien zeigen deutlich, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben möchten. Eine Lösung kann die Immobilienverrentung sein. Dabei wird das Haus oder die Wohnung verkauft, während die bisherigen Eigentümer weiterhin lebenslang mietfrei darin wohnen dürfen. Der Verkaufserlös schafft finanzielle Freiheit, ohne dass die Sicherheit des vertrauten Wohnumfeldes verloren geht. Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH (DEGIV) empfiehlt vor allem das Modell des Nießbrauchs. Im Unterschied zur Leibrente, bei der der Kaufpreis in monatlichen Raten gezahlt wird, erhalten Verkäufer beim Nießbrauch den Erlös sofort und in voller Höhe. So steht ihnen von Anfang an ausreichend Kapital zur Verfügung – sei es für die Absicherung im Alter, größere Wünsche oder unerwartete Ausgaben. Besonders attraktiv ist, dass Nießbrauchberechtigte die Immobilie nicht nur selbst nutzen, sondern sie bei einem Umzug – etwa in ein Pflegeheim – auch vermieten und die Einnahmen behalten dürfen. Ein entscheidender Vorteil gegenüber der Variante mit reinem Wohnrecht. Darüber hinaus ist das Nießbrauchrecht rechtlich besonders abgesichert. Es wird im Grundbuch an erster Stelle eingetragen und bleibt selbst bei einem Weiterverkauf oder einer Insolvenz bestehen. Beendet wird es ausschließlich durch den Tod des Berechtigten. Die Immobilienverrentung mit Nießbrauch verbindet damit finanzielle Flexibilität und rechtliche Sicherheit mit dem Wunsch, im eigenen Zuhause alt zu werden. Folgende Schritte sollten Interessenten beachten: 1. Persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch: Einholen von Expertenmeinungen und Marktüberblick verschaffen. 2. Erstellung eines Wertgutachtens der Immobilie: Angebote vergleichen – schriftliche Auftragserteilung. 3. Vorbereitung der Beurkundung: Erstellen des Kaufvertragsentwurfes durch Notar, Prüfung durch einen Experten. 4. Notarielle Beurkundung des ImmobilienverrentungVertrages: Nießbrauchrecht im Grundbuch an erster Stelle eintragen. 5. Auszahlung des Kaufpreises.
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