Vorsorgemappe Alb-Donau-Kreis 2025

Information 25 i Tante Kinder Geschwister Nichten Neffen Erblasser Onkel Cousin Cousine Vater Mutter Ehepartner Enkel 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung Großeltern Legende Wer seinen letzten Willen nicht durch Testament oder Erbvertrag regelt, für den gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben Verwandte, wenn sie der dem Verstorbenen am nächsten stehenden Ordnung angehören. Verwandte der 1. Ordnung sind die Kinder; an die Stelle verstorbener Kinder treten deren Kinder. Verwandte der 2. Ordnung sind die Eltern; an die Stelle verstorbener Eltern treten deren Kinder, d. h. die Geschwister oder die Halbgeschwister des Erblassers. Verwandte der 2. Ordnung kommen erst zum Zuge, wenn Verwandte der 1. Ordnung nicht vorhanden sind. Das Gesetz definiert nach dem gleichen Schema weitere Ordnungen. Neben Verwandten hat auch der Ehepartner ein gesetzliches Erbrecht. Im häufigen Fall der Zugewinngemeinschaft beträgt die Quote des Ehepartners 50 %. Gesetzliche Erbfolge — wer erbt? Rechtsanwältin Schmidt 16221 Anwaltskanzlei Gabriele Schmidt Staatlich anerkannte Gütestelle Baden-Württemberg Mediation Einfühlsame Kon iktberatung & gute Lösungen als positive Alternative zu streitigen Gerichtsverfahren. Gabriele Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht & Erbrecht Hummelstr. 3, 89134 Blaustein Tel.: 0 73 04 - 800 44 36 • Fax: 0 73 04 - 800 44 38 www.RA-Blaustein.de ∙ Fachanwaltschaften ∙ Arbeitsrecht & Erbrecht Zuhause kann immer etwas passieren. Malteser Hausnotruf Jetzt unverbindlich anrufen und mehr erfahren:  0800 9966010 (kostenlos) oder unter  malteser-hausnotruf.de 16215.indd 1 11.07.2025 11:23:29

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