Vorsorgemappe Alb-Donau-Kreis 2025

Information 23 Erbrecht und Testament Hat ein Erblasser keine Regelungen getroffen, gilt automatisch das gesetzliche Erbrecht. Dieses ist längst nicht immer im Sinne des Erblassers. An die letzten Dinge im Leben möchten viele Menschen nicht denken – mit oft folgenschweren Konsequenzen: Nicht nur bei einem plötzlichen Tod stehen die Hinterbliebenen häufig vor dem Rätsel, was mit dem Erbe zu geschehen hat. Frühzeitige Regelungen können Verwirrungen und Streitigkeiten verhindern, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Obwohl das Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, für den Laien kompliziert erscheint, gibt es ein paar einfache Grundsätze. So erben Kinder und Ehepartner immer, denn sie haben Pflichtteilsansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen. Wie hat ein Testament auszusehen, damit es Gültigkeit erlangt? Zunächst gibt es das privatschriftliche oder handschriftliche Testament. Es muss tatsächlich vom Erblasser persönlich und komplett handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein. Der Wille muss klar und unmissverständlich ausgedrückt werden. Wichtig sind die Nennung der Erben und die Verteilung des Erbes. Auch Ort und Datum des Verfassens sollten enthalten sein, was aber für die Gültigkeit nicht zwingend notwendig ist. Damit könnten bei Vorliegen mehrerer Testamente aber Missverständnisse vermieden werden. Laut Stiftung Warentest sind über 90 Prozent aller handschriftlichen Testamente fehlerhaft. Zahlreiche Irrtümer im Erbrecht sind Ursache für die fehlerhaften Testamente. Das gemeinschaftliche Testament In der Regel wird ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (§ 2265 BGB) gemeinsam auf einem Dokument errichtet (daher auch „Ehegattentestament“). Ehegatten gleich gestellt sind eingetragene Lebenspartner (§ 10 Abs. 4 LPartG.). Bei einem handschriftlich verfassten Testament muss einer der Partner den Text handschriftlich abfassen und unterschreiben. Der andere setzt nur seine Unterschrift darunter. Empfehlenswert ist ein Zusatz wie: „Dies ist auch mein letzter Wille“. © africa-studio.com ...weiter auf Seite 24

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