Information 64 Digitaler Nachlass – was bleibt wenn wir gehen? Ob E-Mail, Onlinebanking oder Social Media – wir alle hinterlassen digitale Spuren. Ohne klare Regelung bleibt Angehörigen der Zugang zu wichtigen Daten oft verwehrt. Stellen Sie sich einmal vor: Ein geliebter Mensch verstirbt. Die Familie weiß nicht, wo Fotos gespeichert sind, welche Verträge online laufen oder ob vielleicht sogar ein Blog oder ein YouTube-Kanal gepflegt wurde. Unbekannte Passwörter und rechtliche Hürden beim Zugang zu großen Plattformen erschweren die Abwicklung. Fehlt eine digitale Vorsorge, bleiben oft laufende Abonnements unbemerkt aktiv, wichtige Unterlagen sind unauffindbar und persönliche Erinnerungen – wie Fotos oder Nachrichten – gehen verloren. Ein gut geregelter digitaler Nachlass schafft hier Klarheit und entlastet die Angehörigen spürbar. Was gehört alles zum digitalen Nachlass? → E-Mail-Konten → Profile in sozialen Netzwerken (Facebook, WhatsApp, Instagram, X, LinkedIn u.a.) → Zugangsdaten Online-Banking → Cloud-Dienste (Google Drive, Dropbox, iCloud etc.) → Verträge und Abos (Streamingdienste, Apps, Shoppingkonten) → Zugang zu Geräten (PC, Smartphone, Tablet) Wie kann ich vorsorgen? Ein erster Schritt ist eine Übersicht über Ihre wichtigsten digitalen Konten: Notieren Sie für jedes Konto den Anbieter, den Benutzernamen beziehungsweise die Mailadresse, den Zweck des Kontos und wo das dazugehörige Passwort gespeichert ist. Darüber hinaus sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens festlegen, die im Ernstfall Ihre digitalen Angelegenheiten regeln darf. Diese Person kann – sofern rechtlich abgesichert – Konten kündigen, Daten sichern oder löschen und mit Anbietern kommunizieren. Ebenso wichtig ist es, Ihre Wünsche festzuhalten: Welche Daten sollen erhalten bleiben? Welche Konten sollen gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden? Und wer darf Zugriff auf Fotos, Nachrichten oder Dokumente erhalten? Je klarer Ihre Anweisungen, desto leichter fällt es den Hinterbliebenen, in Ihrem Sinne zu handeln. Ein passendes Formular für Ihre digitale Vorsorge finden Sie auf der Seite XX in dieser Vorsorgemappe. i Wenn keine Regelung vorliegt, kann es kompliziert werden: ■ Bei Plattformen wie Facebook oder Google müssen Erben meist umfangreiche Nachweise erbringen. ■ Manche Dienste verweigern die Herausgabe vollständig. Andere – zum Beispiel Facebook – bieten einen Gedenkzustand an. ■ Abos und Verträge können oft nur mit Sterbeurkunde und Erbschein gekündigt werden.
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