Information 57 Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag (Samstag gilt nicht als Werktag), der auf den Tod folgt, erfolgen. Anzeigepflichtig ist in nachstehender Reihenfolge: 1. Jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. 2. Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. 3. Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Bei Sterbefällen im Krankenhaus, Pflegeheim sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Zur Vorlage beim Standesamt für die Beurkundung eines Sterbefalls werden die nebenstehend aufgeführten Unterlagen benötigt. Wenn die verstorbene Person ledig war: ■ Personalausweis und Geburtsurkunde Wenn die verstorbene Person verheiratet war: ■ Personalausweis und Geburtsurkunde ■ Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Wenn die verstorbene Person geschieden war: ■ Personalausweis und Geburtsurkunde ■ Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) ■ Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Wenn die verstorbene Person verwitwet war: ■ Personalausweis und Geburtsurkunde ■ Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Außerdem werden benötigt: ■ Die ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag ■ Personalausweis der anzeigenden Person Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt Seit vielen Jahren stehen wir den Menschen in unserer Region in den schwersten Stunden des Lebens einfühlsam und verlässlich zur Seite. Das Bestattungshaus Diehl verbindet Tradition, Erfahrung und Menschlichkeit. Unser Anliegen ist es, jedem Abschied einen würdevollen und persönlichen Rahmen zu geben. Doch nicht nur im Trauerfall sind wir für Sie da, auch die Bestattungsvorsorge liegt uns am Herzen. Eine Bestattungsvorsorge bedeutet, rechtzeitig Verantwortung zu übernehmen. Sie entscheiden selbst, wie Ihre Bestattung einmal gestaltet werden soll, und entlasten Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen. So schaffen Sie Klarheit, Sicherheit und Ruhe – für sich und für Ihre Familie. Den letzten Weg gemeinsam gehen Unsere Vorsorgeleistungen Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen alle Fragen und Möglichkeiten. Dazu gehören: • Individuelle Festlegung der Bestattungsform und des Ablaufs • Berücksichtigung persönlicher Wünsche für Musik, Blumenschmuck oder Abschiedsfeiern • Erstellung einer verbindlichen Vorsorgevereinbarung • Beratung zu finanziellen Absicherungen und Treuhandlösungen • Begleitung Schritt für Schritt – vertrauensvoll, diskret, einfühlsam Schenken Sie sich und Ihren Angehörigen das beruhigende Gefühl, dass alles geregelt ist. Wir begleiten Sie dabei mit Herz, Erfahrung und Vertrauen. Bestattungshaus Diehl Kontaktieren Sie uns Büro: Aixheimerstr. 12, 78554 Aldingen Hohnerstr. 23, 78647 Trossingen Telefon: 07424/95 95 0 99 07425/9 40 88 40 Website: www.bestattungshaus-diehl.de E-Mail: info@bestattungshaus-diehl.de
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