Information 56 Der Bestattungsvorsorgevertrag Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich zu Lebzeiten alle Details einer Beisetzung und deren Bezahlung regeln. Der Gedanke an das eigene Lebensende fällt den meisten Menschen nicht leicht. Dennoch entscheiden sich immer mehr Personen, bereits zu Lebzeiten konkrete Regelungen für ihre eigene Bestattung zu treffen. Eine durchdachte Bestattungsvorsorge kann nicht nur sicherstellen, dass der letzte Abschied den eigenen Vorstellungen entspricht, sondern entlastet auch die Angehörigen emotional und finanziell. Ein zentrales Instrument dafür ist der sogenannte Bestattungsvorsorgevertrag, der direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen wird. Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag? Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen einer Privatperson und einem Bestattungsunternehmen. Nahezu alle Bestattungsunternehmen bieten mittlerweile individuelle Beratungsgespräche und die Möglichkeit an, solche Verträge abzuschließen. Der Vertrag tritt nicht erst im Todesfall in Kraft – er ist bereits zu Lebzeiten gültig und nach dem jeweiligen Bestattungsrecht der Bundesländer auch rechtlich bindend. Das bedeutet: Angehörige oder Hinterbliebene können im Regelfall keine Änderungen mehr an den festgelegten Inhalten vornehmen. Die Wünsche und Vereinbarungen, die in diesem Vertrag getroffen wurden, behalten also über den Tod hinaus ihre Gültigkeit. Was wird im Vorsorgevertrag geregelt? In der Regel gliedert sich ein Bestattungsvorsorgevertrag in zwei große Bereiche: die persönlichen Bestattungswünsche sowie die Kostenregelung. 1. Persönliche Wünsche zur Bestattung Im ersten Teil des Vertrags werden alle individuellen Vorstellungen zur Gestaltung der Bestattung dokumentiert. Dies betrifft zum Beispiel die Entscheidung zwischen Erd- oder Feuerbestattung, die Auswahl eines bestimmten Friedhofs ...weiter auf Seite 58
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