Vorsorgemappe Landkreis Tuttlingen

Wir für Sie... 51 (030 ) 29 77 24 36 www.mein-erbe-tut-gutes.de Eine Initiative gemeinnütziger Organisationen in Deutschland. Was wäre Ihr letztes Geschenk an die Welt? i Tante Kinder Geschwister Nichten Neffen Erblasser Onkel Cousin Cousine Vater Mutter Ehepartner Enkel 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung Großeltern Legende Wer seinen letzten Willen nicht durch Testament oder Erbvertrag regelt, für den gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben Verwandte, wenn sie der dem Verstorbenen am nächsten stehenden Ordnung angehören. Verwandte der 1. Ordnung sind die Kinder; an die Stelle verstorbener Kinder treten deren Kinder. Verwandte der 2. Ordnung sind die Eltern; an die Stelle verstorbener Eltern treten deren Kinder, d. h. die Geschwister oder die Halbgeschwister des Erblassers. Verwandte der 2. Ordnung kommen erst zum Zuge, wenn Verwandte der 1. Ordnung nicht vorhanden sind. Das Gesetz definiert nach dem gleichen Schema weitere Ordnungen. Neben Verwandten hat auch der Ehepartner ein gesetzliches Erbrecht. Gesetzliche Erbfolge — wer erbt? Im häufigen Fall der Zugewinngemeinschaft beträgt die Quote des Ehepartners 50 %. Burgstraße 13 · 78589 Dürbheim Tel. 07424 703103 · info@heinichen-immobilien.de www.heinichen-immobilien.de ✓ Ankaufberatung ✓ Markteinschätzungen ✓ Verkehrswertgutachten ✓ Wertermittlung von Immobilien Margarete Bühler Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (DIA: DIN EN ISO 17024)

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