5 Vorwort Vorsorge geht uns alle an – unabhängig von Alter, Lebenssituation oder Gesundheitszustand. Niemand kann vorhersagen, was die Zukunft bringt. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen und sich mit den entscheidenden Fragen der persönlichen Absicherung zu beschäftigen. So bleiben Sie auch in schwierigen Situationen handlungsfähig – oder ermöglichen Ihren Angehörigen, in Ihrem Sinne zu handeln. Ein zentraler Baustein der Vorsorge sind sogenannte vorsorgende Verfügungen. Dazu zählen unter anderem die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und die Bestattungsverfügung. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen soll – eine wichtige Entscheidung, die nicht aufgeschoben werden sollte. Mit dieser Vorsorgemappe, die nun in ihrer ersten Auflage erscheint, möchten wir Sie dabei unterstützen, sich umfassend und verständlich über alle Aspekte der persönlichen Vorsorge zu informieren. Sie finden darin nicht nur hilfreiche Hinweise und Hintergrundinformationen, sondern auch alle erforderlichen Formulare, die Sie direkt in der Mappe ausfüllen oder als Vorlage kopieren können. Noch einfacher geht es online: Unter www.vorsorgemappe.online/formulare können Sie sämtliche Dokumente bequem digital ausfüllen, speichern und bei Bedarf ausdrucken. Auf den letzten Seiten der Mappe finden Sie zudem einen Notfallausweis sowie einen Organspendeausweis, die Sie bei Bedarf ausschneiden und z. B. im Portemonnaie mitführen können. Bitte denken Sie daran: Ihre Vorsorgeunterlagen sollten sicher aufbewahrt werden – idealerweise an einem Ort, der nur Ihren Vertrauenspersonen zugänglich ist. Außerdem empfiehlt es sich, die Angaben regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen Ihnen unsere Beratungsangebote selbstverständlich zur Verfügung. Für eine ausführliche und persönliche Beratung können Sie sich an den Verein für Betreuung im Landkreis Tuttlingen wenden. Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde beim Landratsamt. Dort können im Rahmen des Beglaubigungstermins auch individuelle Anliegen geklärt werden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Inneren dieser Broschüre. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises den Zugang zu diesem bedeutenden Thema zu erleichtern. Denn nur wer gut informiert ist, kann auch selbstbestimmt entscheiden. Wir freuen uns, wenn wir Sie mit dieser Mappe ein Stück weit begleiten und unterstützen können. Mein besonderer Dank gilt allen Unternehmen und Dienstleistern im Landkreis Tuttlingen, die mit ihren Inseraten die Herausgabe dieser Mappe möglich gemacht haben. Ihr Stefan Bär Landrat Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Vorwort
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