Landkreis Rottweil 2026

Adressen 8 Wichtige Adressen Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens (siehe Seite 22) u.a. eine geeignete Betreuungsperson (z.B. Familienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden und deren Eignung zu prüfen. Ferner soll die Betreuungsbehörde den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und den Wünschen der betroffenen Person Geltung zu verschaffen. Während des laufenden Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aufzuklären und zu beraten. Die örtliche Betreuungsbehörde kann die Unterschrift oder das Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und Vollmachten öffentlich beglaubigen. Kontaktdaten der Betreuungsbehörde beim Landratsamt Rottweil: Buchstaben A – Go: Tel. 0741 244-271 Buchstaben Gr – Na: Tel. 0741 244-8240 Buchstaben Ne – Wa: Tel. 0741 244-8212 Buchstaben We – Z: Tel. 0741 244-499 Sachgebietsleitung: Tel. 0741 244-259 Wichtig zu wissen! Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche und familienangehörige rechtliche Betreuer bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, bieten Schulungen und Erfahrungsaustausch an. In allen Betreuungsvereinen sind auch Bevollmächtigte, die aktiv tätig sind, bei diesen Veranstaltungen willkommen. i Betreuungsgerichte Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehalts sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer. Im Landkreis Rottweil sind die nachfolgend aufgeführten Betreuungsgerichte zuständig. Amtsgericht Oberndorf am Neckar – Betreuungsgericht Mauserstraße 28 + 38, 78727 Oberndorf am Neckar Tel. 07423 815-252 poststelle@agoberndorf.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Amtsgericht Rottweil – Betreuungsgericht Postanschrift: Königstraße 20,78628 Rottweil Dienststelle: Körnerstraße 29, 78628 Rottweil Tel. 0741 243-0 poststelle@agrottweil.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: → Aichhalden → Dornhan → Epfendorf → Fluorn-Winzeln → Hardt → Lauterbach → Oberndorf am Neckar → Schenkenzell → Schiltach → Schramberg → Sulz am Neckar → Vöhringen → Bösingen → Deißlingen → Dietingen → Dunningen → Eschbronn → Rottweil → Villingendorf → Wellendingen → Zimmern ob Rottweil

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