Information 58 Nicht immer ist es möglich, ein Grab dauerhaft selbst zu pflegen. Ein Wohnortwechsel, berufliche und familiäre Verpflichtungen oder auch gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass die regelmäßige Grabpflege nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden kann. In solchen Situationen ist es sinnvoll, rechtzeitig über professionelle Unterstützung nachzudenken. Eine bewährte Lösung stellen Jahres- oder Dauergrabpflegeverträge dar, die eine würdige und kontinuierliche Pflege der Grabstätte sicherstellen. Jahresgrabpflege Bei der Jahresgrabpflege wird ein Vertrag jeweils für ein Kalenderjahr abgeschlossen. Diese Form der Grabpflege bietet ein hohes Maß an Flexibilität, da der Vertrag in der Regel jährlich verlängert oder gekündigt werden kann. Art und Umfang der Leistungen werden individuell vereinbart und an die Wünsche der Angehörigen angepasst. Üblich sind die regelmäßige Pflege der Grabfläche, das Entfernen von Unkraut, der fachgerechte Rückschnitt der Pflanzen sowie die saisonale Bepflanzung. Darüber hinaus gehören das Gießen und Düngen der Pflanzen zu den Standardleistungen. Auf Wunsch können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, etwa das Aufstellen von Grabschmuck zu Gedenktagen wie Allerheiligen oder Totensonntag oder eine intensivere Pflege in bestimmten Jahreszeiten. Dauergrabpflege Die Dauergrabpflege bietet eine langfristige und besonders verlässliche Lösung. Sie gewährleistet die fachgerechte Betreuung eines Grabes über die gesamte Nutzungszeit, die in der Regel 20 bis 25 Jahre beträgt. Die vereinbarte Vertragssumme wird zu Beginn eingezahlt und meist von einer neutralen Treuhandstelle verwaltet. Diese übernimmt die regelmäßige Auszahlung an die beauftragte Friedhofsgärtnerei, kontrolliert die ordnungsgemäße Ausführung der Pflegeleistungen und sorgt bei Bedarf für eine Nachfolgeregelung, etwa bei einem Betriebswechsel. Auch bei der Dauergrabpflege können Art und Umfang der Leistungen individuell festgelegt werden, sodass die Grabgestaltung dauerhaft den persönlichen Vorstellungen entspricht. Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages bedeutet für die Hinterbliebenen eine spürbare Entlastung. Sowohl der zeitliche Aufwand als auch mögliche finanzielle Unsicherheiten werden reduziert, da die Grabpflege bereits zu Lebzeiten oder im Vorfeld verbindlich geregelt ist. Angehörige können sich darauf verlassen, dass die Grabstätte über viele Jahre hinweg würdevoll gepflegt wird und das Andenken an den Verstorbenen in guten Händen liegt. Weitere Informationen erhalten Sie von: Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG Alte Karlsruher Str. 8, 76227 Karlsruhe Tel. 0721 94487-0 Telefax 0721 94487-20 service@dauergrabpflege-baden.de www.dauergrabpflege-baden.de Grabpflege Friedhofsgärtnereien bieten eine Vielzahl von Serviceleistungen an. © GdF
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