Aus der Region 57 Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung: → Wenn die verstorbene Person ledig war: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern → Wenn die verstorbene Person verheiratet war: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister → Wenn die verstorbene Person geschieden war: Heiratsurkunde bzw. Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk und rechtskräftiges Scheidungsurteil → Wenn die verstorbene Person verwitwet war: Heiratsurkunde bzw. Eheregisterauszug und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten Außerdem werden benötigt: → Der Personalausweis der verstorbenen Person → Der Personalausweis der anzeigenden Person → Die ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt Der Sterbefall ist spätestens am dritten Werktag nach dem Tod (Samstag zählt nicht als Werktag) beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind folgende Personen und zwar in nachstehender gesetzlicher Reihenfolge: 1. Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, 2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis hat. Sofern der Tod in einem Krankenhaus, einem Heim/ Pflegeheim oder einer anderen öffentlichen Ein‑ richtung eintrat, ist die jeweilige Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
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