Landkreis Rottweil 2026

Information 54 Der Bestattungsvorsorgevertrag Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können zu Lebzeiten alle wichtigen Aspekte der eigenen Bestattung sowie deren Finanzierung verbindlich geregelt werden. © Phovoir | stock.adobe.com Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen. Er ist rechtlich bindend und gilt bereits zu Lebzeiten. Die darin festgelegten Wünsche behalten auch über den Tod hinaus ihre Gültigkeit und können von Hinterbliebenen in der Regel nicht mehr geändert werden. Inhalte des Vorsorgevertrags Ein Bestattungsvorsorgevertrag gliedert sich üblicherweise in zwei Bereiche: die persönlichen Bestattungswünsche und die finanzielle Absicherung der entstehenden Kosten. 1. Persönliche Bestattungswünsche Im ersten Teil werden alle individuellen Vorstellungen zur Gestaltung der Bestattung festgehalten. Dazu zählen unter anderem die Wahl der Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung), der gewünschte Friedhof oder alternative Formen wie Baum- oder Seebestattungen. Auch Details wie Sarg oder Urne, Trauerfeier, Musik, Blumenschmuck, Trauerrede oder religiöse Rituale können verbindlich vereinbart werden. Maßgeblich sind dabei stets die persönlichen Wünsche – abgestimmt auf den finanziellen Rahmen. 2. Kosten und finanzielle Vorsorge Der zweite Teil des Vertrags regelt die Kosten. Alle Leistungen des Bestattungsunternehmens werden transparent aufgelistet und mit einem Gesamtbetrag versehen. Dazu zählen beispielsweise Überführung, Aufbahrung, Trauerdrucksachen, Organisation der Trauerfeier oder weitere Serviceleistungen. Seriöse Anbieter berücksichtigen dabei bereits mögliche Preissteigerungen, um sicherzustellen, dass die vereinbarte Bestattung später auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Möglichkeiten der Kostenabsicherung Damit die Finanzierung im Todesfall gesichert ist, kommen vor allem zwei Modelle in Betracht: das Treuhandkonto und die Sterbegeldversicherung. Treuhandkonto Bei dieser Variante wird der vereinbarte Betrag bei einer neutralen Treuhandstelle hinterlegt. Das Geld ist zweckgebunden

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