Information 51 Absicherung der Kosten Den für die Bestattungskosten notwendigen Betrag können Sie auf einem Treuhandkonto hinterlegen, wie sie z.B. der Verband unabhängiger Bestatter (VuB), der Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) oder das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) anbieten. Das Geld gilt dort als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge. Sofern der Betrag angemessen ist, hat das Sozialamt keinen Zugriff darauf. Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung, in die monatliche Beiträge eingezahlt werden. Die Versicherungssumme wird im Todesfall an die eingesetzte Bezugsperson ausbezahlt. Was unterscheidet den Vorsorgevertrag von der Bestattungsverfügung Ein wichtiger Unterschied zwischen einem Bestattungsvorsorgevertrag und der Bestattungsverfügung besteht darin, dass die Bestattungsverfügung lediglich eine Willenserklärung darstellt, jedoch keine finanzielle Absicherung wie der Bestattungsvorsorgevertrag bietet. In der Bestattungsverfügung können Sie jedoch angeben, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag bereits abgeschlossen wurde oder ob Sie dies noch tun möchten. Die Vorteile eines Bestattungsvorsorgevertrags: → Den Hinterbliebenen werden finanzielle und emotionale Belastungen erspart → Streit innerhalb der Familie wird vermieden → Persönliche Wünsche zur Beerdigung bleiben gewahrt → Der finanzielle Teil des Vorsorgevertrags sichert die Bestattungskosten ab BESTATTUNGSVORSORGE Finanzielle Absicherung der Bestattungskosten Sterbegeldversicherung Treuhandvertrag einmalige Geldanlage (auch Teilzahlungen möglich) wird in regelmäßigen Beitragsraten angespart (auch Einmalzahlung möglich) oder Zentrum für Leben und Abschied GmbH Zur Reege 9 27404 Zeven Tel : 04281 - 22 72 info@bahrenburg-bestattungen.de www.bahrenburg-bestattungen.de - Nico und Hermann Bahrenburg - (030 ) 29 77 24 36 www.mein-erbe-tut-gutes.de Eine Initiative gemeinnütziger Organisationen in Deutschland. Was wäre Ihr letztes Geschenk an die Welt?
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