Vorsorgemappe Rotenburg (Wümme)

Information 17 tengünstig durch die Betreuungsbehörde beglaubigen lassen. Selbstverständlich können Sie Ihre Unterschrift auch von jedem Notariat öffentlich beglaubigen lassen. Die notarielle Beurkundung erfüllt ebenfalls den Zweck des Identitätsnachweises, geht aber noch darüber hinaus. Bei der notariellen Beurkundung befasst sich die Notarin bzw. der Notar mit dem Inhalt der Vollmachtsurkunde. Durch rechtssichere Formulierungen werden inhaltlich fehlerhafte oder zu ungenau formulierte Vollmachten vermieden. Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers sind Notare verpflichtet, Nachforschungen anzustellen und eine Beurkundung gegebenenfalls abzulehnen. Aus diesem Grund kann die notarielle Beurkundung auch als Nachweis der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung dienen. Widerruf und Änderung Eine Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, vorausgesetzt Sie sind weiterhin voll geschäftsfähig. Kleine Änderungen können Sie direkt in die Originale einfügen oder unter den ursprünglichen Text schreiben. Damit der Zusammenhang mit der Vollmacht erkennbar bleibt, sollte die Ergänzung aber nicht auf einem neuen Blatt erfolgen. Stehen größere Änderungen an, widerrufen Sie am besten die alte Vollmacht und erstellen eine neue. Sofern Sie einen neuen Bevollmächtigten einsetzen, sollte der ursprüngliche Bevollmächtigte eine Kopie des Widerrufs erhalten. Aufbewahrung und Registrierung Der Aufbewahrung der Vollmacht kommt eine große Bedeutung zu, denn die bevollmächtigte Person muss die Originalvollmacht vorlegen, um sie nutzen zu können. Was nützt eine Vollmacht, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Die bevollmächtigte Person sollte daher die Originalvollmacht erhalten, am besten gleich mehrere unterschriebene Ausfertigungen. Dies hat den Vorteil, dass sich die bevollmächtigte Person in einer akuten Situation sofort bei allen relevanten Stellen ausweisen kann und dringend anstehende Entscheidungen ohne Verzögerung treffen kann. Vorsorgeregister Es besteht die Möglichkeit, Vollmachten – gegen eine einmalige Gebühr – in einem elektronischen Register der Bundesnotarkammer erfassen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine reine Datenbank, in der festgehalten wird, wer wem eine Vorsorgevollmacht für welche Lebensbereiche erteilt hat. Die Vollmacht selbst und deren Inhalte werden nicht erfasst. Die Betreuungsgerichte können jederzeit über das Internet auf diese Datenbank zugreifen. Steht eine Entscheidung an, kann so schnell festgestellt werden, ob die betroffene Person eine Vertrauensperson benannt hat und aus diesem Grund auf eine gerichtliche Betreuung verzichtet werden kann. Die Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist online oder postalisch möglich. Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - Postfach 080151 10001 Berlin Telefon 0800 3550500 (gebührenfrei) Fax 030 38386677 info@vorsorgeregister.de www.vorsorgeregister.de

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