Vorsorgemappe Landkreis Rastatt

31 Bestattungsvorsorge Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag, der auf den Tod folgt (der Samstag gilt nicht als Werktag) erfolgen. Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge: 1. Jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. 2. Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. 3. Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Zur Vorlage beim Standesamt für die Beurkundung eines Sterbefalls werden die folgenden Unterlagen benötigt. Wenn die verstorbene Person ledig war: → Personalausweis → Geburtsurkunde Wenn die verstorbene Person verheiratet war: → Personalausweis → Geburtsurkunde → Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Wenn die verstorbene Person geschieden war: → Personalausweis → Geburtsurkunde → Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) → Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Wenn die verstorbene Person verwitwet war: → Personalausweis → Geburtsurkunde → Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) → Sterbeurkunde des verstorbenen Partners Außerdem wird benötigt: → Die ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag → Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person • Einfühlsame Begleitung • Organisation aller Formalitäten und Trauerfeiern • Kostenlose Beratung rund um die Bestattung • Bestattungsvorsorgevertrag •Immer für Sie da K.HECK BESTATTUNGSHAUS INH. PETRA KAMM-SCHLEGEL seit 1900 WednenndMer Menscehnescnhbraucht. Petra Kamm-Schlegel Bestattungshaus K.Heck Hauptstr. 5, 76571 Gaggenau Tag & Nacht: 07225 1347 info@bestattungshaus-heck.de www.bestattungshaus-heck.de BESTATTUNGENGmbH DAMIT ES AM ENDE DES TUNNELS AUCH ETWAS LICHT GIBT. BESTATTUNGSVORSORGE – ein Akt der Liebe. Bühl Hauptstr. 78 07223 – 990 860 Baden-Baden Friedhofstr. 7 07221 – 25 666 www.mechler-bestattungen.de

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