Vorsorgemappe Landkreis Rastatt

24 Adressen → Bühl → Bühlertal → Hügelsheim → Lichtenau → Ottersweier → Rheinmünster → Sinzheim → Forbach → Gernsbach → Loffenau → Weisenbach → Au am Rhein → Bietigheim → Bischweier → Durmersheim → Elchesheim-Illingen → Gaggenau → Iffezheim → Kuppenheim → Muggensturm → Ötigheim → Rastatt → Steinmauern Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens (siehe Seite 22) u.a. eine geeignete Betreuungsperson (z.B. Familienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden sowie den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung zu ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl des Betroffenen Geltung zu verschaffen. Während des laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde nimmt Beurkundungen von Vorsorgevollmachten vor. Betreuungsbehörde Landkreis Rastatt Am Schlossplatz 5 76437 Rastatt Tel. 07222 381-0 amt21@landkreis-rastatt.de www.landkreis-rastatt.de Betreuungsbehörde, Betreuungsgericht und Betreuungsvereine Betreuungsgerichte Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer. Im Landkreis Rastatt sind die nachfolgend aufgeführten Betreuungsgerichte zuständig. Amtsgericht Bühl Hauptstr. 94, 77815 Bühl Tel. 07223 80859-10 Poststelle@agbuehl.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Amtsgericht Gernsbach Hauptstr. 44, 76593 Gernsbach Tel. 07224 9957-0 poststelle@aggernsbach.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Amtsgericht Rastatt Herrenstr. 18, 76437 Rastatt Tel. 07222 978-525 oder 978-442 poststelle@agrastatt.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte:

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=