Vorsorgemappe Pforzheim und Enzkreis

29 Allgemeine Informationen Erbvertrag und Testament im Vergleich Der wesentliche Unterschied zwischen einem Testament und dem Erbvertrag besteht in der Form der Errichtung. Während es bei der Errichtung eines Testaments vollkommen ausreicht, wenn der Erblasser dies für sich allein tut, ist ein Erbvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das der notariellen Beurkundung bedarf. Ein Testament wird stets allein durch den Erblasser verfasst und entspricht im vollen Umfang dessen persönlichen Wünschen. Ob die Erben hiermit vollkommen einverstanden sind, zeigt sich aber erst nach dem Ableben des Erblassers, da zu diesem Zeitpunkt die Testamentseröffnung stattfindet. Im Gegensatz dazu werden die beteiligten Erben bei einem Erbvertrag bereits frühzeitig hinzugezogen und müssen die Regelungen mit ihrer Unterschrift akzeptieren. Worin besteht der Unterschied zwischen einem gemeinschaftlichen Testament und zwei einzelnen, von jedem Ehepartner selbst geschriebenen Testamenten? Will ein Partner das gemeinschaftliche Testament ändern, geht das nur in Abstimmung mit dem anderen Partner. Widerspricht der andere einer Änderung, bleibt nur die Möglichkeit, den Widerruf notariell zu beurkunden und dem anderen Partner durch den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Mit diesem Schritt wird das gemeinsam errichtete Testament unwirksam. Eine alleinige heimliche Änderung ist nicht möglich. Info Anwaltliche Beratung Bei der Errichtung eines Testamentes oder der Gestaltung eines Erbvertrages sollte auf jeden Fall sachkundige anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die hierbei anfallenden Kosten sind immer sinnvoll investiert, da auf diese Weise kostenträchtige und unerfreuliche Erbstreitigkeiten vermieden werden. Rechtssicherheit zahlt sich aus! Info „An wen wendet man sich am besten bei Fragen zu seiner Immobilie?“ An einen Makler? Einen Anwalt? Eine Hausverwaltung? Vielleicht fragen Sie mich? Ich bin Architekt (TH Aachen), Dipl.-Immobilienökonom (ADI Stuttgart) und Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors Frankfurt/London. Bei der größten Deutschen und der größten Schweizer Bank war ich für die Immobilien-Beratung vermögender Privatkunden zuständig. Ich verfüge über 30 Jahre Immobilien-Erfahrung, beste Referenzen und biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen in immobilienwirtschaftlichen Fragestellungen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme! OPUS Immobilien e.K. – Dipl.-Ing. Architekt Achim Klein Lindenstraße 22, 75449 Wurmberg T: (070 44) 907 80-28 E: info@opus-immobilien.com Inhaber Michael Zeller Seit 25 Jahren... Ihr Makler in der Region... Kostenlos und unverbindlich ermitteln wir für Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie... CODELO Immobilien e.K. Hachelallee 96 75179 Pforzheim www.codelo.de info@codelo.de Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin... Telefon 07231-133 66 66

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