Vorsorgemappe Pforzheim und Enzkreis

23 Allgemeine Informationen Wer kann eine Betreuung beantragen? Falls Sie gesundheitlich oder bedingt durch eine körperliche Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu organisieren oder die entsprechende Tätigkeit Ihres Bevollmächtigten zu überwachen, können Sie für sich eine rechtliche Betreuung beantragen. Hierzu müssen Sie lediglich volljährig sein. Andere Personen (z.B. volljährige Familienangehörige, Freunde, Bekannte) können die Einrichtung einer Betreuung lediglich anregen. Der Antrag bzw. die Anregung kann formlos schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen Betreuungsabteilung des Amtsgerichts in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person liegt, erfolgen. Verfahrensablauf Nachdem beim Betreuungsgericht eine Betreuung beantragt bzw. angeregt wurde, wird zu Beginn des Verfahrens ein ärztliches Gutachten eingeholt (§ 280 FamFG) und die Betreuungsbehörde angehört. Die Betreuungsbehörde ist eine Abteilung der Stadt bzw. des Landkreises, die das Gericht bei der Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist und wer ggf. als Betreuungsperson in Betracht kommt, unterstützt. Das Gericht muss vor seiner Entscheidung die betroffene Person – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – persönlich anhören und sich einen eigenen Eindruck von ihr verschaffen. Wenn das Gericht die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung aufgrund des durchgeführten Verfahrens und der Aussagen in dem Gutachten für gegeben erachtet, dann erlässt es einen Beschluss. In diesem Beschluss wird die Betreuung angeordnet und gleichzeitig die Betreuungsperson bestimmt. Außerdem werden die einzelnen Aufgabenkreise angeordnet. Die Betreuungsperson darf nur innerhalb dieser Aufgabenkreise tätig werden. Die typischen Aufgabenkreise sind: → Vermögenssorge, → Aufenthaltsbestimmung, → Wohnungsangelegenheiten, → Gesundheitsfürsorge, → Annahme und Öffnen der Post. Die Betreuung soll dem Wohl der zu betreuenden Person dienen. Sie soll befähigt werden, das Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten. Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Person erfolgen. Wir sind für Sie da! - Hausnotruf/Mobilruf - Menüservice - DRK-ServiceZeit mit haus- wirtschaftlichen Diensten - Mobile Soziale Dienste - Seniorenbetreuung - Betreutes Wohnen - Wohnberatung & alternative Wohnformen - Seniorenzentren in Mühlacker & Ötisheim - Gesundheitsprogramme - Gedächtnistraining - Krankentransport - Erste Hilfe Kurse - Kleiderladen Ihr Kontakt zu uns: DRK-Kreisverband Pforzheim-Enzkreis e.V. Kronprinzenstraße 22 · 75177 Pforzheim Telefon 07231/373-0 · www.drk-pforzheim.de

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