Vorsorgemappe Pforzheim und Enzkreis

16 Allgemeine Informationen Die Betreuungsverfügung Sie kennen niemanden, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder Sie möchten auf eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten nicht verzichten? Dann ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel für Ihre selbstbestimmte Vorsorge. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Sie betreut werden möchten, falls das Gericht eine Betreuung für notwendig erachten sollte. Sie können z.B. festlegen, wer Ihre Betreuungsperson sein soll und wer auf keinen Fall. Darüber hinaus können Sie Vorgaben für die Betreuungsperson festlegen, was wie geregelt werden soll. Außerdem können Sie festhalten, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrer Betreuungsperson respektiert werden sollen. Dies kann z.B. beinhalten, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten oder welches Pflegeheim Sie bevorzugen. Diese Wünsche sind für das Gericht und die Betreuungsperson grundsätzlich verbindlich, außer sie würden Ihrem Wohl zuwiderlaufen, Sie haben einen Wunsch erkennbar aufgegeben oder die Erfüllung eines Wunsches kann der Betreuungsperson nicht zugemutet werden. Eine Betreuungsverfügung kann mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht verbunden werden. Dies ist z.B. für den Fall empfehlenswert, dass die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten. Sie können deshalb auch verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person für Ihre Betreuung ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte. Form und Aufbewahrung Für eine Betreuungsverfügung gibt es keine formalen Vorschriften. Es empfiehlt sich aber, sie schriftlich abzufassen und zu unterschreiben, damit kein Zweifel an der Echtheit entsteht. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung auch dann noch errichtet werden, wenn man nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Allerdings muss man in der Lage sein, die Tragweite der Entscheidungen zu erfassen. Eine Betreuungsverfügung muss im Bedarfsfall verfügbar sein, damit sie dem Betreuungsgericht zugeleitet werden kann. Sie können die Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (siehe auch Seite 14) registrieren lassen. Das Original bewahren Sie am besten in Ihrem Notfallordner an einem sicheren Ort auf. Info Wenn Sie staatliche Kontrolle ausdrücklich wünschen, können Sie in Erwägung ziehen, ob Sie auf die Vorsorgevollmacht verzichten und nur eine Betreuungsverfügung errichten. Das Formular für eine Betreuungsverfügung finden Sie ab Seite 41.

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