Vorsorgemappe Pforzheim und Enzkreis

Die Vorsorgemappe Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Testament Bestattungsverfügung Mit Formularen direkt zum Ausfüllen

Das Palliativnetz Pforzheim-Enzkreis verfolgt das Ziel, Patienten in Pforzheim und im Enzkreis mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenszeit im vertrauten häuslichen Umfeld zu betreuen. Unser Tun und Handeln orientiert sich dabei an den medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Bedürfnissen der Patienten und deren Angehörigen. Wir, im Fachgebiet Palliativmedizin spezialisierte Ärzte, Krankenschwestern und -pflege aber auch Psychologen und Geistliche, wirken darauf hin, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu fördern und zu verbessern um so ein möglichst menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Der Patientenwille und die Bedürfnisse der Angehörigen stehen dabei ganz im Vordergrund. Dies wollen wir erreichen, durch eine bestmögliche Schmerz- und Symptomtherapie, die Integration der Bedürfnisse aller Beteiligten, die Akzeptanz des Todes als Teil des Lebens im Grundverständnis sowie die Kompetenz in wichtigen Fragen der Kommunikation und der Ethik. Unsere Leistungen: • Medizinische, pflegerische, seelsorgerische, psychosoziale und pharmazeutische Behandlung und Versorgung • Information, Beratung und Begleitung von Patienten und Angehörigen • Koordination der weiteren Versorgung • Regelmäßigen Kontakt durch Besuche und telefonische Erreichbarkeit 7 Tage rund um die Uhr • Krisenintervention rund um die Uhr • Optimierung der Schmerztherapie und Behandlung der Beschwerden, sofern erforderlich unter Einsatz von technischen Hilfsmitteln • Pflegeberatung und Anleitung bei speziellen Pflegeproblemen • Hilfestellung und Tipps bei sozialen, organisatorischen und finanziellen Problemen • Hilfestellung und Tipps für die weitere Behandlung und Versorgung, beispielsweise auch im Hospiz Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV) in Pforzheim und im Enzkreis „Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben“ Cicely Sounders Palliativ Netz Pforzheim und Enzkreis gGmbH Jörg-Ratgeb-Str. 17 (1.OG) · 75173 Pforzheim Telefon 0 72 31/2 80 05 60 · Fax 0 72 31/2 80 05 61 info@palliativnetz-pforzheim.de · www.palliativnetz-pforzheim.de

3 Inhalt Impressum Herausgegeben in Zusammenarbeit mit KreisSeniorenRat Enzkreis - Stadt Pforzheim e.V. Ebersteinstr. 25 75177 Pforzheim Tel. 07231 32798 www.kreisseniorenrat-pf.de Der KSR haftet nicht für die Richtigkeit der in der Vorsorgemappe veröffentlichten Formulare (Vollmachten, Verfügungen etc.), da diese nicht vom KSR zur Verfügung gestellt werden, sondern vom herausgebenden Verlag. Herausgeber & Verlag: Verlag & Marketing Fred Müller e.K. Rieslingstr. 6 75031 Eppingen Tel. 07138 6903097 info@vundm.com © 2023 Verlag & Marketing Alle Formulare direkt zum Ausfüllen in dieser Mappe. Der KreisSeniorenRat stellt sich vor........................6 Die Wohnberatung des KreisSeniorenRats...........8 Rechtzeitig Vorsorge treffen..................................10 Die Vorsorgevollmacht............................................12 Die Betreuungsverfügung.......................................16 Die Patientenverfügung..........................................18 Rechtliche Betreuung – was ist das?....................22 Erbrecht und Testament...........................................26 Erbschaftssteuer: Wer muss wie viel zahlen?....31 Vorsorge für den Todesfall.....................................32 Der Bestattungsvorsorgevertrag...........................34 Allgemeine Informationen Adressen Die Betreuungsbehörde...........................................22 Betreuungsgerichte................................................... 22 Betreuungsvereine. ................................................... 23 Formulare Vorsorgevollmacht.................................................... 33 Betreuungsverfügung.............................................. 37 Patientenverfügung.................................................. 39 Patienverfügung (Ergänzung COVID 19)............47 Bestattungsverfügung. ............................................ 49 Checkliste Todesfall...................................................53 Persönliche Daten......................................................54 (U = Umschlagseite) Vorwort............................................................................5 Notfallausweis.................................................... U4/U5 Organspendeausweis. ..............................................U4 Wichtige Rufnummern.............................................U5

4 Allgemeine Informationen Kieselbronn Sternenfels Knittlingen Maulbronn Ispringen Haus Salem Haus Bethanien Haus Bethesda Haus Tabor Haus Hebron Haus Zion Neulingen - Bauschlott Wir sind für Sie da. + Betreutes Wohnen + Essen auf Rädern Flehingen Bei Fragen zu unserer Pflege und mehr Leistungen beraten wir Sie gerne www.sozialwerk-bethesda.de

5 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, heute bereits an morgen zu denken ist in jedem Alter wichtig und sinnvoll. Im fortgeschritteneren Alter ist es zudem vernünftig, für eventuelle Notfälle vorzusorgen. Natürlich ist dies kein beliebtes Thema, mit welchem man sich gerne auseinandersetzt. Und so wird es leider allzu oft vernachlässigt. Wer sich jedoch rechtzeitig mit seiner Vorsorge beschäftigt hat, wird beim Eintreten einer etwaigen Notsituation, wie einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung, dankbar und erleichtert sein, dass bereits alles geregelt ist. Familienangehörige oder andere Vertraute werden sich problemlos in Ihren Papieren zurechtfinden und in der Lage sein, alles Notwendige für Sie zu organisieren - wenn Sie selbst es vorübergehend oder gar dauerhaft nicht mehr können. Diese Vorsorgemappe hilft Ihnen dabei, alle wesentlichen Informationen zusammenzustellen. Sie ist eine nützliche Orientierungshilfe beim Ordnen Ihrer persönlichen Angelegenheiten. Das verschafft Ihnen selbst einen Durchblick und gibt Ihnen das gute Gefühl, dass für den Fall der Fälle alle Ihre wichtigen Daten, Dokumente und Angaben zentral an einem Ort zu finden sind. Ihre Angehörigen und Vertrauten erhalten so im Ernstfall einen ersten Überblick und können in Ihrem Sinne handeln. Ab Seite 36 stellen wir Ihnen alle notwendigen Formulare für Ihre persönliche Vorsorge zur Verfügung. Sie können diese direkt ausfüllen oder als Kopiervorlage nutzen. Einen Notfall- sowie einen Organspendeausweis finden Sie auf den hinteren Umschlagseiten. Sie können diese Vorlagen ausschneiden, ausfüllen und beispielsweise in Ihrem Portemonnaie aufbewahren. Selbstverständlich sollten nur Ihnen nahestehende Personen Zugang zu diesen Informationen haben. Bedenken Sie bitte ebenfalls, dass Ihre Daten ggf. nach einiger Zeit aktualisiert werden müssen. Ich freue mich, wenn wir Ihnen mit dieser Mappe helfen können. Sollten Sie dennoch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Der KreisSeniorenRat Enzkreis - Stadt Pforzheim e.V. berät Sie zu allen seniorenrelevanten Themen wie u.a. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Wohnraumanpassung. Ihr Dieter Müller 1. Vorsitzender KreisSeniorenRat

6 Allgemeine Informationen Der KreisSeniorenRat stellt sich vor Der KreisSeniorenRat Enzkreis - Stadt Pforzheim e.V. (KSR) ist ein Informations- und Beratungszentrum für ältere Menschen, ihre Angehörigen sowie für Menschen mit Behinderung. Er arbeitet in Kooperation mit dem Landesseniorenrat und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und zahlreichen örtlichen Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Altenarbeit tätig sind. Im Jahr 1979 wurde der KSR als Arbeitsgemeinschaft der auf dem Gebiet der Altenarbeit tätigen Organisationen, Einrichtungen, Vereine und Vereinigungen im Enzkreis und der Stadt Pforzheim gegründet. Der KSR vermittelt Hilfe im Alter und fördert die Meinungsbildung und den Erfahrungsaustausch auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellem, politischem und gesellschaftspolitischem Gebiet. Der KSR ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. In der zentral gelegenen Geschäftsstelle steht ein ehrenamtliches Büroteam für Auskünfte, Informationen und Beratungen zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchen regelmäßig entsprechende Vorträge und Schulungen, um auf dem neuesten Stand zu sein. Im Rahmen des demografischen Wandels und den daraus entstehenden neuen Themen und Anforderungen gehört es auch zur Aufgabenstellung des KSR, Veränderungen zu erkennen und Problemlösungen zu finden. Dabei ist der KSR tätig in den Bereichen: → Information und Beratung → Wohnraumanpassung → Aktivitäten und Veranstaltungen → Interessenvertretung Das vielseitige Spektrum des KRS umfasst u.a. die nachfolgenden Services: → Beratung zu seniorenrelevanten Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc. → Hilfe bei Computerfragen (PC, Tablet, Smartphone, Online-Banking etc.) → Veranstaltung von Theater- und Kinobesuchen sowie Veranstaltung von Rollatoren-, Pedelec- und Fahrsicherheitstrainings → Informationsveranstaltungen zu Themen wie Recht (Testament, Erbrecht etc.), Bestattungsvorsorge, Betrugsfälle, Bewegung im Alter etc. Je nach Anfrage vermittelt der KSR auch Kontakt zu den zuständigen Stellen. Dabei arbeitet der KSR eng mit den Altenhilfe-Fachberatungen im Enzkreis und der Stadt

7 Allgemeine Informationen Pforzheim sowie anderen Einrichtungen und Diensten zusammen. Der KSR ist daran interessiert, Seniorinnen und Senioren eine Plattform für lebendige Kommunikation und Gedankenaustausch zu bieten, Anregungen für allgemeine und künstlerische Aktivitäten zu vermitteln und das Interesse am aktuellen Tagesgeschehen zu fördern. Dabei sind für den KSR die Seniorinnen und Senioren keine separate, sich selbst genügende Generationengruppe. Aus diesem Grund plädiert der KSR für ihre generationenübergreifende Einbindung in eine aktive Bürgergesellschaft. Der KSR setzt sich für die Belange älterer Menschen ein und ist u.a. in folgenden Bereichen aktiv: → Mitglieder des KSR vertreten als Heimfürsprecher und Beiräte in Seniorenheimen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner. → Der KSR setzt sich als Mitglied des Fahrgastbeirats für seniorengerechte Bedingungen im Öffentlichen Verkehr ein. → Im Rahmen des Projekts „Seniorenfreundlicher Service“ hat es sich der KSR zur Aufgabe gemacht, der älteren Generation das Einkaufen in den Geschäften zu erleichtern. Anhand eines Kriterienkatalogs werden Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleister geprüft und erhalten bei Erfüllung der gestellten Bedingungen das Zertifikat „Seniorenfreundlicher Service“. → Bei ständiger Veränderung der Gegebenheiten wird sich der KSR auch in Zukunft flexibel neuen Themen zuwenden, um die Interessen der Seniorinnen und Senioren zu vertreten. Damit es im Pflegefall keine bösen Überraschungen gibt und Sie „auf alle Fälle“ bestens vorbereitet sind, ist eine frühzeitige Vorsorge unerlässlich. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Vorsorge gerne zur Seite und informieren Sie ausführlich zu den Themen: • Pflegeversicherung • Generationenberatung • Nachlassbegleitung • Testamentsvollstreckung Wir beraten Sie gerne! Vereinbaren Sie einen Termin. vrbank-enz-plus.de Rechtzeitig vorsorgen. Der KSR sucht ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Team dabei unterstützen, Senioren und Menschen mit Behinderung ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Telefon 07231 32798 info@kreisseniorenrat-pf.de Ebersteinstr. 25, 75177 Pforzheim Telefon 07231 32798 Telefax 07231 357708 info@kreisseniorenrat-pf.de www.kreisseniorenrat-pf.de

8 Allgemeine Informationen Im Oktober 2019 wurde die Wohnberatung durch die „Fachstelle Wohnberatung in Bayern/Stadtteilarbeit e.V.“ und die „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.“ zertifiziert. Das professionelle Team der Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen und Leben ist kompetenter Ansprechpartner für Senioren und Menschen mit Behinderung. Die Berater begleiten unter Einbeziehung modernster technischer Möglichkeiten und Hilfsmittel bei Neu- und Umbaumaßnahmen, die für ein eigenständiges und sicheres Leben notwendig werden. ZUHAUSE WOHNEN BLEIBEN Durch eine Wohnungsanpassung wird den Seniorinnen und Senioren ein barrierefreies Wohnen ermöglicht. Dies erhöht die Sicherheit und steigert den Wohnkomfort. Unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse kann die Unabhängigkeit der Menschen erhalten und die Pflege erleichtert werden. AMBIENT ASSISTED LIVING (AAL) „Ambient Assisted Living“ (AAL) steht für Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technologien in den Alltag einführen, um die Lebensqualität für Menschen in allen Lebensphasen, vor allem im Alter, zu erhöhen. Ins Deutsche übersetzt steht AAL für altersgerechte Hilfs- und Unterstützungssysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben. Ein sinnvoller Einsatz dieser modernen technischen Hilfen in Form von → Bewegungsmeldern, → Hausnotrufen, → alarmauslösenden Magnetkontakten, → automatischen Türöffnungsanlagen sowie → registrierenden Bodenbelägen kann zur Erleichterung der Alltagstätigkeiten beitragen. Die technischen Hilfen sind auch in bestehende Wohnungen integrierbar – ganz ohne Umbauten. EIN NEUES ZUHAUSE SUCHEN Die Wohnberatung unterstützt beim Umzug in eine neue Wohnung, in ein betreutes Wohnen in einer Wohnanlage sowie in betreute Wohn- und Hausgemeinschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte. Die Wohnberatung für Senioren und Menschen mit Behinderung ist eine neutrale, selbständig arbeitende Fachabteilung des KreisSeniorenRats Enzkreis - Stadt Pforzheim e.V. (KSR). Die Wohnberatung des KreisSeniorenRats Jetzige Wohung umbauen Wohnung mit Dienstleistung Normale Wohnung Seniorenresidenz Wohnung im Haus der Kinder Altenwohnheim Wohngemeinschaft 10 20 30 40 50 60 70 Vorstellbare Wohnformen im Alter Mieter Westdeutschland, älter als 55 Jahre in Prozent Ja Eventuell Quelle: InWis (www.inwis.de)

9 Allgemeine Informationen BARRIEREFREIES BAUEN Das Team der Wohnberatung unterstützt und berät kompetent zum barrierefreien Bauen. Die DIN-Norm 18025 regelt das barrierefreie Wohnen für behinderte und ältere Menschen. Die DIN 18025 besteht aus zwei Teilen: → Teil 1: Wohnungen für Rollstuhlbenutzer → Teil 2: Barrierefreie Wohnungen Der erste Teil regelt die Planungsgrundlagen für Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, der zweite Teil die Planungsgrundlagen für Personen mit anderweitigen Einschränkungen der Beweglichkeit. ORGANISATION VON „WOHNEN FÜR HILFE“ Als neue Dienstleistung möchte der KSR das Projekt „Wohnen für Hilfe“ in Pforzheim etablieren. Seit über zehn Jahren ist diese Idee bereits in Karlsruhe erfolgreich: Das Studierendenwerk Karlsruhe und die Paritätischen Sozialdienste haben in dieser Zeit bereits über 170 solcher Wohnpartnerschaften vermittelt. In Pforzheim gab es bislang nur wenige Wohnpartnerschaften. Nun möchte der KSR dieses Modell ausbauen. Das Konzept sieht dabei vor, dass ältere Menschen einen Teil ihres zu groß gewordenen Wohnraums an Studierende, Auszubildende oder auch an andere geeignete Personen überlassen. Im Gegenzug unterstützen diese bei Alltagsangelegenheiten wie Einkaufen, Gartenpflege, Begleitung zu Veranstaltungen oder ähnlichem. Als Orientierung für den Umfang der Hilfe dient die Faustregel: Pro Quadratmeter des persönlich bewohnten Zimmers helfen die Studierenden eine Stunde im Monat. Im Gegenzug entfällt die Miete. Die Studierenden übernehmen aber ihren Nebenkostenanteil. Der KSR nimmt dabei die Rolle des Vermittlers ein und bietet auch während der bestehenden Wohnpartnerschaft Begleitung an. Sowohl die Studierenden als auch die Zimmeranbieter stellen sich beim KSR vor. Während der laufenden Wohnpartnerschaft bleibt der KSR Ansprechpartner. Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum frei haben sowie Studierende, Auszubildende oder auch andere geeignete Personen können sich bei Interesse an einer Vermittlung seit September 2020 beim KSR vormerken lassen. KreisSeniorenRat Enzkreis – Stadt Pforzheim e.V. Ebersteinstr. 25, 75177 Pforzheim Telefon 07231 32798 info@kreisseniorenrat-pf.de www.kreisseniorenrat-pf.de EMPFEHLUNGEN FÜR ZUSCHUSSMÖGLICHKEITEN Der Pflegestützpunkt erteilt exakte Auskünfte zu möglichen Zuschüssen, beispielsweise durch Pflegekassen oder sonstige Institutionen. Beispielrechnung Immobilien-Rente Paar (beide 75 Jahre) Wert des Eigenheims 250.000 € Wert des mietfreien Wohnrechts: Ausgezahlte Leibrente 800 € pro Monat 650 € pro Monat Gesamtwert der Leibrente: 1.450 € pro Monat daraus ergibt sich Immobilien-Rente: Für mehr Rente und den Ruhestand im eigenen Zuhause Jetzt kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren: 0176 31512490 Kennen Sie das Problem? Zwar zahlen Sie keine Miete, jedoch lässt sich der wohlverdiente Ruhestand durch geringe Renten und gestiegene Kosten nicht wie gewünscht genießen. Wir bieten Ihnen eine Lösung – die Immobilien-Rente. Ein lebenslanges Wohnrecht und eine monatliche Zusatzrente für mehr nanzielle Unabhängigkeit im Alter. Auch eine Kombination mit einer Einmalzahlung ist möglich. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin mit uns und sichern Sie sich Ihr individuelles Angebot! Alexander Heugel Diefenbacher Str. 27 75433 Maulbronn-Zaisersweiher Telefon: 07043/900080 Mobil: 0176/31512490 alexander.heugel@heugel-immobilien.de www.heugel-immobilien.de O zieller Kooperationspartner der

10 Allgemeine Informationen Die meisten Menschen schieben das Thema Vorsorge auf die lange Bank. Wer aktiv im Leben steht, der denkt nicht gerne darüber nach, dass er einmal seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf Hilfe angewiesen ist. Dabei kann jeder in eine Situation kommen, in der ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Deshalb sollte man frühzeitig daran denken, Vorsorge für „den Fall der Fälle“ zu treffen. Vorsorgevollmacht, Betreuungverfügung und Patientenverfügung Der Bereich Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ist von zunehmender Bedeutung. Die Begriffe werden hierbei jedoch nicht streng auseinander gehalten, sodass häufig Verwirrung besteht. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung betreffen einen gemeinsamen Bereich. Es kann eine Lebenssituation eintreten, in der ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Handeln nicht mehr möglich ist. Zumeist besteht diese Gefahr im Alter. Durch einen Unfall oder schwere Krankheit kann es jedoch auch jederzeit jüngere Personen treffen. Besteht in diesen Fällen die Annahme, dass der betroffene Mensch nicht mehr handlungsfähig ist bzw. nicht in der Lage ist, notwendige Dinge in erforderlicher Weise zu verstehen, sieht das Gesetz die gerichtliche Betreuung und die Bestellung einer gerichtlichen Betreuungsperson vor. Dabei ist das Gericht nicht an die Vorschläge der Angehörigen der zu betreuenden Person gebunden. Es ist daher möglich, dass eine fremde Person als Betreuungsperson bestellt wird. Das Gesetz sieht jedoch eine Möglichkeit vor, dies zu verhindern. Nach dem Gesetz wird eine Betreuung nicht eingerichtet, wenn keine Notwendigkeit dafür besteht. Dies ist gegeben, wenn die zu betreuende Person für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit vorgesorgt hat. Diese Vorsorge besteht in der Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie als Vollmachtgeber, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die für Sie handeln und entscheiden, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Als Bevollmächtigte kommen vor allen Dingen nahe Angehörige (Ehegatten oder Lebenspartner, Kinder) in Betracht. Es können aber auch Außenstehende, wie z.B. Freunde oder Bekannte bevollmächtigt werden. Zu bedenken ist aber, dass eine Vorsorgevollmacht ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt, da die bevollmächtigte Person weitreichende Befugnisse hat und keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Zum Schutz vor willkürlichen Maßnahmen im Falle einer Handlungsunfähigkeit ist die Vorsorgevollmacht mit Abstand das wichtigste Instrument. Rechtzeitig Vorsorge treffen Wichtig zu wissen Familienangehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Um die betreuungsbedürftige Person rechtsverbindlich zu vertreten, benötigen auch Ehepartner, Kinder und Geschwister eine gültige Vollmacht oder müssen vom Gericht als Betreuungsperson bestellt sein.

11 Rechtzeitig vorsorgen Die Betreuungsverfügung Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel. Damit können Sie Vorsorge im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit treffen und bestimmen, wer als Betreuungsperson vom Gericht bestimmt werden soll. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht liegt darin, dass die benannte Person in dem gerichtlichen Verfahren als Betreuungsperson bestimmt wird und somit in ihrer Handlungsweise der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Die Patientenverfügung Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. So können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind. Niemand ist gesetzlich verpflichtet, eine Patientenverfügung zu haben. Bei Menschen, die keine Patientenverfügung haben, tritt automatisch das Gesetz in Kraft. Jeder Arzt wird dann versuchen, das Leben so lange wie möglich und mit allen möglichen Maßnahmen zu verlängern. Im Formularteil ab Seite 36 finden Sie alle wichtigen Formulare! Vorsorgevollmacht................................................................ 37 Betreuungsverfügung.......................................................... 41 Patientenverfügung.............................................................. 43 Patienverfügung (Ergänzung COVID 19)........................51 Bestattungsverfügung. ........................................................ 53 Checkliste Todesfall...............................................................57 Persönliche Daten..................................................................58 CHRISTLICHES HOSPIZ PFORZHEIM/ENZKREIS In unserem durch seine persönliche Atmosphäre und Wärme geprägten Hospiz finden unheilbar kranke Menschen, die nicht zu Hause versorgt werden können, für ihre letzten Tage und Wochen eine Herberge, in der sie sich wohl und geborgen fühlen können. Die Aufnahme in unserem Haus erfolgt grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen finanziellen Situation des Einzelnen. Den Umgang mit unseren Gästen bestimmen die Grundsätze der Hospizbewegung, die das Leben bejaht, das Sterben und den Tod als Teil des Lebens akzeptiert, sowie der Respekt gegenüber ihrem individuellen Lebensrhythmus und ihrer besonderen Lebenssituation. Angehörige und Freunde können durch die Integration in die Betreuung auf ihre ganz persönliche Weise für den sterbenden Menschen da sein. Im Vordergrund des Hospizgedankens steht die Lebensqualität des Kranken, die durch die moderne Palliativmedizin deutlich verbessert werden kann: Kein Mensch muss am Ende seines Lebens unerträgliche Schmerzen erleiden. Durch die kontinuierliche Betreuung bis zum Tod wird sterbenskranken Menschen ein würdevolles, selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Dabei sind Offenheit und Wahrhaftigkeit Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen allen Beteiligten. Unser Hospiz, das von viel Grün umgeben ist, verfügt über acht geräumige, wohnlich eingerichtete Einzelzimmer mit Duschbad/WC. Diese bieten unseren Gästen behaglichen Komfort, Wärme und Geborgenheit. Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben. Kontakt: Christliches Hospiz Pforzheim/Enzkreis gGmbH Heinrich-Wieland-Allee 77, 75177 Pforzheim Telefon (07231) 1540830 · Fax 1540839 www.hospiz-pforzheim-enzkreis.de Cicely Saunders

12 Allgemeine Informationen Die Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Grundsätzlich kann jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht zur Erledigung einzelner Rechtsgeschäfte (Spezialvollmacht) oder zur generellen Regelung aller Rechtsgeschäfte (Generalvollmacht) erteilen. Die bevollmächtigte Person, die das Original oder eine notariell beglaubigte Ausfertigung des Originals in Händen hält, ist damit sofort und jederzeit handlungsfähig. Was ist eine Vorsorgevollmacht Die Rechtspraxis hat den Begriff „Vorsorgevollmacht“ geprägt. Sie hat vorsorgenden Charakter und soll grundsätzlich erst verwendet werden, wenn der Vollmachtgeber seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Vorsorgevollmacht ist meist umfassend. Mit ihr soll nach Möglichkeit die Einrichtung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Leitgedanke der Vorsorgevollmacht ist, dass sie möglichst nicht unter Druck eines Ernstfalles, sondern frühzeitig nach reiflicher Überlegung erteilt wird. Mit der nach außen – am besten ab sofort – gültigen Vorsorgevollmacht erhält die bevollmächtigte Person die Befugnis, den Vollmachtgeber in den benannten Aufgabenbereichen zu vertreten. Einzelheiten zur Umsetzung und Einschränkungen sollten in der nach außen wirksamen Vollmacht vermieden werden, da diese deren praktische Umsetzung erschweren. In einer separaten Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer lässt sich im sogenannten Innenverhältnis festlegen, unter welchen Bedingungen der Bevollmächtigte tätig werden darf. Hierbei handelt es sich quasi um einen Vertrag zwischen Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Dieser kann auch detaillierte Anweisungen enthalten, was wie zu erledigen ist. Die bevollmächtigte Person bleibt grundsätzlich auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus handlungsfähig. Dennoch sollte dies in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich festgelegt werden. Die einvernehmliche Abwicklung des Nachlasses kann dadurch erheblich erleichtert werden. Die bevollmächtigte Person handelt in diesem Fall für die Erben, bis diese die Vollmacht widerrufen. Wenn die Vollmacht mit dem Tode enden soll, muss auch dies in der Vollmacht festgelegt werden. Das Formular für eine Vorsorgevollmacht finden Sie ab Seite 37.

13 Allgemeine Informationen Was kann in der Vorsorgevollmacht geregelt werden? Welche Angelegenheiten die bevollmächtigte Person für Sie regeln soll, richtet sich nach Ihrem Willen und Ihrer konkreten Lebenssituation. Sie können eine umfassende Vollmacht erteilen, die neben der generellen Vertretung bei Rechtsgeschäften (Generalvollmacht) auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten, wie der Aufenthaltsbestimmung oder der Gesundheitssorge (Personensorge) zulässt. Möglich ist aber auch, dass Sie die Vollmacht auf einzelne Rechtsgeschäfte beschränken, wie z.B. die Verwaltung Ihres Vermögens, die Vertretung gegenüber Behörden oder den Abschluss eines Heimvertrages. Haben Sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung verfasst, so ist die bevollmächtigte Person nach § 1901a BGB gehalten, Ihrem in der Patientenverfügung erklärten Willen Geltung zu verschaffen. Nach §§1904 und 1906 BGB kann eine Vollmacht auch für die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in risikoreiche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe wie z.B. Operationen und für die Bestimmung des Aufenthaltes erteilt werden. In der Vorsorgevollmacht können auch Fälle geregelt werden, in denen zum Schutz des Vollmachtgebers eine Unterbringung nötig ist, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist. Dies kann die Unterbringung in einer geschlossenen Station sein oder sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Bettgitter, Bettgurte oder eine medikamentöse Ruhigstellung nach § 1906 BGB. Ein Bevollmächtigter kann hier aber nur seine Einwilligung geben, wenn diese Maßnahmen ausdrücklich in der Vollmacht benannt sind. Alle Maßnahmen, die mit Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung verbunden sind, müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Die Form der Vorsorgevollmacht Eine besondere Form ist für die Vorsorgevollmacht nicht vorgeschrieben. Zum Nachweis und aus Gründen der Klarheit sollte die Vollmacht jedoch schriftlich abgefasst werden. Sie muss nicht zwingend vollständig handschriftlich verfasst sein, allerdings ist dabei die Gefahr einer Fälschung am geringsten. Außerdem kann man eventuellen späteren Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers eher begegnen, wenn der Text vollständig handschriftlich abgefasst ist. Dies ist jedoch eher unüblich. Meist wird ein Formular mit Ankreuzfeldern verwendet, das um die persönlichen Angaben ergänzt wird. Ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen finden Sie ab Seite 37 in dieser Vorsorgemappe. Auf keinen Fall dürfen Ort, Datum und die vollständige eigenhändige Unterschrift fehlen. Beurkundung und Beglaubigung Vielfach besteht die Annahme, dass eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet sein muss. Dies ist allerdings nur in bestimmten Fällen zwingend erforderlich. Meistens dient die notarielle Beurkundung lediglich dazu, die Ernsthaftigkeit der Absichten in der Vollmacht zu unterstreichen und nachzuweisen. Die Unterschrift eines unbeteiligten Dritten, z.B. des Hausarztes erfüllt den gleichen Zweck. Tipp Wenn größeres Vermögen vorhanden ist, viele Bereiche geregelt oder mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen, ist eine individuelle rechtliche Beratung mit Beurkundung der Vollmacht empfehlenswert. Hiermit kann zugleich eine höhere Akzeptanz gegenüber Banken, Behörden oder Gerichten erreicht werden. →

14 Allgemeine Informationen Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Beurkundung oder Beglaubigung der Vollmacht erforderlich ist. Damit die Vollmacht in Grundbuch- und Handelsregisterangelegenheiten genutzt werden kann (also beispielsweise, um für den Vollmachtgeber ein Grundstück veräußern zu können), bedarf die Unterschrift unter der Vollmachtsurkunde der öffentlichen Beglaubigung oder der notariellen Beurkundung. Auch Geldinstitute erkennen in der Regel nur Vollmachten auf bankeigenen Formularen oder notariell beurkundete Vollmachten an. Unter öffentlicher Beglaubigung versteht man die amtliche Bestätigung eines Notars oder einer Behörde, z.B. der Betreuungsbehörde über die Tatsache, dass die Unterschrift unter der Vollmacht von der bestimmten Person stammt und der Unterzeichnende die Unterschrift persönlich vor dem Beglaubigenden vollzogen oder anerkannt hat. Bei der Beurkundung wird die Vollmacht, also ihr gesamter Inhalt von einem Notar errichtet. Der Notar prüft dabei sowohl die Identität wie auch die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Widerruf und Änderung Eine Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, vorausgesetzt Sie sind weiterhin voll geschäftsfähig. Kleine Änderungen können Sie direkt in die Originale einfügen oder unter den ursprünglichen Text schreiben. Damit der Zusammenhang mit der Vollmacht erkennbar bleibt, sollte die Ergänzung aber nicht auf einem neuen Blatt erfolgen. Stehen größere Änderungen an, widerrufen Sie am besten die alte Vollmacht und erstellen eine neue. Sofern Sie einen neuen Bevollmächtigten einsetzen, sollte der ursprüngliche Bevollmächtigte eine Kopie des Widerrufs erhalten. Aufbewahrung und Registrierung Der Aufbewahrung der Vollmacht kommt eine große Bedeutung zu, denn die bevollmächtigte Person muss die Originalvollmacht vorlegen, um sie nutzen zu können. Was nützt eine Vollmacht, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Die bevollmächtigte Person sollte daher die Originalvollmacht erhalten, am besten gleich mehrere unterschriebene Ausfertigungen. Dies hat den Vorteil, dass sich die bevollmächtigte Person in einer akuten Situation sofort bei allen relevanten Stellen ausweisen kann und dringend anstehende Entscheidungen ohne Verzögerung treffen kann. Vorsorgeregister Es besteht die Möglichkeit, Vollmachten – gegen eine einmalige Gebühr – in einem elektronischen Register der Bundesnotarkammer erfassen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine reine Datenbank, in der festgehalten wird, wer wem eine Vorsorgevollmacht für welche Lebensbereiche erteilt hat. Die Vollmacht selbst und deren Inhalte werden nicht erfasst. Die Betreuungsgerichte können jederzeit über das Internet auf diese Datenbank zugreifen. Steht eine Entscheidung an, kann so schnell festgestellt werden, ob die betroffene Person eine Vertrauensperson benannt hat und aus diesem Grund auf eine gerichtliche Betreuung verzichtet werden kann. Die Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist online oder postalisch möglich. Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - Postfach 080151 10001 Berlin Tel. 0800 3550500 (gebührenfrei) info@vorsorgeregister.de www.vorsorgeregister.de

15 Allgemeine Informationen Enzberger Str. 28/1 75223 Niefern-Öschelbronn Pflegedienst Maria Tusa (07233) 686023 www.pflegedienst-mariatusa.de P egeleistungen  Grund- und med. Versorgung  Haushaltshilfe und Betreuuung Beratungsleistungen  Rund um die Pflege  Pflegeversicherung  Hilfe bei der Antragstellung  Schulungen für pflegende Angehörige Weitere Leistungen  Mobiler Friseurdienst  24-Stunden-Rufbereitschaft  Vermittlung der DRK-Leistungen Hausnotruf, Essen auf Rädern... Sie möchten zu Hause bleiben und selbst bestimmen, was das Beste für Sie ist. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Seit 10 Jahren für Sie da! Diakoniestation Bad Wildbad Engelsbrand Neuenbürg Unsere Leistungen: • Alten-/Krankenpflege • Nachbarschaftshilfe • Familienpflege • Verhinderungspflege • Hausnotruf • Betreuungsgruppen • Beratungsstelle Hilfen im Alter Poststraße 17 75305 Neuenbürg Tel. 07082 948030 Fax 07082 948025 Filiale Calmbach Wildbader Str. 31 75323 Wildbad Tel. 07081 8291 in Maulbronn und Umgebung LERNEN SIE MICH KENNEN, DIE ERSTBERATUNG IST UNVERBINDLICH UND KOSTENLOS! Graf-Zaisolf-Straße 15 · 75433 Maulbronn/Zaisersweiher Telefon: 07043/8053070 · Mobil: 0172/1011380 info@ohana-pflegedienst.de · www.ohana-pflegedienst.de · Behandlungspflege nach SGB V · Grundpflege nach SGB XI · Hauswirtschaftliche Leistungen · Betreuung · Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI · Unterstützung von pflegenden Angehörigen rund um die häusliche Versorgung

16 Allgemeine Informationen Die Betreuungsverfügung Sie kennen niemanden, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder Sie möchten auf eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten nicht verzichten? Dann ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel für Ihre selbstbestimmte Vorsorge. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Sie betreut werden möchten, falls das Gericht eine Betreuung für notwendig erachten sollte. Sie können z.B. festlegen, wer Ihre Betreuungsperson sein soll und wer auf keinen Fall. Darüber hinaus können Sie Vorgaben für die Betreuungsperson festlegen, was wie geregelt werden soll. Außerdem können Sie festhalten, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrer Betreuungsperson respektiert werden sollen. Dies kann z.B. beinhalten, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten oder welches Pflegeheim Sie bevorzugen. Diese Wünsche sind für das Gericht und die Betreuungsperson grundsätzlich verbindlich, außer sie würden Ihrem Wohl zuwiderlaufen, Sie haben einen Wunsch erkennbar aufgegeben oder die Erfüllung eines Wunsches kann der Betreuungsperson nicht zugemutet werden. Eine Betreuungsverfügung kann mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht verbunden werden. Dies ist z.B. für den Fall empfehlenswert, dass die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten. Sie können deshalb auch verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person für Ihre Betreuung ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte. Form und Aufbewahrung Für eine Betreuungsverfügung gibt es keine formalen Vorschriften. Es empfiehlt sich aber, sie schriftlich abzufassen und zu unterschreiben, damit kein Zweifel an der Echtheit entsteht. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung auch dann noch errichtet werden, wenn man nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Allerdings muss man in der Lage sein, die Tragweite der Entscheidungen zu erfassen. Eine Betreuungsverfügung muss im Bedarfsfall verfügbar sein, damit sie dem Betreuungsgericht zugeleitet werden kann. Sie können die Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (siehe auch Seite 14) registrieren lassen. Das Original bewahren Sie am besten in Ihrem Notfallordner an einem sicheren Ort auf. Info Wenn Sie staatliche Kontrolle ausdrücklich wünschen, können Sie in Erwägung ziehen, ob Sie auf die Vorsorgevollmacht verzichten und nur eine Betreuungsverfügung errichten. Das Formular für eine Betreuungsverfügung finden Sie ab Seite 41.

17 Allgemeine Informationen Lebensgestaltung im Alter SR Senioren-Residenz GmbH Haus Bergdorf, Pforzheim-Büchenbronn Haus Nagoldblick, Pforzheim-Huchenfeld Zuhause ist kein Ort – sondern ein Gefühl · www.seniorenresidenz-pforzheim.de Sich wohlfühlen, sich entfalten können, daheim sein. ...wie in jeder Lebenssituation sind dies auch im Alter die wesentlichen Merkmale für Lebensqualität. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen: Behagliche und großzügige Räumlichkeiten, ein schönes und gepflegtes Umfeld, ein vielfältiges und abwechslungsreiches Freizeit- und Veranstaltungsangebot sowie ein umfangreiches Pflege- und Leistungsangebot. Haus Bergdorf Siedlungstr. 48 75180 Pforzheim Tel. 0 72 31/60 55-0 Fax 07231/6055-103 bergdorf@seniorenresidenz-pforzheim.de Haus Nagoldblick Eichendorffstr. 38 75181 Pforzheim Tel. 0 72 31 /3 97 01-1 63 Fax 07231/39701-151 Verein für Pflege und Betreuung Paul Gerhardt e.V. Frankstraße 83 · 75172 Pforzheim Zuhause inmitten der Gesellschaft. · Stationäre Pflege · Kurzzeitpflege · Tagespflege · Betreutes Wohnen Das Paul Gerhardt - seit 1928 schaffen wir Menschen ein Zuhause. · Ambulant unterstütztes Wohnen (Eingliederungshilfe) · Offener Mittagstisch Telefon: 07231 4904-0 · Telefax: 07231 4904-540 E-Mail: info@verein-pg.de · www.seniorenzentrum-pg.de

18 Allgemeine Informationen Die Patientenverfügung Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nach Ihrem Willen getroffen oder auch nicht getroffen werden sollen, wenn Sie in eine Situation geraten, in der Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Viele Menschen möchten Vorsorge auch für den Fall treffen, dass sie nicht mehr selbst über ärztliche Behandlungsmaßnahmen oder auch deren Abbruch entscheiden können. Sie möchten, unabhängig von Art und Stadium ihrer Erkrankung, selbst über ihr Leben bestimmen, auch wenn sie nicht mehr entscheidungsfähig sind und bringen ihren Willen deshalb vorab in einer Patientenverfügung zum Ausdruck. Patientenverfügungen haben sich in der Praxis seit vielen Jahren bewährt und haben in der Rechtsprechung Anerkennung gefunden. Seit dem 1.9.2009 sind sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch gesetzlich geregelt. Dort ist in §1901a Abs. 1 beschrieben, wie eine Patientenverfügung aussehen muss, damit sie verbindlich gültig ist. Eine Patientenverfügung muss: → Von einer einwilligungsfähigen volljährigen Person verfasst worden sein, → in schriftlicher Form vorliegen und → eine Entscheidung über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in eine bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahme enthalten. Wozu dient eine Patientenverfügung? Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst nach Aufklärung und Beratung durch den Arzt über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. Ohne Ihre Zustimmung darf ein Arzt – abgesehen von Notfällen – Maßnahmen, wie zum Beispiel Operationen oder bestimmte Untersuchungen, nicht durchführen. Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich selbst nicht mehr äußern können. Sie legen damit im Voraus fest, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen zustimmen, beziehungsweise welche Sie ablehnen. Auf diese Weise nehmen Sie trotz späterer Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung und können damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen. Die Patientenverfügung richtet sich an die behandelnde Ärzteschaft und an Ihren Bevollmächtigten bzw. Ihre Betreuungsperson. Medizinische Maßnahmen sollen Das Formular für eine Patientenverfügung finden Sie ab Seite 43. →

19 Allgemeine Informationen Die landschaftlich schöne und ruhige Lage, sowie unser freundliches Haus mit hellen, wohnlichen Zimmern, vermitteln Ruhe und Geborgenheit. Die Aufgabe der Geriatrie ist es, die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit älterer Menschen zu erhalten oder zu reaktivieren. Unser multiprofessionelles Team besteht aus hochqualifizierten Mitarbeitern. Geriatrische Rehabilitationsklinik Mühlacker Hermann-Hesse-Straße 34  75417 Mühlacker  Telefon 07041-15-1 oder 07041-15-50901 Unsere Leistungen _ Fachärztlich geriatrische Expertise _ Physiotherapie _ Ergotherapie _ Pflegetherapie _ Logopädie _ Psychologie _ Sozialbetreuung _ Orthopädietechnik Helden versorgt. daheim. leben. h n ZEITfür Sie. Beratung, Betreuung und P ege Wir nehmen uns ambulanter P egedienst Würmtalstraße 13, 75233 Tiefenbronn Tel. 07234 - 80 60 340 | E-Mail: info@helfende-helden.de Patrick Fuss Geschäftsführung

20 Allgemeine Informationen anhand des in Ihrer Patientenverfügung niedergelegten Willens durchgeführt werden. Haben Sie keine Patientenverfügung verfasst oder erfasst die Patientenverfügung nicht den aktuell zu entscheidenden Sachverhalt, hat es ein Betreuer oder Bevollmächtigter schwer. Er muss dann Ihren mutmaßlichen Willen feststellen. Der Betreuer oder Bevollmächtigte muss ermitteln, wie Sie sich in der Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch selbst kundtun könnten. Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mündlich, z.B. gegenüber Angehörigen, Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung, insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben. Verlieren Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit, kann mit Hilfe der Patientenverfügung Ihr Wille hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme festgestellt bzw. darauf geschlossen und in Ihrem Sinne gehandelt werden. Welche Form muss eine Patientenverfügung haben? Eine Patientenverfügung muss grundsätzlich schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Wegen der zum Teil weitreichenden Folgen, der in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen für Gesundheit und Leben, hat der Gesetzgeber die Schriftform für erforderlich gehalten. Dies dient auch dem Ziel, die Betroffenen vor übereilten oder unüberlegten Festlegungen zu schützen. Mit einer schriftlichen Verfügung ist Ihr Wille auch leichter nachweisbar und bietet eine bessere Gewähr dafür, dass er auch beachtet wird. Die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist möglich, jedoch nicht erforderlich. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos, also auch mündlich, widerrufen. Hierfür ist die Schriftform nicht erforderlich. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung widerrufen, sollten Sie die „alte“ Verfügung vernichten und Ihre Betreuungsperson oder Bevollmächtigten darüber informieren. Muss die Patientenverfügung beachtet werden? In einer schriftlichen Patientenverfügung niedergelegte Festlegungen für ärztliche Maßnahmen sind verbindlich, wenn daraus der Wille des Patienten für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Die behandelnde Ärzteschaft und der Bevollmächtigte müssen eine solche Patientenverfügung beachten. In einer Notfallsituation ist allerdings unverzügliches ärztliches Handeln geboten. Dem herbeigerufenen Notarzt – der häufig nicht Ihr behandelnder Arzt ist – verbleibt meist keine Zeit, nach einer Patientenverfügung zu fragen oder diese zu prüfen. Eine Patientenverfügung ist umso hilfreicher für Ärzte und Angehörige, je konkreter und krankheitsbezogener sie formuliert wird. Deshalb ist es empfehlenswert, eine einmal niedergelegte Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und den Willen ggf. durch erneute Unterschrift zu bestätigen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine solche Aktualisierung jedoch nicht. So kann man aber auch im eigenen Interesse überprüfen, ob die einmal festgelegten Behandlungswünsche noch gelten sollen oder vielleicht abgeändert werden müssen. Besteht zwischen Behandlungsteam und bevollmächtigter Person Uneinigkeit, ob eine Behandlungsmaßnahme Ihrem Willen entspricht oder nicht, bedarf es einer Genehmigung des Betreuungsgerichts. Wer setzt meinen Willen durch? Eine Patientenverfügung dokumentiert Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, über bestimmte ärztliche Maßnahmen zu entscheiden. Jedoch sollte sichergestellt sein, dass dieser Wille im Zweifel auch von

21 Allgemeine Informationen jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der Sie – als Bevollmächtigter – rechtlich vertreten darf. Deshalb empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht für Sie eine Betreuungsperson mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bestellen. Auch diese ist gehalten, bei den für Sie zu treffenden Entscheidungen Ihren Willen zu beachten, wie er sich aus der Patientenverfügung ergibt. Was Sie noch über die Patientenverfügung wissen sollten! Die Entscheidung, ob Sie eine Patientenverfügung verfassen oder nicht, steht Ihnen völlig frei. Es besteht keinerlei Verpflichtung, eine solche Verfügung zu erstellen (§ 1901a Abs. 5 BGB). Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf deshalb auch nicht zur Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht werden. Wenn Sie etwa in eine Altenwohnanlage ziehen möchten, darf der Träger nicht von Ihnen verlangen, eine Patientenverfügung zu verfassen oder vorzulegen. Wie sollte die Patientenverfügung formuliert sein? Für die Abfassung einer Patientenverfügung gibt es keine Vorgaben für bestimmte Formulierungen. Auch die Hinweise und das Formular für eine Patientenverfügung in dieser Broschüre sollen lediglich Anhaltspunkte liefern, wie Sie Ihren Willen und Ihre Wertvorstellungen so formulieren können, dass die Ärzteschaft und die Betreuungsperson in die Lage versetzt werden, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Bei der Abfassung einer Patientenverfügung sollten Sie sich an folgenden Hinweisen orientieren: → Es kann hilfreich für das Verstehen Ihres Willens sein, wenn Sie Ihre Grundeinstellungen zu Fragen von Leben und Sterben darlegen. → Vermeiden Sie unscharfe Formulierungen wie zum Beispiel „Ich will keine Apparatemedizin“. → Bemühen Sie sich, in eigenen Worten Ihre Wünsche und Vorstellungen zu formulieren, z.B. eine bereits bestehende Krankheit zu benennen und in Betracht kommende ärztliche Maßnahmen aufzuführen oder auszuschließen. → Die Bundesärztekammer rät, bei bereits bestehenden Erkrankungen mit absehbaren Folgen Ihren Hausarzt zu Rate zu ziehen, bevor Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich niederlegen oder ändern. Er wird Ihnen helfen, Ihre Wünsche möglichst konkret zu formulieren. Ärztliche Beratung sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden. → Formulieren Sie positive Wünsche an die medizinische Behandlung und Pflege, so z.B. Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen durch palliativmedizinische Maßnahmen oder Wünsche in Bezug auf die Sterbebegleitung. → Sollten Sie neben der Patientenverfügung auch eine Organspendeerklärung abgegeben haben, empfiehlt die Bundesärztekammer, mögliche Konflikte, die sich aus dem Verhältnis zwischen vorsorglichen Willenserklärungen und Organspendeerklärungen ergeben können, durch entsprechende Formulierungen in der Patientenverfügung zu vermeiden. Meine Patientenverfügung

22 Allgemeine Informationen Wenn ein erwachsener Mensch durch eine andere Person in Angelegenheiten vertreten wird, die er selbst nicht regeln kann, spricht man von einer „rechtlichen Betreuung“. Die rechtliche Betreuung ersetzte im Jahr 1992, die bis dahin geltende Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft. Seitdem wird mehr Wert auf die Selbstbestimmtheit der betreuten Person gelegt. Dennoch hat sich die Vorstellung einer „Entmündigung“, wie es früher hieß, in den Köpfen gehalten und ist nach wie vor mit großen Ängsten besetzt: Pflegebedürftige haben Angst, ihre Rechte und ihre Eigenständigkeit zu verlieren. Rechtliche Betreuung – was ist das? Erwachsene jeden Alters können durch einen Unfall, durch Krankheit oder Behinderung in die Lage geraten, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Hat die betroffene Person keine Vorsorgevollmacht erstellt, ordnet dann das Gericht eine rechtliche Betreuung an. Angehörige befürchten übergangen und ihrerseits bevormundet zu werden. Vielfach fehlt es an Wissen. Die gesetzlichen Regelungen Nach § 1896 BGB muss volljährigen Personen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, eine Unterstützung zur Seite gestellt werden. Die Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet wird, trifft das zuständige Gericht. Betreuungsantrag / Betreuungsanregung durch Dritte Betreuungsgericht Betreuungsgerichtlicher Beschluss Persönliche Anhörung Ärztliches Gutachten Sozialbericht Betreuungsbehörde Eventuell Verfahrenspflegschaft Das Betreuungsverfahren im Überblick

23 Allgemeine Informationen Wer kann eine Betreuung beantragen? Falls Sie gesundheitlich oder bedingt durch eine körperliche Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu organisieren oder die entsprechende Tätigkeit Ihres Bevollmächtigten zu überwachen, können Sie für sich eine rechtliche Betreuung beantragen. Hierzu müssen Sie lediglich volljährig sein. Andere Personen (z.B. volljährige Familienangehörige, Freunde, Bekannte) können die Einrichtung einer Betreuung lediglich anregen. Der Antrag bzw. die Anregung kann formlos schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen Betreuungsabteilung des Amtsgerichts in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person liegt, erfolgen. Verfahrensablauf Nachdem beim Betreuungsgericht eine Betreuung beantragt bzw. angeregt wurde, wird zu Beginn des Verfahrens ein ärztliches Gutachten eingeholt (§ 280 FamFG) und die Betreuungsbehörde angehört. Die Betreuungsbehörde ist eine Abteilung der Stadt bzw. des Landkreises, die das Gericht bei der Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist und wer ggf. als Betreuungsperson in Betracht kommt, unterstützt. Das Gericht muss vor seiner Entscheidung die betroffene Person – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – persönlich anhören und sich einen eigenen Eindruck von ihr verschaffen. Wenn das Gericht die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung aufgrund des durchgeführten Verfahrens und der Aussagen in dem Gutachten für gegeben erachtet, dann erlässt es einen Beschluss. In diesem Beschluss wird die Betreuung angeordnet und gleichzeitig die Betreuungsperson bestimmt. Außerdem werden die einzelnen Aufgabenkreise angeordnet. Die Betreuungsperson darf nur innerhalb dieser Aufgabenkreise tätig werden. Die typischen Aufgabenkreise sind: → Vermögenssorge, → Aufenthaltsbestimmung, → Wohnungsangelegenheiten, → Gesundheitsfürsorge, → Annahme und Öffnen der Post. Die Betreuung soll dem Wohl der zu betreuenden Person dienen. Sie soll befähigt werden, das Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten. Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Person erfolgen. Wir sind für Sie da! - Hausnotruf/Mobilruf - Menüservice - DRK-ServiceZeit mit haus- wirtschaftlichen Diensten - Mobile Soziale Dienste - Seniorenbetreuung - Betreutes Wohnen - Wohnberatung & alternative Wohnformen - Seniorenzentren in Mühlacker & Ötisheim - Gesundheitsprogramme - Gedächtnistraining - Krankentransport - Erste Hilfe Kurse - Kleiderladen Ihr Kontakt zu uns: DRK-Kreisverband Pforzheim-Enzkreis e.V. Kronprinzenstraße 22 · 75177 Pforzheim Telefon 07231/373-0 · www.drk-pforzheim.de

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