Information 48 Erbschaft- und Schenkungsteuer Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen. Die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie – sei es durch Erbschaft oder durch eine Schenkung zu Lebzeiten – ist nicht nur eine persönliche, sondern auch eine steuerliche Angelegenheit. In Deutschland fallen in beiden Fällen Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Wer Bescheid weiß, kann hier aber gezielt gestalten und Steuern vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren. Wann fällt Steuer an? Die Steuerpflicht entsteht entweder mit dem Tod des Erblassers (Erbschaft) oder mit dem Zeitpunkt der Schenkung. Besteuert wird dabei der Vermögenszuwachs beim Empfänger – also alles, was dieser erhält: Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder Sachwerte wie Kunst oder Schmuck. Wie viel Steuer ist zu zahlen? Die Höhe der Steuer richtet sich zum einen nach dem Wert des übertragenen Vermögens, zum anderen nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen der gebenden und der empfangenden Person. Ehepartner und Kinder haben hier deutlich bessere Bedingungen als entferntere Verwandte oder Nichtverwandte: Sie profitieren von höheren Freibeträgen und günstigeren Steuersätzen. Nur der Betrag, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird tatsächlich besteuert (siehe Tabelle oben und Grafik rechte Seite). Schenkung zu Lebzeiten: Ein Gestaltungsvorteil Wer frühzeitig Vermögen übertragen möchte, kann durch Schenkungen zu Lebzeiten steuerliche Vorteile nutzen. Denn die Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. Das heißt: Wer rechtzeitig beginnt, kann mit durchdachten Schenkungen größere Vermögenswerte steuerlich begünstigt weitergeben – etwa in Form von Immobilien, Geldbeträgen oder Unternehmensanteilen. Immobilien und Betriebsvermögen: Komplexe Bewertung Bei der Übertragung von Immobilien oder Betriebsvermögen gelten besondere Bewertungsregeln. Hier ist es sinnvoll, sich frühzeitig steuerlich beraten zu lassen. So können etwa Steuersatz der Erbschaft- und Schenkungsteuer In der Steuerklasse Wert des steuerpflichtigen Erwerbs über dem Freibetrag I II III bis 75.000 Euro 7% 15% 30% bis 300.000 Euro 11% 20% 30% bis 600.000 Euro 15% 25% 30% bis 6.000.000 Euro 19% 30% 30% bis 13.000.000 Euro 23% 35% 50% bis 26.000.000 Euro 27% 40% 50% über 26.000.000 Euro 30% 43% 50% durch bestimmte Regelungen im Erbschaftsteuerrecht bei der Unternehmensnachfolge Vergünstigungen oder Steuerstundungen genutzt werden – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z. B. die Fortführung des Betriebs über mehrere Jahre. Frühzeitig handeln – Streit und Steuern vermeiden Gerade bei Erbfällen können hohe Steuerforderungen entstehen, die das geerbte Vermögen stark belasten oder sogar zur Notwendigkeit eines Verkaufs führen. Wer rechtzeitig plant und mögliche Freibeträge klug nutzt, kann dies vermeiden. Auch eine offene Kommunikation innerhalb der Familie ist hilfreich, um Konflikte zu vermeiden. Fazit Die Erbschaft- und Schenkungsteuer betrifft mehr Menschen, als oft vermutet. Auch bei Immobilien oder moderatem Vermögen entstehen schnell steuerpflichtige Beträge. Wer frühzeitig plant, kann durch gezielte Schenkungen oder eine kluge Nachlassregelung Freibeträge optimal nutzen und Steuerlasten deutlich verringern. Das schützt nicht nur das Vermögen, sondern schafft auch Klarheit und Sicherheit für die Angehörigen – finanziell und emotional.
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