Vorsorgemappe Ulm | Landkreis Neu-Ulm

Mit Formularen direkt zum Ausfüllen Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Testament Bestattungsverfügung Die Vorsorgemappe Vorsorgeunterlagen von: Betreuungsverein

Beraten Bewerten Verkaufen Vermieten DIE PROFIS FÜR IHRE IMMOBILIE Kapellengasse 4 89077 Ulm Söflingen Telefon 0731 40988-0 ric@remax.de www.remax-ulm.de Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 10–18 Uhr Samstag nach Vereinbarung Immocenter Ulm

Inhalt 3 i In dieser Ausgabe sind alle aktuellen Änderungen durch die Betreuungsrechtsreform 2023 eingearbeitet bzw. enthalten. Herausgeber und Verlag: Verlag & Marketing Fred Müller e.K. Rieslingstraße 6, 75031 Eppingen Tel. 07138 6903097 | info@vundm.com www.vorsorgemappe.online Herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein der Lebenshilfe Donau-Iller e.V. Söflinger Straße 248, 89077 Ulm Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Nachdruck oder Reproduktion — gleich welcher Art sowie die Verwendung in elektronischen Medien — sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. © 07/2025 Verlag & Marketing Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und der rechtlich definierten Begriffe verwenden wir die männlichen Formen „Betreuer“, „Betreuter“ und „Betroffener“. Wir meinen dabei immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform ist wertfrei. Impressum Gut informiert... Betreuungsverein der Lebenshilfe Donau-Iller...................6 Rechtzeitig Vorsorge treffen...............................................10 Die Vorsorgevollmacht.......................................................12 Das Ehegattennotvertretungsrecht...................................16 Die Betreuungsverfügung...................................................18 Die Patientenverfügung......................................................20 Rechtliche Betreuung – was ist das?..................................22 Erbrecht und Testament.....................................................46 Erbschaft- und Schenkungsteuer.......................................48 In fünf Schritten zur Immobilienverrentung......................50 Vorsorge für den Todesfall..................................................52 Der Bestattungsvorsorgevertrag........................................54 Grabpflege...........................................................................56 Organspende ja oder nein..................................................57 Zum Ausfüllen... Persönliche Daten...............................................................25 Vorsorgevollmacht..............................................................29 Betreuungsverfügung.........................................................33 Patientenverfügung............................................................35 Erklärung zur Organ- und Gewebespende........................40 Bestattungsverfügung........................................................41 Organspendeausweis.........................................................57 Notfallausweis. ...................................................................57 Regionale Adressen Betreuungsgerichte..............................................................8 Die Betreuungsbehörde.......................................................8 Betreuungsvereine. ..............................................................9 Wichtige Rufnummern........................................................58 Inhaltsverzeichnis

4 Wir für Sie... Pflegezentrum Pflegeheim • Sozialstation • Mahlzeitendienst • Hauswirtschaft • Altenberatungszentrum TAGESPFLEGE Ausgefüllte Tage mit Lebensfreude. Ganzheitliche Versorgung mit Grundpflege und gemeinsamen Aktivitäten. Fühlen Sie sich gemeinsam mit uns besser, als einsam zuhause. Hier erwarten Sie eine herzliche Betreuung im schönen Ambiente mit parkähnlichem Garten und ein vielseitiges Aktivierungsprogramm. NEU: Melden Sie sich zu einem kostenlosen Probetag an! Telefon 07307 8080 St. Elisabeth Pflegezentrum Senden gGmbH | Zeisestraße 19 | 89250 Senden E-Mail: info@stelisabeth-senden.de |www.stelisabeth-senden.de Volksbank Ulm-Biberach IBAN: DE14 6309 0100 0415 5070 06 – BIC: ULMVDE66 PROJEKTE

Vorwort 5 Liebe Leserin, lieber Leser, das Leben ist voller Überraschungen – nicht alle davon sind vorhersehbar oder angenehm. Krankheit, ein Unfall oder das hohe Alter können uns in Situationen bringen, in denen wir nicht mehr in der Lage sind, unsere Wünsche selbst zu äußern oder wichtige Entscheidungen zu treffen. In solchen Momenten ist es eine große Erleichterung – für uns selbst und vor allem für unsere Angehörigen –, wenn vorgesorgt wurde. Mit dieser Vorsorgemappe möchten wir Sie ermutigen, sich mit Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation auseinanderzusetzen und rechtzeitig Entscheidungen zu treffen. Auch wenn die Auseinandersetzung mit Krankheit, Pflege, Tod oder Bestattung zunächst schwerfällt, ist sie ein wichtiger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Sicherheit. Die Mappe enthält hilfreiche Informationen sowie ausfüllbare Formulare zu folgenden Themen: Vorsorgevollmacht – wer soll in Ihrem Sinne handeln, wenn Sie es nicht mehr können? Betreuungsverfügung – wen wünschen Sie sich als rechtlichen Betreuer, wenn eine Betreuung notwendig wird? Patientenverfügung – welche medizinischen Maßnahmen wünschen oder lehnen Sie in bestimmten Situationen ab? Bestattungsverfügung – wie stellen Sie sich Ihre letzte Ruhestätte vor? Organspende-Erklärung – wie stehen Sie zur Spende von Organen oder Gewebe? Alle diese Themen haben eines gemeinsam: Sie betreffen das, was Ihnen wichtig ist – Ihre Werte, Ihre Wünsche, Ihre Lebensvorstellungen. Als Betreuungsverein begleiten wir seit vielen Jahren Menschen in herausfordernden Lebenslagen. Aus dieser Erfahrung wissen wir, wie sehr eine durchdachte Vorsorge entlastet – nicht nur im Ernstfall, sondern oft schon im Alltag. Nehmen Sie sich also Zeit. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen, engen Freunden oder einer Vertrauensperson. Und zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unsicherheiten auf uns zuzukommen – wir sind gerne für Sie da. Mit herzlichen Grüßen Simon Baumann Leitung Betreuungsverein Lebenshilfe Donau-Iller e.V.

Information 6 Betreuungsverein der Lebenshilfe Donau-Iller Ihre Anlaufstelle rund um rechtliche Betreuung und Vorsorge Der Betreuungsverein unterstützt Sie in allen Fragen zur rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Wir beraten und begleiten ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer individuell in Ihrer Betreuungsarbeit. Außerdem unterstützen wir erwachsene Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Wir sind zuständig für die Stadt Ulm und den Landkreis Neu-Ulm. Unsere Angebote im Überblick: ▶ Unterstützung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Unser Betreuungsverein bietet umfassende Unterstützung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Wir beraten und begleiten Menschen, die an der Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung interessiert sind, und ermöglichen ihnen einen guten Einstieg durch gezielte Einführung und kontinuierliche Fortbildungen. Der regelmäßige Austausch mit anderen ehrenamtlich Engagierten bietet zusätzlich die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. Auch individuelle Einzelberatungen sind bei Bedarf möglich. ▶ Information & Öffentlichkeitsarbeit Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Information und Öffentlichkeitsarbeit. In verschiedenen Veranstaltungen klären wir über das Betreuungsrecht sowie über Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und dem EhegattenNotvertretungsrecht auf. ▶ Professionelle Betreuungsführung Neben der Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer führen unsere hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch rechtliche Betreuungen. Hierbei ist uns eine fachlich fundierte und verlässliche Begleitung der betreuten Personen wichtig. Wir begleiten Sie – mit Fachkompetenz, Erfahrung und Engagement. Unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote sind kostenfrei. Sprechen Sie uns gerne an! Lebenshilfe Donau-Iller e.V. Betreuungsverein Söflinger Straße 248 89077 Ulm Tel. 0731 880325-180 Fax 0731 880325-189 beratung-betreuungsverein@lhdi.de www.lebenshilfe-donau-iller.de/betreuungsverein

7 Wir für Sie... ... für ein Leben mittendrin! Sie möchten etwas bewirken? Ob als Spende, Zustiftung oder Vermächtnis - Ihre Zuwendung an die Lebenshilfe Stiftung wirkt. Helfen Sie Menschen mit Behinderung in der Region Donau-Iller heute und in Zukunft. Weitere Informationen telefonisch unter 0731/92268-100 oder www.lebenshilfe-donau-iller.de/über uns Sei unsere Pflegeheldin! Sei unser Pflegeheld! Liebenau Leben im Alter gemeinnützige GmbH Olga und Josef Kögel Haus Schlossstraße 29, 89079 Ulm Telefon 0731 921579-0 olga-josef-koegel.ulm@stiftung-liebenau.de Bei uns hast du eine große Wahl an Einsatzmöglichkeiten in der Pflege, in der Betreuung und in der Hauswirtschaft. Du arbeitest in einem top ausgestatteten Arbeitsumfeld mit zukunftsfähigen, digitalen Pflegeprozessen in einer sehr wohnlichen Atmosphäre. Bewirb dich jetzt – wir freuen uns, dich kennenzulernen! 16210.indd 1 15.06.2025 15:42:07

Adressen 8 Wichtige Adressen Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens (s. Seite 22) unter anderem eine geeignete Betreuungsperson zu finden sowie den notwendigen Umfang der Betreuung zu ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und den Wünschen der betroffenen Person Geltung zu verschaffen. Während des laufenden Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen. Betreuungsbehörde Stadt Ulm Schwambergerstraße 3 + 5 89073 Ulm Tel. 0731 161-5354 betreuungsbehoerde@ulm.de www.ulm.de Landkreis Neu-Ulm Betreuungsstelle für Erwachsene Dienststelle St. Michael, Eingang Süd Kantstraße 8 89231 Neu-Ulm Buchstabe A - B: 0731 7040-52700 Buchstabe C - F: 0731 7040-52720 Buchstabe G - H: 0731 7040-52750 Buchstabe I - L: 0731 7040-52710 Buchstabe M - Q: 0731 7040-52760 Buchstabe R, S, Sch: 0731 7040-52730 Buchstabe St - Z: 0731 7040-52770 poststelle@landkreis-nu.de www.landkreis-nu.de i Wichtig zu wissen! Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche und familienangehörige rechtliche Betreuer bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, bieten Schulungen und Erfahrungsaustausch an. In allen Betreuungsvereinen sind auch Bevollmächtigte, die aktiv tätig sind, bei diesen Veranstaltungen willkommen. Betreuungsgerichte Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer. Es sind die nachfolgend aufgeführten Betreuungsgerichte zuständig. Amtsgericht Ulm Betreuungsgericht Zeughausgasse 14, 89073 Ulm Tel. 0731 189-3497 poststelle@agulm.justiz.bwl.de Das Betreuungsgericht Ulm ist zuständig für die Stadt Ulm Amtsgericht Neu-Ulm Betreuungsgericht Schützenstraße 60, 89231 Neu-Ulm Telefon: 0731 70793-422, - 424 oder -425 Telefax: 09621 962410752 betreuungsgericht@ag-nu.bayern.de Das Betreuungsgericht Neu-Ulm ist zuständig für die Städte und Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm

Adressen 9 Betreuungsvereine Die Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich unter anderem darum, ehrenamtliche Betreuungspersonen zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Betreuungsvereine informieren in Veranstaltungen und in Sprechstunden über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie einer Patientenverfügung. Außerdem beraten sie im Einzelfall bei der Erstellung einer Vollmacht. Eine berufsmäßige Übernahme einer Vollmacht ist den Vereinen aufgrund der Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) derzeit nicht möglich. Hauptamtlich Mitarbeitende der Betreuungsvereine werden von den Betreuungsgerichten häufig als Betreuer bestellt, wenn die Betreuung nicht Einzelpersonen wie Angehörigen oder sonstigen Vertrauten übertragen werden kann. Lebenshilfe Donau-Iller e.V. Betreuungsverein Söflinger Straße 248 89077 Ulm Tel. 0731 880325-180 Fax 0731 880325-189 beratung-betreuungsverein@lhdi.de www.lebenshilfe-donau-iller.de/betreuungsverein Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Hilfe, Unterstützung und Pflege? Wir von der Ökumenischen Sozialstation Elchingen e.V. kommen zu Ihnen nach Hause und pflegen Sie oder Ihre Angehörigen in den eigenen vier Wänden. Unsere Pflegeleistungen auf einen Blick: Behandlungspflege Die Behandlungspflege setzt eine ärztliche Behandlung zu Hause fort. Auf ärztliche Anordnung übernehmen wir pflegerische und medizinische Leistungen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, nach Unfall oder Operation. Dazu gehören: ■ An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ■ Anlegen von Kompressions- oder Wundverbänden ■ Medikamentenüberwachung ■ Blutzuckerkontrollen ■ Injektionen ■ Blutdruckmessen Grundpflege ■ Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden, Mund- und Zahnpflege, Rasieren und Kämmen. ■ Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei Sondenernährung. ■ Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden. Hilfe beim Verlassen der Wohnung. ■ Toilettengang: Hilfe beim Toilettengang und/ oder Unterstützung beim Wechsel von Inkontinenzmaterial, Intimpflege. Ökumenische Sozialstation Elchingen e.V. Donaustraße 13, 89275 Elchingen Frau Daniela Mayländer, Pflegedienstleitung Telefon 0731 92777-51 Telefax 0731 92777-21 ambulanterdienst@haustobit.de www.haustobit.de Rufen Sie uns gerne an, wir sind für Sie da!

Information 10 Rechtzeitig Vorsorge treffen Es ist sehr wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen in bestimmten Situationen respektiert werden. Wer aktiv im Leben steht, denkt nicht gerne darüber nach, dass man vielleicht einmal seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf Hilfe angewiesen ist. Dabei kann man jederzeit durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Wer entscheidet und handelt dann in Ihrem Sinne? Entgegen der vielfach verbreiteten Meinung sind Familienangehörige nicht automatisch vertretungsberechtigt. Um die betreuungsbedürftige Person rechtsverbindlich zu vertreten, benötigen auch Ehegatten, Kinder, Geschwister und Eltern volljähriger Kinder eine gültige Vollmacht oder müssen vom Gericht als Betreuer bestellt sein. Auch das seit Januar 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht (siehe Seite 16) gilt lediglich für Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge und ist auf längstens sechs Monate begrenzt. Die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sollten daher unbedingt frühzeitig und sorgfältig bedacht werden. Es ist für alle Beteiligten eine Erleichterung, wenn bereits in „guten Zeiten“ Vorsorge für den Fall der Fälle getroffen wurde. Möglichkeiten der Vorsorge Patientenverfügung erstellen Verfassen Sie eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Stellen Sie sicher, dass die Patientenverfügung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Vorsorgevollmacht erteilen Bevollmächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, die in Ihrem Namen rechtliche und finanzielle Angelegenheiten regeln kann, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht und besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der ausgewählten Person. Betreuungsverfügung verfassen Legen Sie schriftlich fest, wer als Betreuer eingesetzt werden soll und welche persönlichen Vorstellungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden sollen, falls eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Dokumente hinterlegen und informieren: Bewahren Sie die erstellten Dokumente an einem sicheren Ort auf und teilen Sie Ihren Vertrauenspersonen, wie Ihrem Bevollmächtigten und Ihren engen Angehörigen die Existenz und den Aufbewahrungsort der Dokumente mit. Regelmäßige Überprüfung: Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit, um Ihre Vorsorgedokumente zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Lebensumstände und Wünsche können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es wichtig, dass Ihre Dokumente immer auf dem neuesten Stand sind. i Wir empfehlen Um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorgedokumente den rechtlichen Anforderungen entsprechen und Ihre individuellen Bedürfnisse abdecken, ist es sinnvoll, Rat durch die Betreuungsbehörde, einen Betreuungsverein, Notar oder Fachanwalt einzuholen. Je früher Sie Vorsorge treffen, desto besser können Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden.

11 Wir für Sie... sos-kinderdoerfer.de Für über 70 Jahre Engagement und Vertrauen. Bitte helfen Sie uns auch weiterhin notleidene Kinder und Familien zu unterstützen. DANKE! 2025/1 Stundenweise Betreuung inkl. Grundpflege Hauswirtschaftliche Leistungen Entlastung pflegender Angehöriger (Verhinderungspflege) Demenzbetreuung iLLERTiSSEN ERGO PRAXIS ERGO-PRAXIS-iLLERTISSEN Kloos-Greshake GbR Hauptstr. 17 - RauPassage 89257 Illertissen Tel.: (07303) 901787-1 Fax: (07303) 901787-2 www.ergo-praxis-illertissen.de info@ergo-praxis-illertissen.de Nicola Kloos Astrid Greshake Zu den Therapieangeboten unserer Praxis zählen: Ergotherapie in der... Pädiatrie Neurologie Geriatrie Orthopädie Psychiatrie Handtherapie Linkshänderberatung SICHER UND GEPFLEGT IN DEN CAMPINGURLAUB Vorfreuen Sie sich auf eine entspannte Fahrt in den Urlaub: Mit den Schmierstoffen, Pflege- und Serviceprodukten unserer Campinglinie sichern Sie die optimale Funktion und den langfristigen Werterhalt Ihres Campers, Wohnmobils oder Wohnwagens. Zu unseren Campingprodukten: www.liqui-moly.com

Information 12 Die Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Grundsätzlich kann jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht zur Erledigung einzelner Rechtsgeschäfte (Spezialvollmacht) oder zur generellen Regelung aller Rechtsgeschäfte (Generalvollmacht) erteilen. Die bevollmächtigte Person, die das Original oder eine notariell beglaubigte Ausfertigung des Originals in Händen hält, ist damit sofort und jederzeit handlungsfähig. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Die Rechtspraxis hat den Begriff „Vorsorgevollmacht“ geprägt. Sie hat vorsorgenden Charakter und soll grundsätzlich erst verwendet werden, wenn der Vollmachtgeber seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Vorsorgevollmacht ist umfassend. Mit ihr soll nach Möglichkeit die Einrichtung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Leitgedanke der Vorsorgevollmacht ist, dass sie möglichst nicht unter Druck eines Ernstfalles, sondern frühzeitig nach reiflicher Überlegung erteilt wird. Mit der nach außen – am besten ab sofort – gültigen Vorsorgevollmacht erhält die bevollmächtigte Person die Befugnis, den Vollmachtgeber in den benannten Aufgabenbereichen zu vertreten. Einzelheiten zur Umsetzung und Einschränkungen sollten in der nach außen wirksamen Vollmacht vermieden werden, da diese deren praktische Umsetzung erschweren. In einer separaten Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer lässt sich im sogenannten Innenverhältnis festlegen, unter welchen Bedingungen der Bevollmächtigte tätig werden darf. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Dieser kann detaillierte Anweisungen enthalten, was wie zu erledigen ist. Die bevollmächtigte Person bleibt grundsätzlich auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus handlungsfähig. Dennoch sollte dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt sein. Die bevollmächtigte Person handelt in diesem Fall für die Erben, bis diese die Vollmacht widerrufen. Wenn die Vollmacht mit dem Tode enden soll, muss auch dies in der Vollmacht festgelegt werden. Was kann geregelt werden? Welche Angelegenheiten die bevollmächtigte Person für Sie regeln soll, richtet sich nach Ihrem Willen und Ihrer konkreten Lebenssituation. Sie können eine umfassende Vollmacht erteilen, die neben der generellen Vertretung bei Rechtsgeschäften (Generalvollmacht) auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten wie der Aufenthaltsbestimmung oder der Gesundheitssorge (Personensorge) zulässt. Möglich ist aber auch, dass Sie die Vollmacht auf einzelne Rechtsgeschäfte beschränken, wie die Verwaltung Ihres Vermögens, die Vertretung gegenüber Behörden oder den Abschluss eines Heimvertrages. Haben Sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung verfasst, so ist die bevollmächtigte Person nach § 1827 BGB gehalten, dem in der Patientenverfügung erklärten Willen Geltung zu verschaffen. Nach § 1829 BGB kann eine Vollmacht auch für die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in risikoreiche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe wie z. B. Operationen erteilt werden. ...weiter auf Seite 14 © Robert Kneschke

13 Wir für Sie... Wie schütze ich mein Vermögen – und das meiner Kinder? In unserer Gene- rationenberatung finden wir gemeinsam Antworten. So können Sie entspannt nach vorn schauen und wissen: Morgen kann kommen. Alles regeln und entspannt in die Zukunft blicken. volksbank-ulm-biberach.de Hier scannen für weitere Infos rund um die Generationenberatung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung & mehr! Jetzt Termin zur Generationen- beratung vereinbaren!

Information 14 Es können auch Fälle geregelt werden, in denen die bevollmächtigte Person über die freiheitsentziehende Unterbringung und andere freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden darf, solange dies erforderlich ist (§ 1831 BGB). Ein Bevollmächtigter kann hier aber nur entscheiden, wenn diese Maßnahmen ausdrücklich in der Vollmacht benannt sind. Alle mit Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung verbundenen Maßnahmen müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Die Form der Vorsorgevollmacht Grundsätzlich gibt es keine besonderen Formvorschriften für Vorsorgevollmachten. Zum Nachweis und aus Gründen der Klarheit sollte die Vollmacht jedoch schriftlich abgefasst werden. Sie muss nicht handschriftlich verfasst sein, allerdings ist dabei die Gefahr einer Fälschung am geringsten. Außerdem kann man eventuellen späteren Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers eher begegnen, wenn der Text vollständig eigenhändig geschrieben ist. Meist wird jedoch ein Formular mit Ankreuzfeldern verwendet, das um die persönlichen Angaben ergänzt wird. Ein entsprechendes Formular finden Sie ab Seite 29 in dieser Vorsorgemappe. Keinesfalls sollten das Datum und die Unterschrift fehlen. Beurkundung und Beglaubigung Die öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Damit die Vollmacht in Grundbuch- und Handelsregisterangelegenheiten genutzt werden kann, ist jedoch zumindest eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Mit der öffentlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift auf der Vollmacht von Ihnen stammt. Die Beglaubigung kann kostengünstig durch die örtliche Betreuungsbehörde erfolgen. Alternativ können Sie die Vollmacht auch von einem Notariat beglaubigen lassen. Die notarielle Beurkundung erfüllt ebenfalls den Zweck des Identitätsnachweises, geht aber noch darüber hinaus. Bei der notariellen Beurkundung befasst man sich mit dem Inhalt der Vollmachtsurkunde. Durch rechtssichere Formulierungen werden inhaltlich fehlerhafte oder ungenau formulierte Vollmachten vermieden. Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers sind Notare verpflichtet, Nachforschungen anzustellen und eine Beurkundung gegebenenfalls abzulehnen. Aus diesem Grund kann die notarielle Beurkundung auch als Nachweis der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung dienen. Widerruf und Änderung Eine Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Änderungen oder Ergänzungen, die Sie im Originaldokument vornehmen, sollten Sie mit Datum und Unterschrift bestätigen. Besonders bei größeren Änderungen empfehlen wir, eine neue Vollmacht zu erstellen und die alte zu vernichten. So werden eventuelle Zweifel an der Legitimität der Vollmacht vermieden. Bei einer notariell beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht sind handschriftliche Änderungen und Ergänzungen nicht gestattet. In diesem Fall wäre also die Vollmacht zu widerrufen. Aufbewahrung und Registrierung Damit die Vollmacht genutzt werden kann, muss diese im Original vorgelegt werden. Sie sollten daher sicherstellen, dass die von Ihnen bevollmächtige Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informiert ist und im Ernstfall darauf zugreifen kann. Sie können das Originaldokument auch der bevollmächtigten Person direkt aushändigen. Bedenken Sie jedoch, dass die Vollmacht sofort eingesetzt werden kann. Gegen eine einmalige Registrierungsgebühr können Sie Ihre Vorsorgevollmacht beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dabei handelt es sich um eine reine Datenbank, in der festgehalten wird, wer wem eine Vorsorgevollmacht für welche Lebensbereiche erteilt hat. Die Vollmacht selbst und deren Inhalte werden nicht erfasst. Die registrierten Daten können von Betreuungsgerichten jederzeit über einen gesicherten Online-Zugang abgerufen werden. Steht eine Entscheidung an, kann so schnell festgestellt werden, ob die betroffene Person eine Vertrauensperson benannt hat und aus diesem Grund auf eine gerichtliche Betreuung verzichtet werden kann. Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister Postfach 080151, 10001 Berlin Tel. 0800 3550500 (gebührenfrei) Fax 030 38386677 info@vorsorgeregister.de www.vorsorgeregister.de

15 Wir für Sie... Unsere Tagespflege bietet pflegenden Angehörigen eine spürbare und nachhaltige Entlastung. Die Gäste verbringen den Tag in geselliger Atmosphäre außerhalb ihres gewohnten Umfelds und werden von unserem erfahrenen Team mit viel Verständnis und Fachkompetenz betreut Das Angebot kann auch tageweise genutzt werden. Wir kümmern uns um die sichere Hin- und Rückfahrt, bieten täglich frisch zubereitete Mahlzeiten an, fördern Bewegung durch Gehübungen und Gymnastik und sorgen mit Aktivitäten wie Spaziergängen, Beschäftigungsangeboten und Gedächtnistraining für Abwechslung. Zudem stellen wir eine medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung sicher. Seit 2018 sind wir mit unserem ambulanten Pflegedienst für unsere Kundinnen und Kunden da. Im Jahr 2021 haben wir unser Angebot um die Tagespflege am Zundeltor in Ulm erweitert. Heute kümmern sich über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Engagement, Einfühlungsvermögen und individueller Betreuung um das Wohl der uns anvertrauten Menschen – denn bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Viele wünschen sich, auch im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause bleiben zu können. Genau dabei unterstützen wir – mit einem ganzheitlichen Pflegekonzept, das sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert. Neben der Grund- und Behandlungspflege übernehmen wir hauswirtschaftliche Aufgaben, sorgen mit gezielten Betreuungsangeboten für Abwechslung im Alltag und stehen im Rahmen der Verhinderungspflege auch dann zur Seite, wenn pflegende Angehörige einmal eine Pause brauchen. So ermöglichen wir eine verlässliche Versorgung zu Hause und entlasten zugleich das familiäre Umfeld – fachlich kompetent, menschlich nah. Als interkultureller ambulanter Pflegedienst respektieren wir die Bräuche unserer Kunden und garantieren die Einhaltung. So erreichen Sie uns: Olgastraße 152 89073 Ulm Hayat ambulante Pflege: Telefon 0731 14399946 info@pflegeservice-hayat.de Mo. bis Fr. von 9–16 Uhr Sa. und So. telefonisch erreichbar Tagespflege am Zundeltor: Telefon 0731 26400684 info@tagespflege-am-zundeltor.de Mo. bis Fr. von 9–16:30 Uhr Sa. und So. telefonisch erreichbar www.pflegeservice-hayat.de 24 h Rufbereitschaft ✆ 0731 14399946

Information 16 Das Ehegattennotvertretungsrecht Warum Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung weiterhin wichtig sind. Entgegen der weitverbreiteten Meinung können sich Ehegatten nicht ohne Weiteres gegenseitig umfassend vertreten. Grundsätzlich ist jeder für die Wahrnehmung seiner eigenen rechtlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich. Ohne eine besondere gesetzliche Regelung oder Bevollmächtigung kann niemand für eine andere Person rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Dies gilt auch für Ehegatten. Mit der Reform des Betreuungsrechts am 1. Januar 2023 wurde ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen eingeführt. Die neue Regelung des § 1358 BGB ermöglicht es Ehegatten, in bestimmten Notsituationen füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen. Bislang war in diesen Fällen die Anordnung einer vorläufigen Betreuung erforderlich, sofern keine Vorsorgevollmacht vorgelegen hat. Voraussetzungen und Dauer Das gegenseitige Notvertretungsrecht gilt nur für zusammenlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Voraussetzung ist zudem, dass ein Ehegatte bewusstlos oder krank ist und aus diesem Grund seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Der vertretende Ehegatte darf in unaufschiebbare Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen. Von der Vertretungsbefugnis erfasst sind nur Einwilligungen in Behandlungen oder Eingriffe, die aus medizinischer Sicht notwendig sind. Wie auch die Vorsorgevollmacht, regelt das Ehegattennotvertretungsrecht allerdings nur, wer Entscheidungen in den vorgenannten Angelegenheiten treffen kann, nicht aber, wie sie zu treffen sind. Konkrete Vorstellungen, wie die medizinische Behandlung aussehen soll, müssen daher nach wie vor zusätzlich in einer Patientenverfügung geregelt werden. Für die Ausübung des Vertretungsrechts nach der Erstbehandlung erhält der vertretende Ehegatte vom Arzt ein Dokument. Das Vertretungsrecht endet spätestens sechs Monate nachdem vom behandelnden Arzt bestätigten Eintritt der Bewusstlosigkeit oder Krankheit. Sobald der vertretene Ehegatte wieder einwilligungs- und handlungsfähig ist, endet das Vertretungsrecht automatisch. Warum noch eine Vorsorgevollmacht ? Das Notvertretungsrecht ist keine vollständige Vorsorge, da es auf die Entscheidung in Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist. Daher müssen Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten und Bankgeschäfte weiterhin in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden. Zudem ist das Notvertretungsrecht zeitlich begrenzt und dauert maximal sechs Monate. Ist der Ehegatte nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht in der Lage Entscheidungen zu treffen und es gibt keine Vollmacht, muss ein Betreuer bestellt werden. Eine Vorsorgevollmacht ist eine umfassendere Lösung, da sie sowohl den Bereich der Gesundheitssorge als auch den Bereich der Vermögenssorge abdeckt. Der Vertreter hat hierbei die Möglichkeit, alle notwendigen Handlungen für die Person vorzunehmen, die die Vollmacht erteilt hat. Es empfiehlt sich daher, weiterhin eine Vorsorgevollmacht gegebenenfalls in Verbindung mit einer Patientenverfügung zu erstellen. © stock.adobe.com

Das Zentrum für Allgemeine Wissenschaftliche Weiterbildung (ZAWiW) an der Universität Ulm bietet vielfältige Bildungsmöglichkeiten für Menschen jeden Alters, mit einem besonderen Fokus auf die aktive Teilhabe von Menschen in der zweiten Lebenshälfte. Die Angebote des ZAWiW schaffen Räume, in denen gemeinsames Lernen, Austausch und Beteiligung möglich werden - verständlich, offen und praxisnah. Das ZAWiW unterstützt Sie dabei, neue Interessen zu entdecken, Wissen zu vertiefen und aktiv das Alter(n) zu gestalten – unabhängig von Schul- oder Berufsabschluss. Das ZAWiW ist eine Abteilung des Departments für Geisteswissenschaften der Universität Ulm. Es kooperiert mit Instituten aller Fachrichtungen der Universität Ulm sowie mit wissenschaftlichen Einrichtungen ähnlicher Zielsetzung in Deutschland und verschiedenen europäischen Ländern. Darüber hinaus sind wir mit zahlreichen Seniorenorganisationen in Ulm, Neu-Ulm, den Landkreisen Neu-Ulm und Alb-Donau sowie auf Landes- und Bundesebene vernetzt. Was bietet das ZAWiW? Akademiewochen Die zweimal im Jahr (März und September) stattfindenden Akademiewochen stellen ein aktuelles Thema aus Wissenschaft oder Gesellschaft in den Mittelpunkt eines mehrtägigen Programms mit Vorträgen, vertiefenden Arbeitsgruppen und Führungen. Sie vermitteln den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion aus unterschiedlichen Forschungsperspektiven. Die Angebote einer Akademiewoche können je nach persönlichem Interesse gebucht werden. Sie finden auf dem Campus der Universität Ulm statt. Teilweise ist auch eine Online-Teilnahme möglich. studium generale Unter dem Motto „Offen für alle“ erhalten Sie während der Vorlesungszeiten (April bis Juli und Oktober bis Februar) immer am Montagabend Einblicke in aktuelle Forschungsthemen an der Universität Ulm. Eine Teilnahme ist sowohl im Hörsaal als auch online möglich. Forschendes Lernen Das Forschende Lernen am ZAWiW lädt ein, selbst forschend aktiv zu werden. Es ist in zahlreichen Arbeitskreisen mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten organisiert. Zusammen mit weiteren Interessierten können selbst gewählte Themen und Fragestellungen bearbeitet und dabei unterschiedliche Forschungsmethoden kennengelernt und angewendet werden. Die Teilnehmenden der Arbeitskreise arbeiten unter organisatorischer und fachlicher Anleitung weitgehend selbstbestimmt. Rente und nun? – Kompass für den Übergang Das ZAWiW bietet regelmäßig Seminare zur Orientierung am Übergang vom Berufsleben in die Nachberuflichkeit an. Neben einer Standort- und Zielbestimmung sind verschiedene Möglichkeiten der Neuorientierung sowie die Chancen und Herausforderungen des Alters Inhalte der Veranstaltung. Ziel ist es, Ihnen an zwei Nachmittagen Anregungen zur Reflexion und Lebensgestaltung an die Hand zu geben, damit Sie diesen Übergang besser meistern können. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich bei einem Stammtisch regelmäßig auszutauschen. Darüber hinaus bietet das ZAWiW in Kooperation mit anderen Bildungsträgern und Seniorenorganisationen zahlreiche Einzelveranstaltungen an und entwickelt neue innovative Bildungsformate. Für wen ist das ZAWiW? Für alle, die… → die Zeit nach dem Berufsleben aktiv gestalten möchten → neugierig auf Neues sind und wissenschaftliche Zusammenhänge verstehen möchten → sich gerne mit anderen austauschen → Lust auf lebenslanges Lernen haben Es sind keine speziellen Vorkenntnisse nötig – nur Interesse und Offenheit. Lebensbegleitendes Lernen – für sich, mit anderen, für die Gesellschaft Zentrum für Allgemeine Wissen‑ schaftliche Weiterbildung (ZAWiW) Universität Ulm Albert-Einstein-Allee 11, 89081 Ulm Telefon 0731 50-26601 (Sekretariat) info@zawiw.de | www.zawiw.de Kontakt und weiterführende Informationen

Information 18 Die Betreuungsverfügung Sie kennen niemanden, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder Sie möchten auf eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten nicht verzichten? Dann ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Sie betreut werden möchten, falls das Gericht eine Betreuung für notwendig erachten sollte. Sie können bestimmen, wer Ihr Betreuer sein soll und wer auf keinen Fall. Weiterhin können Sie Vorgaben festlegen, was wie geregelt werden soll. Außerdem können Sie festhalten, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen. Dies kann zum Beispiel beinhalten, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten oder welche Pflegeeinrichtung Sie bevorzugen. Diese Wünsche sind für das Gericht und den Betreuer grundsätzlich verbindlich, es sei denn, Sie oder Ihr Vermögen würden dadurch erheblich gefährdet oder die Erfüllung eines Wunsches ist dem Betreuer nicht zuzumuten. Eine Betreuungsverfügung kann mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht verbunden werden. Dies ist beispielsweise für den Fall empfehlenswert, dass die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten. Sie können deshalb auch verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person als Betreuer ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte. Form und Aufbewahrung Für eine Betreuungsverfügung gibt es keine formalen Vorschriften. Es empfiehlt sich aber, sie schriftlich abzufassen und zu unterschreiben, damit kein Zweifel an der Echtheit entsteht. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung auch dann noch errichtet werden, wenn man nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Allerdings muss man in der Lage sein, die Tragweite der Entscheidungen zu erfassen. Eine Betreuungsverfügung muss im Bedarfsfall verfügbar sein, damit sie dem Betreuungsgericht zugeleitet werden kann. Sie können die Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (siehe Seite 14) registrieren lassen. Das Original bewahren Sie vorzugsweise in Ihrem Notfallordner an einem sicheren Ort auf. i Info Wenn Sie staatliche Kontrolle ausdrücklich wünschen, können Sie in Erwägung ziehen, ob Sie auf die Vorsorgevollmacht verzichten und nur eine Betreuungsverfügung errichten. © Anja Götz | stock.adobe.com

19 Pflegezentrum St. Elisabeth Pflegezentrum Senden gGmbH | Zeisestraße 19 | 89250 Senden Telefon 07307 8080 | E-Mail: info@stelisabeth-senden.de |www.stelisabeth-senden.de Volksbank Ulm-Biberach IBAN: DE14 6309 0100 0415 5070 06 – BIC: ULMVDE66 ZU UNSEREN PROJEKTEN Willkommen im Pflegezentrum St. Elisabeth in Senden. Wir unterstützen sie zuhause, in Ihrer gewohnten Umgebung durch Pflege und Beratung sowie hauswirtschaftliche Hilfe. Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen, ob jung oder alt. Mit der häuslichen Pflege bieten wir pflegebedürftigen Menschen medizinische und pflegerische Versorgung an. Bei Bedarf kommt der Pflegedienst mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlastet so nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Angehörigen. Die ambulante Station des St. Elisabeth Pflegezentrums ist seit 1990 für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in der Region Senden/Iller ein verlässlicher Ansprechpartner. Das St. Elisabeth - Team ist gerne für Sie da! Telefon: 07307 8080 Pflegeheim Gerontopsychiatrischer Bereich Tagespflege SOZIALSTATION Hauswirtschaft Mahlzeitendienst Altenberatungszentrum Individuelle Betreuung, Pflege und Fürsorge.

Information 20 Die Patientenverfügung In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nach Ihrem Willen getroffen oder auch nicht getroffen werden sollen. Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. Ohne Ihre Zustimmung dürfen – abgesehen von Notfällen – Behandlungen wie Operationen oder bestimmte Untersuchungen nicht durchgeführt werden. Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich selbst nicht mehr äußern können. Sie legen damit im Voraus fest, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen zustimmen, beziehungsweise welche Sie ablehnen. Auf diese Weise nehmen Sie trotz späterer Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung und können damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen. Die Patientenverfügung richtet sich an die behandelnde Ärzteschaft und an Ihren Bevollmächtigten oder Ihren Betreuer. Medizinische Maßnahmen sollen anhand des in Ihrer Patientenverfügung niedergelegten Willens durchgeführt werden. Haben Sie keine Patientenverfügung verfasst oder erfasst die Patientenverfügung nicht den aktuell zu entscheidenden Sachverhalt, hat es ein Betreuer oder Bevollmächtigter schwer. Er muss dann Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und ermitteln, wie Sie sich in der Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch selbst kundtun könnten. Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mündlich, z. B. gegenüber Angehörigen Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung, insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben. Verlieren Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit, kann anhand der Patientenverfügung Ihr Wille hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme festgestellt bzw. darauf geschlossen und in Ihrem Sinne gehandelt werden. Welche Form muss eine Patientenverfügung haben? Eine Patientenverfügung muss grundsätzlich schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Wegen der zum Teil weitreichenden Folgen der in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen für Gesundheit und Leben hat der Gesetzgeber die Schriftform für erforderlich gehalten. Dadurch sollen die Betroffenen auch vor übereilten oder unüberlegten Entscheidungen geschützt werden. Mit einer schriftlichen Verfügung ist Ihr Wille leichter nachweisbar und bietet eine bessere Gewähr dafür, dass er auch beachtet wird. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist möglich, jedoch nicht erforderlich. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos, also auch mündlich, widerrufen. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung widerrufen, sollten Sie die „alte“ Verfügung vernichten und die von Ihnen bevollmächtigte Person darüber informieren. Muss die Patientenverfügung beachtet werden? Eine Patientenverfügung als Ausdruck des Willens des Patienten ist verbindlich und bindet alle Personen, auch die behandelnden Ärzte sowie Bevollmächtigte und Betreuer. © megaflopp | stock.adobe.com

Information 21 Die Patientenverfügung sollte klar und eindeutig formuliert sein und konkrete medizinische Situationen sowie die gewünschten oder abgelehnten Behandlungen darlegen. Es ist empfehlenswert, eine einmal niedergelegte Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und den Willen gegebenenfalls durch eine erneute Unterschrift mit Datumsangabe zu bestätigen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine solche Aktualisierung nicht. So kann man aber auch im eigenen Interesse überprüfen, ob die einmal festgelegten Behandlungswünsche noch gelten sollen oder vielleicht abgeändert werden müssen. Wer setzt meinen Willen durch? Eine Patientenverfügung dokumentiert Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, über bestimmte ärztliche Maßnahmen zu entscheiden. Jedoch sollte sichergestellt sein, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der bevollmächtigt ist und Sie rechtlich vertreten darf. Deshalb empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer mit dem Aufgabenbereich der Gesundheitssorge bestellen. Auch dieser ist gehalten, bei den für Sie zu treffenden Entscheidungen Ihren Willen zu beachten, wie er sich aus der Patientenverfügung ergibt. Wie soll die Patientenverfügung formuliert sein? Für die Abfassung einer Patientenverfügung gibt es keine Vorgaben für bestimmte Formulierungen. Auch die Hinweise und das Formular ab Seite 35 in dieser Broschüre liefern lediglich Anhaltspunkte, wie Sie Ihren Willen und Ihre Wertvorstellungen so formulieren können, dass die Ärzteschaft und Ihr Bevollmächtigter, beziehungsweise Ihr Betreuer in die Lage versetzt werden, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Bei der Abfassung einer Patientenverfügung sollten Sie sich an folgenden Hinweisen orientieren: → Es kann hilfreich für das Verstehen Ihres Willens sein, wenn Sie Ihre Grundeinstellungen zu Fragen vom Leben und Sterben darlegen. → Vermeiden Sie unscharfe Formulierungen wie „Ich will keine Apparatemedizin“ oder „Ich will nicht unnötig leiden müssen“. → Bemühen Sie sich in eigenen Worten Ihre Wünsche und Vorstellungen zu formulieren, zum Beispiel eine bereits bestehende Krankheit zu benennen und in Betracht kommende ärztliche Maßnahmen aufzuführen oder auszuschließen. → Bei bestehenden Erkrankungen mit absehbaren Folgen sollten Sie Ihren Hausarzt zurate ziehen, bevor Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich niederlegen oder ändern. Ärztliche Beratung und Hilfe sollten in jedem Fall in Anspruch genommen werden, um Ihre Wünsche so konkret wie möglich zu formulieren. → Benennen Sie positive Wünsche zur medizinischen Behandlung und Pflege, insbesondere Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen durch palliativmedizinische Behandlung oder Wünsche in Bezug auf die Sterbebegleitung. i Wichtig zu wissen! Die Entscheidung, ob Sie eine Patientenverfügung verfassen oder nicht, steht Ihnen völlig frei. Es besteht keinerlei Verpflichtung, eine solche zu erstellen (§ 1827 Abs. 5 BGB). Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf deshalb auch nicht zur Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht werden. Wenn Sie etwa in eine Seniorenwohnanlage ziehen möchten, darf der Träger nicht von Ihnen verlangen, eine Patientenverfügung zu verfassen oder vorzulegen.

Information 22 Rechtliche Betreuung – was ist das? Erwachsene jeden Alters können durch Unfall, Krankheit oder Behinderung in die Lage geraten, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde, ordnet das Gericht eine rechtliche Betreuung an. Diese hat das Ziel, die Selbstbestimmung soweit wie möglich zu erhalten und persönliche Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Der Betreuer hat die Angelegenheiten der zu betreuenden Person so zu besorgen, dass diese ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Interessen gestalten kann. Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Person erfolgen. Die gesetzlichen Regelungen Nach § 1814 BGB kann volljährigen Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können, eine Unterstützung zur Seite gestellt werden. Die Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet wird, trifft das zuständige Gericht. Eine Betreuung kann von der betroffenen Person für sich selbst beantragt werden. Andere (z.B. Familienangehörige, Freunde, Bekannte) können die Einrichtung einer Betreuung lediglich anregen. Der Antrag bzw. die Anregung kann formlos, schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen Betreuungsabteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person liegt, erfolgen. Nach § 1814 Abs. 2 BGB darf gegen den freien Willen ein Betreuer nicht bestellt werden. Der Verfahrensablauf Nachdem beim Betreuungsgericht eine Betreuung beantragt oder angeregt wurde, wird zu Beginn des Verfahrens ein ärztliches Gutachten eingeholt (§ 280 FamFG) und die Betreuungsbehörde angehört. Die Betreuungsbehörde ist eine Abteilung der Stadt bzw. des Landkreises, die das Gericht bei der Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist und wer gegebenenfalls als Betreuer in Betracht kommt, unterstützt. Das Gericht muss vor seiner Entscheidung die betroffene Person – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – persönlich anhören und sich einen eigenen Eindruck von ihr verschaffen. Wenn das Gericht die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung aufgrund des durchgeführten Verfahrens und der Aussagen in dem Gutachten für gegeben erachtet, erlässt es einen Beschluss. In diesem Beschluss wird die Betreuung angeordnet und gleichzeitig ein Betreuer bestimmt. Außerdem werden die einzelnen Aufgabenbereiche angeordnet. Mögliche Aufgabenbereiche sind etwa Wohnungsangelegenheiten, Vermögensverwaltung oder Gesundheitssorge. Ein Aufgabenbereich wird nur angeordnet, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist. Die Summe der angeordneten Aufgabenbereiche ist der Aufgabenkreis des Betreuers. Dieser darf nur innerhalb der angeordneten Aufgabenbereiche tätig werden. © www.peopleimages.com

Michelsbergstraße 12 · 89075 Ulm T: 0731 39766666 · Mail: ulm@charleston-ambulant.de www.ambulanter-dienst-ulm.de Michelsbergstraße 12 – 14 · 89075 Ulm T: 0731 1537-0 · Mail: elisabethenhaus@charleston.de www.elisabethenhaus.de Ein starkes Damit Sie so lange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können: Unser Pflegeangebot im Wohn- und Pflegezentrum Elisabethenhaus umfasst: Leistungen in der Grundpflege z.B. Waschen, Mobilisation, Hausnotruf Leistungen in der mediz. Behandlungspflege z.B. Medikamentengabe, Anlegen von Kompressionsstrümpfen Leistungen in der hauswirtschaftlichen Versorgung z.B. Reinigung der Wohnung, Zubereiten von Mahlzeiten Betreuungs- und Entlastungsleistungen z.B. Ausflüge, spezielle Hilfen für demenziell erkrankte Menschen Vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Pflege bei Demenz Pflege für Schwerstpflegebedürftige Bei uns finden Sie Unterstützung, wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich zu Hause nicht mehr selbständig versorgen bzw. zurecht finden können. Wir kümmern uns um Sie – mit einer abwechslungsreichen Alltagsgestaltung, aber auch mit begleitender Seelsorge. PFLEGETEAM CHARLESTON-KARRIERE.DE

34 Formularteil Auf den folgenen Seiten finden Sie alle wichtigen Formulare für Ihre persönliche Vorsorge. Sie können die einzelnen Formulare direkt ausfüllen und die komplette Vorsorgemappe in Ihrem persönlichen Vorsorgeordner abhe en. Alternativ hierzu können Sie die Formulare auch im Internet herunterladen: www.vorsorgemappe.online/formulare Die Formulare können Sie direkt am PC ausfüllen und ausdrucken (empfehlenswert, wenn Sie Ihre Vollmacht bei einem Notariat oder der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen möchten). 24

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