Die Betreuungsbehörde Betreuungsgerichte Adressen 8 Wichtige Adressen Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens u.a. eine geeignete Betreuungsperson (z.B. Familienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden und deren Eignung zu prüfen. Ferner soll die Betreuungsbehörde den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und den Wünschen der betroffenen Person Geltung zu verschaffen. Während des laufenden Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen. Kreisverwaltung Bad Kreuznach Geschäftsstelle Betreuungsbehörde Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach Herr Karl-Friedrich Peter: Tel. 0671 803-1430, Fax 0671 803-2430 Frau Mareike Kallenbach Tel. 0671 803-1402, Fax 0671 803-2430 betreuungsbehoerde@kreis-badkreuznach.de www.kreis-badkreuznach.de Betreuungsgerichte Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer. Für die Betreuerbestellung ist das Amtsgericht - Betreuungsgericht - zuständig, in dessen Bezirk die betroffene Person zur Zeit der Antragstellung ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, also dort, wo sie sich hauptsächlich aufhält. Im Landkreis Bad Kreuznach sind die nachfolgend aufgeführten Betreuungsgerichte zuständig. → Stadt Bad Kreuznach → Verbandsgemeinde Bad Kreuznach → Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg → Verbandsgemeinde Rüdesheim Amtsgericht Bad Kreuznach John-F.-Kennedy-Str. 17 55543 Bad Kreuznach Tel. 0671 708-0 amtsgericht.badkreuznach@ko.jm.rlp.de https://agkh.justiz.rlp.de Zuständig für : → Verbandsgemeinde Kirner Land → Verbandsgemeinde Nahe-Glan Amtsgericht Bad Sobernheim Gymnasialstr. 11 55566 Bad Sobernheim Tel. 06751 9313-0 agsob@ko.jm.rlp.de https://agsob.justiz.rlp.de Zuständig für :
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