Adressen 8 Wichtige Adressen i Wichtig zu wissen! Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche und familienangehörige rechtliche Betreuer bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, bieten Schulungen und Erfahrungsaustausch an. In allen Betreuungsvereinen sind auch Bevollmächtigte, die aktiv tätig sind, bei diesen Veranstaltungen willkommen. Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens (siehe Seite 22) u.a. eine geeignete Betreuungsperson (z.B. Familienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden sowie den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung zu ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl der betroffenen Person Geltung zu verschaffen. Während des laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen. Stadt Heilbronn Amt für Familie, Jugend und Senioren Betreuungsbehörde Gymnasiumstr. 44, 74072 Heilbronn Tel. 07131 56-0 (Zentrale) betreuungsbehoerde@heilbronn.de Landkreis Heilbronn – Betreuungsbehörde Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn Tel. 07131 994-425 (Sekretariat) betreuungsbehoerde@landratsamt-heilbronn.de Das Betreuungsgericht Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer. Betreuungsgericht beim Amtsgericht Heilbronn Rosenbergstr. 59, 74074 Heilbronn Tel. 07131 1236-0 · poststelle@agheilbronn.justiz.bwl.de Das Betreuungsgericht am Amtsgericht Heilbronn ist zuständig für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heilbronn sowie allen Landkreiskommunen mit Ausnahme der Städte Brackenheim und Güglingen und den Gemeinden Cleebronn, Pfaffenhofen und Zaberfeld. Betreuungsgericht beim Amtsgericht Brackenheim Maulbronner Str. 8, 74336 Brackenheim Tel. 07135 9878-0 · poststelle@agbrackenheim.justiz.bwl.de Das Betreuungsgericht beim Amtsgericht Brackenheim ist zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus Brackenheim, Cleebronn, Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld. Betreuungsvereine Die Betreuungsvereine bemühen sich u.a. darum, ehrenamtliche Betreuungspersonen zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden. Sie beraten und unterstützen Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. In Veranstaltungen und Sprechstunden informieren sie über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung. Im Einzelfall beraten sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Eine berufsmäßige Übernahme einer Vollmacht ist den Vereinen aufgrund der Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) derzeit nicht möglich. Hauptamtlich Mitarbeitende der Betreuungsvereine werden von den Betreuungsgerichten häufig als Betreuer bestellt, wenn die Betreuung nicht Einzelpersonen wie Angehörigen oder sonstigen Vertrauten übertragen werden kann. Betreuungsverein Heilbronn e.V. Turmstr. 9, 74072 Heilbronn Tel. 07131 644898-0 · info@betreuungsverein-heilbronn.de
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