Information 30 Vorsorge für den Todesfall i Wichtig zu wissen! Wenn keine Willenserklärung in Form einer Bestattungsverfügung vorliegt, entscheiden die Angehörigen über die Art und Durchführung der Bestattung. Grundlage dafür ist die Bestattungspflicht. Bei einem Todesfall müssen die Bestattungspflichtigen dafür sorgen, dass die Beisetzung durchgeführt wird. Diese Bestattungspflicht liegt nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer bei den nächsten voll geschäftsfähigen Angehörigen und ist vom Erbrecht und von der Kostentragungspflicht zu trennen. Ein Formular für Ihre persönliche Bestattungsverfügung finden Sie ab Seite 49 In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod oft ein Tabuthema. Über das Sterben und die nachfolgende Bestattung spricht man sehr selten. Man verdrängt und verleugnet jeden Gedanken daran. Darum sind Angehörige oft überfordert, mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen. Dennoch ist es ratsam, einmal über dieses unvermeidliche Thema der eigenen Bestattung nachzudenken. Darüber, wie Sie Vorsorge treffen können, die letzten Dinge zu regeln. Damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht und wie Sie Ihrer Familie die seelischen und finanziellen Nöte nehmen können, die ein solcher Abschied mit sich bringt. Die Bestattungsverfügung Mit einer Bestattungsverfügung können Sie Angehörige entlasten und Wünsche für Ihre Bestattung formulieren. In der Bestattungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise der Bestattung (Bestattungsart, Trauerfeier, Blumen etc.) fest, um Ihren letzten Willen auch bei der eigenen Bestattung verwirklichen zu können. An eine Bestattungsverfügung stellt der Gesetzgeber vergleichsweise geringe Anforderungen. Eine Bestattungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst werden, um keine Zweifel an der Echtheit des Dokuments aufkommen zu lassen. Alternativ kann ein Formular wie hier in der Mappe auf Seite 49 für die Vorsorge verwendet werden. Das Datum und die eigene Unterschrift unter der Bestattungsverfügung dürfen nicht fehlen. Es kann sinnvoll sein, die Verfügung notariell beglaubigen zu lassen. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Eine Alternative zur notariellen Beglaubigung ist der eigene Hausarzt. Wenn der Hausarzt die Bestattungsverfügung unterschreibt, ist das zwar rechtlich nicht mit einer Beglaubigung gleichzusetzen. Die Unterschrift gibt aber einen deutlichen Hinweis, dass es sich tatsächlich um Ihren Willen handelt. Sorgen Sie dafür, dass die Bestattungsverfügung im Falle Ihres Todes schnell und sicher gefunden wird. Zusätzlich sollten Sie Ihre Angehörigen darüber informieren, wo Sie die Verfügung hinterlegen. Ein guter Ort ist beispielsweise ganz vorn im Ordner mit Ihren persönlichen Versicherungs- und Rentenunterlagen. Sie können die Bestattungsverfügung auch einer Vertrauensperson übergeben, die zeitnah von Ihrem Tod erfahren wird (Kinder, gute Freunde, langjährige Nachbarn etc.). Daneben können weitere Ausfertigungen beim zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder auch bei dem gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegt werden. Wenn Sie neben den organisatorischen Dingen auch die Finanzierung der Bestattung vorab regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages (siehe Seite 32). Dieser setzt auf die Begräbnisverfügung auf und regelt darüber hinaus auch den finanziellen Teil. Vorsorgeverträge werden direkt mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen.
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