Information 54 Eine besonders praktische Möglichkeit ist die Nutzung des Formulars auf Seite 43 dieser Vorsorgemappe. Dort können Sie Ihre Wünsche übersichtlich eintragen und anschließend mit Datum und Unterschrift bestätigen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein, um die Verbindlichkeit zusätzlich zu unterstreichen. Wo sollte die Verfügung aufbewahrt werden? Eine Bestattungsverfügung erfüllt ihren Zweck nur, wenn sie im Todesfall auch tatsächlich gefunden wird. Deshalb ist es wichtig, einen gut erreichbaren und logischen Aufbewahrungsort zu wählen. Empfehlenswert ist es, die Verfügung im Vorsorgeordner mit den persönlichen Unterlagen wie Versicherungs- oder Rentenpapieren abzulegen, damit sie im Ernstfall sofort ins Auge fällt. Sinnvoll kann es auch sein, eine Ausfertigung an nahe Angehörige oder eine besonders vertraute Person zu übergeben, die voraussichtlich frühzeitig von Ihrem Tod erfährt. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Verfügung bei einer kirchlichen Stelle wie dem Pfarramt, bei der Friedhofsverwaltung oder direkt bei dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens zu hinterlegen. Ganz gleich, für welchen Weg Sie sich entscheiden – wichtig ist, dass Ihre Bestattungsverfügung nicht unentdeckt bleibt und die Menschen, die im Ernstfall Entscheidungen treffen müssen, schnell darauf zugreifen können. Warum ist eine Bestattungsverfügung sinnvoll? Eine Bestattungsverfügung ist mehr als nur ein Stück Papier. Sie ist ein Ausdruck von Selbstbestimmung und Fürsorge. Für Sie bedeutet sie die Gewissheit, dass Ihre Vorstellungen auch über den Tod hinaus gelten. Für Ihre Angehörigen ist sie eine große Entlastung: Statt in einer Ausnahmesituation schwierige Entscheidungen treffen zu müssen, können sie sich darauf verlassen, dass Ihr Wille eindeutig dokumentiert ist. Das gibt Sicherheit und vermeidet Konflikte innerhalb der Familie. Ergänzung durch einen Bestattungsvorsorgevertrag Wenn Sie neben den organisatorischen auch die finanziellen Fragen klären möchten, ist ein Bestattungsvorsorgevertrag die passende Ergänzung. Er wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen und sorgt dafür, dass die Kosten der Bestattung bereits zu Lebzeiten geregelt sind. So vermeiden Sie, dass Ihre Angehörigen im Trauerfall zusätzlich finanziell belastet werden. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Beitrag ab Seite 56. i Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag (Samstag gilt nicht als Werktag), der auf den Tod folgt, erfolgen. Anzeigepflichtig ist in nachstehender Reihenfolge: 1. Jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. 2. Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. 3. Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Bei Sterbefällen im Krankenhaus, Pflegeheim sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Zur Vorlage beim Standesamt für die Beurkundung eines Sterbefalls werden folgende Unterlagen benötigt: Wenn die verstorbene Person ledig war: » Personalausweis und Geburtsurkunde Wenn die verstorbene Person verheiratet war: » Personalausweis und Geburtsurkunde » Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Wenn die verstorbene Person geschieden war: » Personalausweis und Geburtsurkunde » Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) » Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Wenn die verstorbene Person verwitwet war: » Personalausweis und Geburtsurkunde » Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Außerdem werden benötigt: » Die ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag » Personalausweis der anzeigenden Person
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