Vorsorgemappe Landkreis Heidenheim

Information 52 Grabpflege Friedhofsgärtnereien bieten eine Vielzahl von Serviceleistungen an, um die Pflege und Instandhaltung eines Grabes auf einem Friedhof zu erleichtern. Es gibt viele Gründe, warum man ein Grab nicht oder nicht mehr selbst pflegen kann oder will. Der Umzug an einen anderen Ort, die Alltagsbelastung durch Arbeit und Familie oder auch der eigene körperliche Gesundheitszustand hindern Menschen oft an der Grabpflege. Jahresgrabpflege Ein Jahresgrabpflegevertrag kann jährlich gekündigt werden. Dies bietet die Flexibilität, den Vertrag anzupassen oder zu beenden, falls sich ihre Bedürfnisse oder Umstände ändern. Die genauen Leistungen, die im Jahresgrabpflegevertrag enthalten sind, sind verhandelbar und variieren je nach den individuellen Wünschen der Kunden. Typischerweise umfassen sie die regelmäßige Reinigung des Grabbeetes, die saisonale Bepflanzung sowie das Düngen und Gießen der Pflanzen. Weiterhin können Leistungen wie das Aufbringen von Grabschmuck und Gestecken zu den Totengedenktagen, die Erneuerung der Anlage nach schweren Unwettern enthalten sein. Zusätzliche Serviceleistungen können je nach Vereinbarung und Umfang des Vertrags variieren. Dauergrabpflege Bei der Dauergrabpflege wird ein Vertrag über die umfassende Betreuung und fachgerechte Pflege eines Grabes für die gesamte Nutzungszeit abgeschlossen, die üblicherweise 20 bis 25 Jahre beträgt. Im Gegensatz zum Jahresgrabpflegevertrag wird die gesamte Vertragssumme bei Vertragsbeginn gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel über eine Treuhandstelle. Diese verwaltet das eingezahlte Geld und stellt regelmäßig die Zahlungen an die beauftragte Friedhofsgärtnerei für die vereinbarten Leistungen sicher. Die Treuhandstelle hat auch die Verantwortung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistung zu überprüfen. Sollte die beauftragte Gärtnerei nach einigen Jahren den Geschäftsbetrieb einstellen, kümmert sich die Treuhandstelle um die Regelung einer Nachfolge. Der Umfang und Inhalt von Dauergrabpflegeverträgen sind individuell gestaltbar. Neben einer umfassenden und kontinuierlichen Betreuung des Grabes können auch bestimmte Aspekte wie die Erstanlage, saisonal wechselnde Pflanzen oder spezieller Grabschmuck zum Todestag oder an Totengedenktagen vereinbart werden. Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages entlastet die Hinterbliebenen sowohl zeitlich als auch finanziell, da das Thema Grabpflege bereits im Vorfeld geregelt und zuverlässig abgesichert ist. Weitere Informationen erhalten Sie von: Württembergische Friedhofsgärtner eG Leibnizstraße 11 70806 Kornwestheim Tel. 07154 178599-0 Fax 07154 178599-20 info@wfg-eg.de www.wfg-eg.de © GdF

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