Im Folgenden bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt meiner Patientenverfügung überprüft habe und sich mein Wille nicht verändert hat. Datum Unterschrift Patientenverfügung | Seite 5 von 5 11. Aktualisierung* Eine regelmäßige Aktualisierung ist gesetzlich nicht erforderlich, sie empfiehlt sich aber, damit später keine Zweifel auftreten, ob die Patientenverfügung noch gelten soll oder nicht. Aus demselben Grund sollte eine Patientenverfügung, die nicht mehr gelten soll, vernichtet werden. Empfehlenswert ist eine Aktualisierung bzw. Überprüfung alle ein bis zwei Jahre. 10. Persönliche Erklärungen Weitere Erklärungen und Ergänzungen ggf. auf einem Beiblatt * Patientenverfügung 37
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