Information 24 Der Bestattungsvorsorgevertrag Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einemBestattungsinstitut abgeschlossen. Praktisch alle Bestattungsunternehmen bieten neben einer individuellen Beratung solche Vorsorgeverträge an. Dieser mit dem Bestattungsunternehmen geschlossene Vertrag ist nach demBestattungsrecht verbindlich und behält über den Tod hinaus seine Gültigkeit. Hinterbliebene haben daher nicht die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Generell werden im Vertrag zwei Teilbereiche schriftlich fixiert. Der erste Teil widmet sich den persönlichen Wünschen für die eigene Bestattung. Daher ist alles, was in diesem Bereich schriftlich festgelegt wird, eine Frage der persönlichen Wünsche und des Budgets, das für diese zur Verfügung steht. Der zweite Teil regelt die Bestattungskosten bzw. die Beitragszahlungen, die die Dienstleistungen für die eigene Bestattung decken. Hier werden die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck festgelegt. Wichtig ist, dass die Kosten transparent dargestellt werden und eine Gesamtsumme inklusive aller Leistungen genannt wird. Das Bestattungsunternehmen sollte so kalkulieren, dass Preissteigerungen über die Jahre möglichst abgefedert werden. Absicherung der Kosten Die für die Kosten notwendige Summe können Sie auf einem Treuhandkonto hinterlegen, wie sie z.B. der Verband unabhängiger Bestatter (VuB), der Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) oder das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) anbieten. Das Geld gilt dort als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge. Sofern der Betrag angemessen ist, hat das Sozialamt keinen Zugriff darauf. Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung. Sie empfiehlt sich vor allem für jüngere Menschen. Hier werden monatlich Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag, der auf den Tod folgt (der Samstag gilt nicht als Werktag) erfolgen. Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge: 1. Jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. 1. Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. 1. Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenemWissen unterrichtet ist. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Zur Vorlage beim Standesamt für die Beurkundung eines Sterbefalls werden die nebenstehend genannten Unterlagen benötigt. Wenn die verstorbene Person ledig war: → Personalausweis und Geburtsurkunde → Wenn die verstorbene Person verheiratet war: → Personalausweis und Geburtsurkunde → Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) Wenn die verstorbene Person geschieden war: → Personalausweis und Geburtsurkunde → Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) → Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Wenn die verstorbene Person verwitwet war: → Personalausweis und Geburtsurkunde → Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch) → Sterbeurkunde des verstorbenen Partners Außerdem wird benötigt: → Die ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag → Personalausweis der anzeigenden Person
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