Vorsorgemappe Landkreis Emmendingen

Information 9 lich bei der Geschäftsstelle der zuständigen Betreuungsabteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person liegt, erfolgen. Der Verfahrensablauf Nachdem beim Betreuungsgericht eine Betreuung beantragt oder angeregt wurde, wird zu Beginn des Verfahrens ein ärztliches Gutachten eingeholt (§ 280 FamFG) und die Betreuungsbehörde angehört. Die Betreuungsbehörde ist eine Abteilung der Stadt bzw. des Landkreises, die das Gericht bei der Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist und wer ggf. als Betreuungsperson in Betracht kommt, unterstützt. Das Gericht muss vor seiner Entscheidung die betroffene Person – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – persönlich anhören und sich einen eigenen Eindruck von ihr verschaffen. Wenn das Gericht die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung aufgrund des durchgeführten Verfahrens und der Aussagen in dem Gutachten für gegeben erachtet, dann erlässt es einen Beschluss. In diesem Beschluss wird die Betreuung angeordnet und gleichzeitig die Betreuungsperson bestimmt. Außerdem werden die einzelnen Aufgabenkreise angeordnet. Die Betreuungsperson darf nur innerhalb dieser Aufgabenkreise tätig werden. Die typischen Aufgabenkreise sind: → Vermögenssorge, → Aufenthaltsbestimmung, → Wohnungsangelegenheiten, → Gesundheitsfürsorge, → Annahme und Öffnen der Post. i Wichtig zu wissen Die Betreuung soll dem Wohl der zu betreuenden Person dienen. Sie soll befähigt werden, das Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten. Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Person erfolgen. Werden Sie Gastfamilie! Wenn es allein zu Hause nicht mehr geht Wenn Sie pflege- oder betreuungsbedürftig sind Sie oder Ihre Angehörigen eine Alternative zum Pflegeheim suchen ◆ ◆ ◆ ◆ ◆ ◆ Nicht zu Hause und doch daheim – wir machen es möglich! So geht das Eine Familie, ein Paar oder eine alleinstehende Person nimmt einen älteren Menschen vorübergehend oder dauerhaft auf. Ein Fachdienst vermittelt, begleitet berät und unterstützt die Familie und den älteren Menschen kontinuierlich. Ein Vertrag regelt Leistungen und Kosten u.a. Kosten der Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und den Urlaubsanspruch der Gastfamilie. Herbstzeit gGmbH Tel. 07641/9671590 www.herbstzeit-bwf.de Einzugsgebiete: Ortenaukreis und Landkreis Emmendingen Gastfamilie statt Pflegeheim Kompetent beraten im Sozialrecht. „Der VdK ist da, wenn ich Hilfe brauche.“ VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Bertoldstraße 44 | 79098 Freiburg Telefon: 0761 504 49-0 | E-Mail: srg-freiburg@vdk.de Mehr Infos unter www.vdk-bw.de Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt? Sie kämpfen um die Anerkennung Ihrer Behinderung? Ihr Pflegebedarf wird nicht anerkannt? Sie möchten Ihren Anspruch auf Krankengeld durchsetzen?

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