52 Information Vorsorge für den Todesfall Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Dennoch ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um seinen Hinterbliebenen unnötige Belastungen zu ersparen. Der Tod eines nahestehenden Menschen stellt Angehörige oft vor große emotionale und organisatorische Herausforderungen. Umso sinnvoller ist es, frühzeitig vorzusorgen und eigene Wünsche verbindlich festzuhalten. So stellen Sie sicher, dass der Abschied in Ihrem Sinne gestaltet wird – und entlasten zugleich Ihre Familie. Mit einer Bestattungsverfügung können Sie konkrete Vorgaben für Ihre Bestattung treffen und Ihren letzten Willen eindeutig formulieren. Die Bestattungsverfügung – was ist zu beachten? In einer Bestattungsverfügung legen Sie fest, wie Ihre Bestattung gestaltet werden soll. Dazu zählen insbesondere die gewünschte Bestattungsart (z. B. Erd- oder Feuerbestattung), der Ablauf der Trauerfeier, musikalische oder religiöse Elemente sowie individuelle Wünsche zur Grabgestaltung oder zum Blumenschmuck. An die Form werden vergleichsweise geringe Anforderungen gestellt. Um Zweifel an der Echtheit auszuschließen, empfiehlt sich eine handschriftliche Abfassung. Alternativ kann ein vorbereitetes Formular wie auf Seite 43 – verwendet werden. Wichtig sind in jedem Fall das Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Besprechen Sie Ihre Verfügung mit nahen Angehörigen oder einer Vertrauensperson, damit Ihre Wünsche bekannt sind. Ebenso entscheidend ist ein gut auffindbarer Aufbewahrungsort, beispielsweise im Vorsorgeordner bei wichtigen Versicherungs- und Rentenunterlagen. Sie können das Dokument auch einer Person übergeben, die im Todesfall zeitnah informiert wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Ausfertigung beim Pfarramt, bei der Friedhofsverwaltung oder beim gewünschten Bestattungsunternehmen zu hinterlegen. Wenn neben den organisatorischen Aspekten auch die Finanzierung geregelt werden soll, empfiehlt sich der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages (siehe Seite 54). Dieser baut auf der Bestattungsverfügung auf und regelt ergänzend die Kostenübernahme. Der Vertrag wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen und schafft zusätzliche Sicherheit für die Hinterbliebenen. Wichtig zu wissen! Wenn keine Willenserklärung in Form einer Bestattungsverfügung vorliegt, entscheiden die Angehörigen über die Art und Durchführung der Bestattung. Grundlage dafür ist die Bestattungspflicht. Bei einem Todesfall müssen die Bestattungspflichtigen dafür sorgen, dass die Beisetzung durchgeführt wird. Diese Bestattungspflicht liegt bei den nächsten voll geschäftsfähigen Angehörigen und ist vom Erbrecht und von der Kostentragungspflicht zu trennen.
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