Vorsorgemappe Landkreis Emmendingen

Information 32 Der Bestattungsvorsorgevertrag Wer hilft im Trauerfall? Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Praktisch alle Bestattungsunternehmen bieten neben einer individuellen Beratung solche Vorsorgeverträge an. Dieser mit dem Bestattungsunternehmen geschlossene Vertrag ist nach dem Bestattungsrecht verbindlich und behält über den Tod hinaus seine Gültigkeit. Hinterbliebene haben daher nicht die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Generell werden im Vertrag zwei Teilbereiche schriftlich fixiert. Der erste Teil widmet sich den persönlichen Wünschen für die eigene Bestattung. Daher ist alles, was in diesem Bereich schriftlich festgelegt wird, eine Frage der persönlichen Wünsche und des Budgets, das für diese zur Verfügung steht. Der zweite Teil regelt die Bestattungskosten bzw. die Beitragszahlungen, die die Dienstleistungen für die eigene Bestattung decken. Hier werden die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck festgelegt. Wichtig ist, dass die Kosten transparent dargestellt werden und eine Gesamtsumme inklusive aller Leistungen genannt wird. Das Bestattungsunternehmen sollte so kalkulieren, dass Preissteigerungen über die Jahre möglichst abgefedert werden. Absicherung der Kosten Die für die Kosten notwendige Summe können Sie auf einem Treuhandkonto hinterlegen, wie sie z.B. der Verband unabhängiger Bestatter (VuB), der Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) oder das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) anbieten. Das Geld gilt dort als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge. Sofern der Betrag angemessen ist, hat das Sozialamt keinen Zugriff darauf. Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung. Sie empfiehlt sich vor allem für jüngere Menschen. Hier werden monatlich Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Bestatter Nach dem Tod eines Angehörigen führt der erste Weg der Hinterbliebenen in der Regel zu einem Bestatter. Er berät die Angehörigen und hilft ihnen, die Vorbereitungen für die Beerdigung zu treffen. Zu den Leistungen gehört u.a.: → Erledigung der Behördengänge → Beratung bei der Sarg- bzw. der Urnenauswahl → Überführung zum Friedhof → Vereinbarung eines Termins für die Beisetzung → Gestaltung von Trauerbriefen und Anzeigen → Organisation der Trauerfeier → Dekoration von Sarg bzw. Urne und Trauerhalle Seelsorger / Trauerredner Bei der Trauerfeier oder bei der Beisetzung wird von vielen Hinterbliebenen religiöser Beistand gewünscht. Dazu begleiten Verantwortliche der Religionsgemeinschaften die Trauergemeinde. Nicht kirchlich gebundene Menschen können sich an einen Trauerredner wenden, der mit ihnen die Trauerfeier gestaltet und Begleitung zum Grab anbietet. Musiker Trauermusik spielt neben der Trauerrede eine wichtige Rolle auf einer Trauerfeier. Neben der Möglichkeit des Orgelspiels können auch Sänger oder Musikkapellen der Trauerfeier einen individuellen Charakter geben. Steinmetz Als Symbol des dauerhaften liebevollen Gedenkens wird von einem Großteil der Angehörigen ein Grabstein gewünscht. Der Steinmetz versieht den ausgesuchten Stein mit den gewünschten Schriften, Symbolen und persönlichen Angaben des Verstorbenen und stellt ihn nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung auf.

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