Information 11 Die Betreuungsverfügung Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel. Damit können Sie Vorsorge im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit treffen und festlegen, wer als Betreuungsperson vom Gericht bestimmt werden soll. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht liegt darin, dass die benannte Person in dem gerichtlichen Verfahren als Betreuungsperson bestimmt wird und somit in ihrer Handlungsweise der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Die Patientenverfügung Mit einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, wie Sie ärztlich behandelt werden wollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. So können Sie Einfluss auf eine spätere medizinische Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht ansprechbar und nicht einwilligungsfähig sind. Niemand ist gesetzlich verpflichtet, eine Patientenverfügung zu haben. Bei Menschen, die keine Patientenverfügung haben, tritt automatisch das Gesetz in Kraft. Es wird dann alles versucht werden, das Leben so lange wie möglich und mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu verlängern. Pflege und Betreuung in unseren Einrichtungen in Emmendingen und Vörstetten: • Vollstationäre Pflege • Kurzzeitpflege Weitere Angebote in Emmendingen: • Betreutes Wohnen • Nachbarschaftshilfe • Demenzgruppen Beratung und Kontakt: Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V. Post: Lessingstraße 36/1, 79312 Emmendingen Telefon: 07641 9214-0 E-Mail: kontakt@caritas-emmendingen.de www.caritas-emmendingen.de
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