Mit Formularen direkt zum Ausfüllen Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Testament Bestattungsverfügung Die Vorsorgemappe Vorsorgeunterlagen von: Neuauflage 2026 Landkreis Emmendingen
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3 Inhaltsverzeichnis Allgemeines Grußwort Landrat Hanno Hurth................................................5 Was bewirkt diese Vorsorgemappe?.........................................7 Der Kreisseniorenrat stellt sich vor...........................................8 Verzeichnis der Inserenten......................................................60 Wichtige Rufnummern.............................................................62 Gut informiert... Rechtzeitig Vorsorge treffen....................................................14 Die Vorsorgevollmacht............................................................16 Die Betreuungsverfügung........................................................18 Das Ehegattennotvertretungsrecht........................................19 Die Patientenverfügung...........................................................20 Rechtliche Betreuung – was ist das?......................................24 Erbrecht und Testament..........................................................48 Erbschaft- und Schenkungsteuer............................................50 Digitaler Nachlass....................................................................51 Vorsorge für den Todesfall.......................................................52 Der Bestattungsvorsorgevertrag.............................................54 Wer hilft im Trauerfall..............................................................55 Grabpflege................................................................................ 56 Grabmale.................................................................................. 57 Organspende ja oder nein.......................................................61 Wichtige Adressen Die Betreuungsbehörde..........................................................10 Betreuungsgerichte................................................................. 10 Betreuungsvereine. ................................................................. 11 Pflegestützpunkt Emmendingen............................................12 Zum Ausfüllen... Persönliche Daten....................................................................27 Vorsorgevollmacht................................................................... 31 Betreuungsverfügung.............................................................. 35 Patientenverfügung................................................................. 37 Erklärung zur Organspende....................................................42 Bestattungsverfügung............................................................. 43 Checkliste Todesfalls – was ist zu tun?....................................47 Organspendeausweis.............................................................. 61 Notfallausweis. ........................................................................ 61 Impressum Herausgegeber und Verlag Verlag & Marketing Fred Müller e.K. Rieslingstr. 6, 75031 Eppingen Tel. 07138 6903097 | info@vundm.com www.vorsorgemappe.online Herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Emmendingen, vertreten durch Herrn Landrat Hanno Hurth und dem Kreisseniorenrat Emmendingen e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Dieter E. Gellermann. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümmer vorbehalten. Nachdruck oder Reproduktion — gleich welcher Art sowie die Verwendung in elektronischen Medien — sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. © 05/2026 Verlag & Marketing Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und der rechtlich definierten Begriffe verwenden wir die männlichen Formen „Betreuer“, „Betreuter“ und „Betroffener“. Wir meinen dabei immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform ist wertfrei.flflflflflfl
5 Grußwort Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit dieser Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats wird Ihnen ein verlässliches Hilfsmittel an die Hand gegeben, das in wichtigen Lebenssituationen Orientierung bietet – für Sie selbst, für Ihre Angehörigen und für die Menschen, die Sie unterstützen. Wer vorsorgt, entlastet: im Alltag, in Krisen und insbesondere dann, wenn schnelle Entscheidungen gefragt sind. Die Mappe bündelt zentrale Informationen, Checklisten und Formulare – von Vollmachten und Verfügungen über medizinische Hinweise bis hin zu Kontakt- und Notfalldaten. Sie hilft, persönliche Wünsche festzuhalten, Zuständigkeiten klar zu regeln und Dokumente geordnet bereitzulegen. Damit schaffen Sie Klarheit und Sicherheit – und geben Ihren Angehörigen und Bevollmächtigten das gute Gefühl, in Ihrem Sinne handeln zu können. Ich ermutige Sie, die Vorsorgemappe in Ruhe durchzugehen, die für Sie relevanten Abschnitte auszufüllen und die Unterlagen regelmäßig zu aktualisieren. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Ihrem Umfeld darüber, wo sich die Mappe befindet und welche Wünsche Ihnen besonders wichtig sind. Bei Fragen stehen Ihnen der Kreisseniorenrat und die Beratungsstellen im Landkreis gerne zur Seite. Mein Dank gilt dem Kreisseniorenrat und allen beteiligten Institutionen für die sorgfältige Zusammenstellung und fortlaufende Aktualisierung dieser Mappe. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für mehr Selbstbestimmung, Sicherheit und Miteinander in unserem Landkreis. Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen diese Vorsorgemappe ein praktischer Begleiter ist – heute und in Zukunft. Mit freundlichen Grüßen Hanno Hurth Landrat Landkreis Emmendingen Grußwort Landrat Hanno Hurth
6 Wir für Sie www.swe-emmendingen.de/edl Mehr Infos: Alles aus einer Hand Wärmepumpen Photovoltaik Ladelösungen Energieberatung Ökostrom Für einen kostenlosen Hörtest rufen Sie an, scannen den QR-Code oder kommen einfach vorbei. Lange Str. 35 · 79183 Waldkirch · (07681) 49 44 940 · www.audeplus.de Rein ins Ohr – raus ins Leben! Kostenloser Hörtest Unverbindliches Probetragen in Ihrem Alltag Hörsysteme für jedes Budget kirchliche Sozialstation Nördl. Kaiserstuhl e.V. Königschaffhauser Straße 15 . 79346 Endingen Tel. 07642/91319-0 . www.sozialstation-endingen.de ✓ Pflegen ✓ Betreuen ✓ Helfen ✓ Beraten ✓ Tagespflege Seit 1979 betreuen wir pflegebedürftige Menschen am nördlichen Kaiserstuhl und bieten ambulante sowie teilstationäre Pflege an. Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne! Kirchliche Sozialstation St. Martin Nördl. Kaiserstuhl e. V.
7 Vorwort Was bewirkt diese Vorsorgemappe? Bleiben Sie im Alter autark und gelassen. Eine der größten Sorgen älterer Menschen ist, in kritischen Situationen nicht mehr selbst handeln zu können. Das hängt meist mit gesundheitlichen Einschränkungen zusammen. In solchen Fällen ist es wichtig, für die wichtigsten Situationen abgesichert zu sein, gegenüber Ärztinnen und Ärzten, dem Pflegepersonal und auch gegenüber Ihren Angehörigen. Diese Vorsorgemappe, die wir jetzt gemeinsam mit dem Landratsamt Emmendingen zum zweiten Mal herausgeben, bietet Ihnen umfassende Informationen und alle wichtigen Formulare, um Ihren persönlichen Willen klar festzuhalten. Vorsorge ist nicht erst im Ruhestand relevant – unerwartete Situationen können in jeder Lebensphase eintreten. Wer rechtzeitig vorsorgt, schafft Klarheit für sich selbst und entlastet zugleich Angehörige. So können Sie dem Älterwerden gelassener entgegensehen. Die Mappe informiert und unterstützt Sie insbesondere bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Ergänzend finden Sie hilfreiche Hinweise zum Ehegattennotvertretungsrecht, Testament, Erbrecht und weiteren Regelungen für den Todesfall. Die Formulare finden Sie ab Seite 26 sowie online unter www.vorsorgemappe.online/formulare. So brauchen Sie pro Haushalt nur ein Exemplar der Vorsorgemappe. Die Neuauflage wurde komplett überarbeitet, aktualisiert und ist rechtlich auf dem neuesten Stand (05/2026). Auf Seite 61 finden Sie einen Notfall- sowie einen Organspendeausweis. Zudem steht Ihnen eine Übersicht für wichtige Rufnummern zur Verfügung. Einige zentrale Nummern sind bereits eingetragen, weitere können Sie ganz einfach individuell ergänzen. Wir möchten Ihnen mit dieser Vorsorgemappe im Landkreis Emmendingen eine verlässliche Unterstützung bieten – damit Sie frühzeitig Regelungen für Situationen treffen können, die sich später oft nicht mehr selbst bestimmen lassen. Beziehen Sie dabei gerne Ihre Familie oder vertraute Personen mit ein. Denn Vorsorge ist keine Frage des Alters. Mit herzlichen Grüßen Dieter E. Gellermann 1. Vorsitzender Kreisseniorenrat Emmendingen e.V.
8 Information Der Kreisseniorenrat stellt sich vor Eine Vertretung für Senioreninteressen im Landkreis Der Anteil der über 60-jährigen im Landkreis Emmendingen ist bereits größer als in anderen Landkreisen und er verstärkt sich weiter. 80% dieser Gesellschaftsgruppe lebt in eigenen Haushalten, in Ein- und Zweipersonen-Wohnungen. Das ist zunächst gut so und im Interesse dieser Menschen sollten sie möglichst lange so wohnen können. Um dieses selbständige Leben im Alter zu fördern gibt es neben dem Kreisseniorenrat an vielen Orten Ansprechpartner, die Angebote für diese Personen machen. Sie bieten Begegnung, Bewegung und nützliche Informationen an. Das sind Stadtseniorenräte in Vereinsform, Beiräte für Senioren und Behinderte, Seniorenforen oder -beiräte. In kleineren Gemeinden genügt für diese Aufgaben ein Ehrenamtlicher für die Koordination von Aktivitäten. Jede dieser örtlichen Ansprechpartner können für die Dauer von zwei Jahren eine Person nominieren, die in den Kreisseniorenrat gewählt werden kann. Dieses Kreisgremium trägt Informationen aus allen Gemeinden, Organisationen und Einrichtungen zusammen, man tauscht sich aus und geht dann mit den neuen Erkenntnissen wieder zurück in seinen Heimatort oder in die Heimateinrichtung. Dort wird über alles berichtet, was für die jeweilige Gemeinde übernommen werden kann. Der Kreisseniorenrat steht somit im Zentrum eines Netzwerkes, das kontinuierlich die Angebote für Ältere und ihr Lebensgefühl verbessern sollte. Der Kreisseniorenrat tauscht sich regelmäßig in gleicher Weise aus mit dem Landesseniorenrat und den Nachbarräten. Schauen Sie einmal, welche Angebote die Senioreneinrichtungen bei Ihnen in der Gemeinde machen. Vielleicht finden Sie dort das Passende. Kontakt: Dieter E. Gellermann (1. Vorsitzender) Telefon 07641 9528256, deg@d-e-g.de www.kreisseniorenrat-emmendingen.de Der aktuelle Vorstand auf einen Blick (von links nach rechts): Sigrid Klapper (1. Stellvertreterin), Katja Rambach (2. Stellvertreterin), Jürgen Beißinger (Beisitzer), Dieter E. Gellermann (1. Vorsitzender), Herbert Bickel, Anna Ladwig, Andrea Ambs und Veronika Furtwängler (alle Beisitzende), Franz Maurer (Rechner) und Georg Roser (Beisitzer). Ergänzt wird der Vorstand durch die Altenhilfekoordination im Landratsamt Emmendingen Sonja Bruno und Nadine Schöpflin.
9 Wir für Sie Pflege und Betreuung in unseren Einrichtungen in Emmendingen und Vörstetten: • Vollstationäre Pflege • Kurzzeitpflege Weitere Angebote in Emmendingen: • Betreutes Wohnen • Nachbarschaftshilfe • Nachmittagsbetreuung in der Gruppe für Menschen mit (beginnender) Demenz Beratung und Kontakt: Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e. V. Post: Lessingstraße 36/1, 79312 Emmendingen Telefon: 07641 9214-0 E-Mail: kontakt@caritas-emmendingen.de www.caritas-emmendingen.de • Häusliche Pflege • Medizinische Behandlungspflege • Pflegeberatung und Schulungen • Spezielle Angebote für pflegende Angehörige • Familienpflege • Alltagshilfen Kirchliche Sozialstation St. Elisabeth e. V. Ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst Kompetenzzentrum Demenz • Hausnotruf • Sterbebegleitung und Palliativpflege • Verschiedene Angebote für Demenzkranke • Betreuungsgruppen • Individuelle Betreuungs- und Entlastungsangebote • Amb. Anbietergestützte Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz Kirchstraße 16 | 79183 Waldkirch | Tel. 07681 4072 0 info@sozialstation-waldkirch.de | www.sozialstation-waldkirch.de Anzeige2022-184x120mm.indd 1 05.08.22 09:47
10 Adressen Wichtige Adressen Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens (siehe Seite 24) u. a. eine geeignete Betreuungsperson (z. B. Familienangehöriger, ggf. externe Person) zu finden und deren Eignung zu prüfen. Ferner soll die Betreuungsbehörde den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung ermitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und den Wünschen der betroffenen Person Geltung zu verschaffen. Während des laufenden Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungsrechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen. Landkreis Emmendingen - Betreuungsbehörde - Romaneistr. 3, 79312 Emmendingen Telefon 07641 451-3083, 451-3084, 451-3086, 451-3087, 451-3093, 451-3094, 451-3097 und 451-3099 betreuungsbehoerde@landkreis-emmendingen.de www.landkreis-emmendingen.de Betreuungsgerichte Betreuungsgerichte entscheiden über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer. Im Landkreis Emmendingen sind die nachfolgend aufgeführten Betreuungsgerichte zuständig. Amtsgericht Emmendingen - Betreuungsgericht - Karl-Friedrich-Str. 25, 79312 Emmendingen Telefon 07641 96587-800 (Zentrale) Fax 07641 96587-880 poststelle@agemmendingen.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Emmendingen Denzlingen Freiamt Malterdingen Reute Sexau Tenningen Vörstetten Amtsgericht Waldkirch - Betreuungsgericht - Freie Straße 15, 79183 Waldkirch Telefon 07681 4702-0 (Zentrale) Fax 07681 4702-33 poststelle@agwaldkirch.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Waldkirch Gutach Simonswald Winden Elzach Biederbach Amtsgericht Kenzingen - Betreuungsgericht - Eisenbahnstr. 22, 79341 Kenzingen Telefon 07644 9101-0 (Zentrale) Fax 07644 9101-33 poststelle@agkenzingen.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Bahlingen Endingen Forchheim Herbolzheim Kenzingen Rheinhausen Riegel Sasbach Weisweil Wyhl Wichtig zu wissen! Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche und familienangehörige rechtliche Betreuer bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, bieten Schulungen und Erfahrungsaustausch an. In allen Betreuungsvereinen sind auch Bevollmächtigte, die aktiv tätig sind, bei diesen Veranstaltungen willkommen.
11 Adressen Betreuungsvereine Die Betreuungsvereine übernehmen eine wichtige Aufgabe. Sie bemühen sich unter anderem darum, ehrenamtliche Betreuungspersonen zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Betreuungsvereine informieren in Veranstaltungen und in Sprechstunden über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie einer Patientenverfügung. Außerdem beraten sie im Einzelfall bei der Erstellung einer Vollmacht. Eine berufsmäßige Übernahme einer Vollmacht ist den Vereinen aufgrund der Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) derzeit nicht möglich. Hauptamtlich Mitarbeitende der Betreuungsvereine werden von den Betreuungsgerichten häufig als Betreuer bestellt, wenn die Betreuung nicht Einzelpersonen wie Angehörigen oder sonstigen Vertrauten übertragen werden kann. Betreuungsverein NETZWERK Diakonie Emmendingen e.V. Mundinger Str. 39 79312 Emmendingen Telefon 07641 96297-50 Fax 07641 96297-57 btv@btv-diakonie.de www.betreuungsverein-netzwerk.de SkF Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Waldkirch Seilmattenstr. 2 79183 Waldkirch Telefon 07681 474539-0 info@skf-waldkirch.de www.skf-waldkirch.de BDH-Klinik Elzach gGmbH Am Tannwald 1–3 · 79215 Elzach tel 07682 801-0 · fax 07682 801-8250 info@bdh-klinik-elzach.de · www.bdh-klinik-elzach.de Die BDH-Klinik ist eine der ersten Adressen für neurologische Intensivmedizin und Frührehabilitation sowie weiterführende neurologische Rehabilitation. Wir bieten mit über 200 Betten ein kompetentes Rehabilitationsangebot für alle neurologischen Krankheitsbilder aller Schweregrade ab dem jungen Erwachsenenalter. BDH-Klinik Waldkirch gGmbH Heitere Weg 10 · 79183 Waldkirch tel 07681 208-0 · fax 07681 208-7799 info@bdh-klinik-waldkirch.de· www.bdh-klinik-waldkirch.de Die BDH-Klinik Waldkirch stellt die wohnortnahe Grundversorgung – Notfallambulanz, Chirurgie, Innere Medizin – der Menschen im Elztal sicher und ist zertifiziertes Endoprothesenzentrum für Hüft- und Knieprothetik.
12 Adressen Pflegestützpunkt Emmendingen Unterstützungs- und Pflegebedarf kann plötzlich – durch einen Unfall oder eine Erkrankung – aber auch langsam im Laufe des Älterwerdens eintreten. Wer für sich oder seine Angehörigen dann die erforderliche Unterstützung und Hilfen organisieren möchte, benötigt Informationen über den Zugang zu gesetzlichen Leistungen und einen Überblick über das regionale Angebot. Im Pflegestützpunkt erhalten Sie dies aus einer Hand. Der Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle für gesetzlich Versicherte, deren Angehörigen und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Emmendingen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes beraten Sie zu allen Fragen, die mit Pflegebedürftigkeit in Zusammenhang stehen. Bei Bedarf erhalten Sie auch Unterstützung, um Leistungen zu beantragen und Hilfen in die Wege zu leiten. Ergänzend dazu werden auch Fragen im Vorfeld einer möglichen Pflegebedürftigkeit aufgegriffen sowie Möglichkeiten zur Förderung der Selbstständigkeit aufgezeigt. Ziel ist es, ein möglichst langes, sicheres und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Die Beratung erfolgt kostenlos und neutral unter Einhaltung der Schweigepflicht. Finanziert wird der Pflegestützpunkt durch den Landkreis und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Sasbach Rhein- hau- sen Weis- weil Wyhl Endingen Herbolzheim Kenzingen Forchheim Riegel Malterdingen Bahlingen Teningen Emmendingen Freiamt Sexau Denzlingen Reute Biederbach Winden Gutach Elzach Simonswald Waldkirch Vör- stetten Sabine Wensch-Christ, Tel. 451-3025 Heike Reiß, Tel. 07641 451-3091 Martina Gebele, Tel. 07641 451-3095 Franco Lacerti, Tel. 07641 451-3082 Nadine Schöpflin, Tel 07641 451-3096
13 Wir für Sie An der Gumme 4 · 79348 Freiamt Tel. 07645/911881-0 info@pflegedienst-moser.de Ernst-Bühler-Weg 1 · 79350 Sexau Tel. 07641/913024 info@tagespflege-moser.de Die Tagespflege Moser Sexau ergänzt die Betreuung durch die Familien und den ambulanten Pflegedienst, bietet den pflegenden Angehörigen Entlastung und ist ein unterstützendes Angebot, um eine Heimunterbringung hinauszuzögern oder zu verhindern. Der Pflegedienst Moser Freiamt bietet in seinem Einzugsbereich pflegerische und soziale Dienste im ambulanten, häuslichen Bereich an. Pflegestützpunkt Emmendingen Bahnhofstr. 2–4 79312 Emmendingen (Zimmer 104 bis 104.3) pflegestuetzpunkt@landkreis-emmendingen.de Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 8:30 bis 12 Uhr Donnerstag 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag 8:30 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung Außensprechstellen: Endingen St. Jakobsgässli 4 (Bürgerhaus) Dienstag 8 bis 12 Uhr Herbolzheim Hauptstr. 26 (Rathaus 2. OG) Jeden Donnerstag (außer am 1. Donnerstag eines Monats) 15:30 bis 18 Uhr Kenzingen Hauptstr. 17 (Rathaus) Jeden 1. Donnerstag im Monat 9 bis 12 Uhr Waldkirch Marktplatz 1–5 (Generationenbüro, im Innenhof des Rathauses) Montag von 12 bis 16 Uhr Sie können aus gesundheitlichen Gründen die Beratungsstellen nicht aufsuchen? Gerne wird Ihnen auch ein Hausbesuch angeboten. Onlineberatung: Terminvereinbarung bei den Pflegeberaterinnen und dem Pflegeberater (siehe Seite 12) oder per E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-emmendingen.de
14 Information Rechtzeitig Vorsorge treffen Es ist wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen in bestimmten Situationen respektiert werden. Wer aktiv im Leben steht, denkt nicht gerne darüber nach, dass man vielleicht einmal seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf Hilfe angewiesen ist. Dabei kann man jederzeit durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Wer entscheidet und handelt dann in Ihrem Sinne? Entgegen der vielfach verbreiteten Meinung sind Familienangehörige nicht automatisch vertretungsberechtigt. Um die betreuungsbedürftige Person rechtsverbindlich zu vertreten, benötigen auch Ehegatten, Kinder, Geschwister und Eltern volljähriger Kinder eine gültige Vollmacht oder müssen vom Gericht als Betreuer bestellt sein. Auch das seit Januar 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht (siehe Seite 19) gilt lediglich für Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge und ist auf längstens sechs Monate begrenzt. Die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sollten daher unbedingt frühzeitig und sorgfältig bedacht werden. Es ist für alle Beteiligten eine Erleichterung, wenn bereits in „guten Zeiten“ Vorsorge für den Fall der Fälle getroffen wurde. Möglichkeiten der Vorsorge Patientenverfügung erstellen Verfassen Sie eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Stellen Sie sicher, dass die Patientenverfügung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Vorsorgevollmacht erteilen Bevollmächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, die in Ihrem Namen rechtliche und finanzielle Angelegenheiten regeln kann, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht und besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der ausgewählten Person. Betreuungsverfügung verfassen Legen Sie schriftlich fest, wer als Betreuer eingesetzt werden soll und welche persönlichen Vorstellungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden sollen, falls eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Dokumente hinterlegen und informieren Bewahren Sie die erstellten Dokumente an einem sicheren Ort auf und teilen Sie Ihren Vertrauenspersonen, wie Ihrem Bevollmächtigten und Ihren engen Angehörigen die Existenz und den Aufbewahrungsort der Dokumente mit. Regelmäßige Überprüfung Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit, um Ihre Vorsorgedokumente zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Lebensumstände und Wünsche können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es wichtig, dass Ihre Dokumente immer auf dem neuesten Stand sind. Wir empfehlen Um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorgedokumente den rechtlichen Anforderungen entsprechen und Ihre individuellen Bedürfnisse abdecken, ist es sinnvoll, Rat durch die Betreuungsbehörde, einen Betreuungsverein, Notar oder Fachanwalt einzuholen. Je früher Sie Vorsorge treffen, desto besser können Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden. Formulare für Ihre persönliche Vorsorge finden Sie ab Seite 26
15 Wir für Sie Offenburger Straße 10 · 79341 Kenzingen Tel. (07644) 801-0 · Fax (07644) 801-138 Kenzingen Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe Stationäre und teilstationäre P�lege Zentral in der schönen Stadt Kenzingen bieten wir · 130 Vollstationäre P�legeplätze · 10 Tagesp�legeplätze · 10 Kurzzeitp�legeplätze und in bester Wohnlage · 48 betreute Seniorenwohnungen an. Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe Helfen Sie unter www.dkhw.de Ihre Spende gibt Kindern ein gutes Bauchgefühl. Zu viele arme Kinder sind übergewichtig oder ernähren sich einseitig. Für diese Kinder setzen wir uns ein. Nur mit guter Ernährung können sich Kinder körperlich gesund entwickeln. Spendenkonto IBAN: DE23 1002 0500 0003 3311 11 • Bank für Sozialwirtschaft Rufen Sie uns gerne an +49 7641 932972 www.diakoniestation-emmendingen.de Ambulante Pflege zu Hause Erleben Sie Gemeinschaft, Aktivität und Abwechslung in angenehmer Atmosphäre: Zeit für Gespräche, Spiele und gemeinsame Mahlzeiten Bewegungs- und Beschäftigungsangebote Entlastung für Angehörige & Unterstützung im Alltag Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle und professionelle Pflege. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten, in Ihrer vertrauten Häuslichkeit und in Gemeinschaft. Grund- und Behandlungspflege durch examinierte Fachkräfte Individuelle Betreuung nach Ihren Bedürfnissen Persönliche Beratung für Sie und Ihre Angehörigen Einfühlsam, zuverlässig und fachlich kompetent begleiten wir Sie im Alltag: Tagespflege – gemeinsam den Tag gestalten So selbstständig wie möglich. So gmso gt wie nötig. St. Elisabeth Seniorenzentrum Am Schießgraben 11 | 79215 Elzach 07682 905 560 | info@st-elisabeth-elzach.de Bgtrgutgs Wohngn und Pfgeg
16 Information Die Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Grundsätzlich kann jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht zur Erledigung einzelner Rechtsgeschäfte (Spezialvollmacht) oder zur generellen Regelung aller Rechtsgeschäfte (Generalvollmacht) erteilen. Die bevollmächtigte Person, die das Original oder eine notariell beglaubigte Ausfertigung des Originals in Händen hält, ist damit sofort und jederzeit handlungsfähig. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Die Rechtspraxis hat den Begriff „Vorsorgevollmacht“ geprägt. Sie hat vorsorgenden Charakter und soll grundsätzlich erst verwendet werden, wenn der Vollmachtgeber seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Vorsorgevollmacht ist umfassend. Mit ihr soll nach Möglichkeit die Einrichtung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Leitgedanke der Vorsorgevollmacht ist, dass sie möglichst nicht unter Druck eines Ernstfalles, sondern frühzeitig nach reiflicher Überlegung erteilt wird. Mit der nach außen – am besten ab sofort – gültigen Vorsorgevollmacht erhält die bevollmächtigte Person die Befugnis, den Vollmachtgeber in den benannten Aufgabenbereichen zu vertreten. Einzelheiten zur Umsetzung und Einschränkungen sollten in der nach außen wirksamen Vollmacht vermieden werden, da diese deren praktische Umsetzung erschweren. In einer separaten Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer lässt sich im sogenannten Innenverhältnis festlegen, unter welchen Bedingungen der Bevollmächtigte tätig werden darf. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Dieser kann detaillierte Anweisungen enthalten, was wie zu erledigen ist. Die bevollmächtigte Person bleibt grundsätzlich auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus handlungsfähig. Dennoch sollte dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt sein. Die bevollmächtigte Person handelt in diesem Fall für die Erben, bis diese die Vollmacht widerrufen. Wenn die Vollmacht mit dem Tode enden soll, muss auch dies in der Vollmacht festgelegt werden. Was kann geregelt werden? Welche Angelegenheiten die bevollmächtigte Person für Sie regeln soll, richtet sich nach Ihrem Willen und Ihrer konkreten Lebenssituation. Sie können eine umfassende Vollmacht erteilen, die neben der generellen Vertretung bei Rechtsgeschäften (Generalvollmacht) auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten wie der Aufenthaltsbestimmung oder der Gesundheitssorge (Personensorge) zulässt. Möglich ist aber auch, dass Sie die Vollmacht auf einzelne Rechtsgeschäfte beschränken, wie die Verwaltung Ihres Vermögens, die Vertretung gegenüber Behörden oder den Abschluss eines Heimvertrages. Haben Sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung verfasst, so ist die bevollmächtigte Person nach § 1827 BGB gehalten, dem in der Patientenverfügung erklärten Willen Geltung zu verschaffen. Nach § 1829 BGB kann eine Vollmacht auch für die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in risikoreiche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe wie z. B. Operationen erteilt werden. Es können auch Fälle geregelt werden, in denen die bevollmächtigte Person über die freiheitsentziehende Unterbringung und andere freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden darf, solange dies erforderlich ist (§ 1831 BGB). Ein Bevollmächtigter kann hier aber nur entscheiden, wenn diese Maßnahmen ausdrücklich in der Vollmacht benannt sind. Alle mit Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung verbundenen Maßnahmen muss das Betreuungsgericht genehmigen.
17 Information Die Form der Vorsorgevollmacht Grundsätzlich gibt es keine besonderen Formvorschriften für Vorsorgevollmachten. Zum Nachweis und aus Gründen der Klarheit sollte die Vollmacht jedoch schriftlich abgefasst werden. Sie muss nicht handschriftlich verfasst sein, allerdings ist dabei die Gefahr einer Fälschung am geringsten. Außerdem kann man eventuellen späteren Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers eher begegnen, wenn der Text vollständig eigenhändig geschrieben ist. Meist wird jedoch ein Formular mit Ankreuzfeldern verwendet, das um die persönlichen Angaben ergänzt wird. Ein entsprechendes Formular finden Sie ab Seite 31. Das Datum und die Unterschrift sollten keinesfalls fehlen. Beurkundung und Beglaubigung Eine notarielle Beurkundung ist gesetzlich zwar nicht zwingend vorgeschrieben, für die Verwendung im Grundbuch oder gegenüber dem Handelsregister ist jedoch mindestens eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift erforderlich. Diese bestätigt lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift und kann kostengünstig durch die örtliche Betreuungsbehörde oder ein Notariat erfolgen. Bei Vorsorgevollmachten, die seit dem 1. Januar 2023 von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt wurden, endet die Wirkung der öffentlichen Beglaubigung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Die bestehende Vollmacht wirkt über den Tod hinaus, wenn dies in der Vollmacht verfügt worden ist. Soll die öffentliche Beglaubigung also über den Tod hinaus wirksam bleiben, ist eine notarielle Beglaubigung zu empfehlen. Die notarielle Beurkundung bietet darüber hinaus einen wesentlich höheren Schutz: Der Notar prüft und verantwortet den gesamten Inhalt der Vollmacht, stellt rechtssichere Formulierungen sicher und vermeidet so Unklarheiten oder Fehler. Da der Notar zudem verpflichtet ist, die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen, dient die Urkunde im Rechtsverkehr als starkes Indiz für die Wirksamkeit der Vollmacht zum Zeitpunkt der Erstellung. Ein Formular für Ihre Vorsorgevollmacht finden Sie ab Seite 31 Widerruf und Änderung Eine Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Änderungen oder Ergänzungen, die Sie im Originaldokument vornehmen, sollten Sie mit Datum und Unterschrift bestätigen. Besonders bei größeren Änderungen empfehlen wir, eine neue Vollmacht zu erstellen und die alte zu vernichten. So werden eventuelle Zweifel an der Legitimität der Vollmacht vermieden. Bei einer notariell beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht sind handschriftliche Änderungen und Ergänzungen nicht gestattet. In diesem Fall wäre also die Vollmacht zu widerrufen. Aufbewahrung und Registrierung Damit eine Vorsorgevollmacht genutzt werden kann, muss sie im Original vorliegen. Informieren Sie daher Ihre Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort und stellen Sie sicher, dass sie im Ernstfall Zugriff hat. Alternativ können Sie ihr das Original aushändigen – beachten Sie jedoch, dass die Vollmacht dann sofort einsetzbar ist. Gegen eine einmalige Gebühr können Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dort wird gespeichert, wer wem für welche Bereiche eine Vollmacht erteilt hat. Die Vollmacht selbst und deren Inhalte werden nicht erfasst. Die registrierten Daten können von Betreuungsgerichten jederzeit über einen gesicherten Online-Zugang abgerufen werden. Steht eine Entscheidung an, kann so schnell festgestellt werden, ob die betroffene Person eine Vertrauensperson benannt hat und aus diesem Grund auf eine gerichtliche Betreuung verzichtet werden kann. Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Postfach 080151, 10001 Berlin Tel. 0800 3550500 (gebührenfrei) Fax 030 38386677 info@vorsorgeregister.de www.vorsorgeregister.de
18 Information Die Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Sie betreut werden möchten, falls das Gericht eine Betreuung für notwendig erachten sollte. Sie können bestimmen, wer Ihr Betreuer sein soll und wer auf keinen Fall. Weiterhin können Sie Vorgaben festlegen, was wie geregelt werden soll. Außerdem können Sie festhalten, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen. Dies kann zum Beispiel beinhalten, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten oder welche Pflegeeinrichtung Sie bevorzugen. Diese Wünsche sind für das Gericht und den Betreuer grundsätzlich verbindlich, es sei denn, Sie oder Ihr Vermögen würden dadurch erheblich gefährdet oder die Erfüllung eines Wunsches ist dem Betreuer nicht zuzumuten. Eine Betreuungsverfügung kann mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht verbunden werden. Dies ist beispielsweise für den Fall empfehlenswert, dass die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder für den Fall, dass Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten. Sie können deshalb auch verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person als Betreuer ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte. Form und Aufbewahrung Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Formvorgaben für eine Betreuungsverfügung. Es empfiehlt sich aber, sie schriftlich abzufassen und zu unterschreiben, damit kein Zweifel an der Echtheit entsteht. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung grundsätzlich auch dann noch erstellt werden, wenn die volle Geschäftsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die betreffende Person die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidungen noch erfassen kann. Damit die Betreuungsverfügung im Bedarfsfall berücksichtigt werden kann, sollte sie jederzeit auffindbar sein und dem zuständigen Betreuungsgericht zugeleitet werden können. Sie können Ihre Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (siehe Seite 17) registrieren lassen. Das Original bewahren Sie vorzugsweise in Ihrem Notfallordner oder an einem sicheren, bekannten Ort auf. Sie kennen niemanden, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder Sie möchten auf eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten nicht verzichten? Dann ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel. Das Formular für eine Betreuungsverfügung finden Sie ab Seite 35
19 Information Das Ehegattennotvertretungsrecht Warum Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung weiterhin wichtig sind. Entgegen der weitverbreiteten Meinung können sich Ehegatten nicht ohne Weiteres gegenseitig umfassend vertreten. Grundsätzlich ist jeder für die Wahrnehmung seiner eigenen rechtlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich. Ohne eine besondere gesetzliche Regelung oder Bevollmächtigung kann niemand für eine andere Person rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Dies gilt auch für Ehegatten. Mit der Reform des Betreuungsrechts am 1. 1. 2023 wurde ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen eingeführt. Die neue Regelung des § 1358 BGB ermöglicht es Ehegatten, in bestimmten Notsituationen füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen. Bislang war in diesen Fällen die Anordnung einer vorläufigen Betreuung erforderlich, sofern keine Vorsorgevollmacht vorgelegen hat. Voraussetzungen und Dauer Das gegenseitige Notvertretungsrecht gilt nur für zusammenlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Voraussetzung ist zudem, dass ein Ehegatte bewusstlos oder krank ist und aus diesem Grund seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Der vertretende Ehegatte darf in unaufschiebbare Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen. Von der Vertretungsbefugnis erfasst sind nur Einwilligungen in Behandlungen oder Eingriffe, die aus medizinischer Sicht notwendig sind. Wie auch die Vorsorgevollmacht, regelt das Ehegattennotvertretungsrecht allerdings nur, wer Entscheidungen in den vorgenannten Angelegenheiten treffen kann, nicht aber, wie sie zu treffen sind. Konkrete Vorstellungen, wie die medizinische Behandlung aussehen soll, sollten daher nach wie vor zusätzlich in einer Patientenverfügung geregelt werden. Für die Ausübung des Vertretungsrechts nach der Erstbehandlung erhält der vertretende Ehegatte vom Arzt ein Dokument. Das Vertretungsrecht endet spätestens sechs Monate nachdem vom behandelnden Arzt bestätigten Eintritt der Bewusstlosigkeit oder Krankheit. Sobald der vertretene Ehegatte wieder einwilligungs- und handlungsfähig ist, endet das Vertretungsrecht automatisch. Warum noch eine Vorsorgevollmacht? Das Notvertretungsrecht ist keine vollständige Vorsorge, da es auf die Entscheidung in Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist. Daher müssen Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten und Bankgeschäfte weiterhin in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden. Zudem ist das Notvertretungsrecht zeitlich begrenzt und dauert maximal sechs Monate. Ist der Ehegatte nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht in der Lage Entscheidungen zu treffen und es gibt keine Vollmacht, muss ein Betreuer bestellt werden. Eine Vorsorgevollmacht ist eine umfassendere Lösung, da sie sowohl den Bereich der Gesundheitssorge als auch den Bereich der Vermögenssorge abdeckt. Der Vertreter hat hierbei die Möglichkeit, alle notwendigen Handlungen für die Person vorzunehmen, die die Vollmacht erteilt hat. Es empfiehlt sich daher, weiterhin eine Vorsorgevollmacht gegebenenfalls in Verbindung mit einer Patientenverfügung zu erstellen.
20 Information Die Patientenverfügung In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nach Ihrem Willen getroffen oder auch nicht getroffen werden sollen. Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. Ohne Ihre Zustimmung dürfen – abgesehen von Notfällen – Behandlungen wie Operationen oder bestimmte Untersuchungen nicht durchgeführt werden. Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich selbst nicht mehr äußern können. Sie legen damit im Voraus fest, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen zustimmen, beziehungsweise welche Sie ablehnen. Auf diese Weise nehmen Sie trotz späterer Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung und können damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen. Die Patientenverfügung richtet sich an die behandelnde Ärzteschaft und an Ihren Bevollmächtigten oder Ihren Betreuer. Medizinische Maßnahmen sollen anhand des in Ihrer Patientenverfügung niedergelegten Willens durchgeführt werden. Haben Sie keine Patientenverfügung verfasst oder erfasst die Patientenverfügung nicht den aktuell zu entscheidenden Sachverhalt, hat es ein Betreuer oder Bevollmächtigter schwer. Er muss dann Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und ermitteln, wie Sie sich in der Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch selbst kundtun könnten. Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mündlich, z. B. gegenüber Angehörigen Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung, insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben. Verlieren Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit, kann anhand der Patientenverfügung Ihr Wille hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme festgestellt bzw. darauf geschlossen und in Ihrem Sinne gehandelt werden. Welche Form muss eine Patientenverfügung haben? Damit eine Patientenverfügung gültig ist, muss sie grundsätzlich schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Wegen der zum Teil weitreichenden Folgen der in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen für Gesundheit und Leben hat der Gesetzgeber die Schriftform für erforderlich gehalten. Dadurch sollen die Betroffenen auch vor übereilten oder unüberlegten Entscheidungen geschützt werden. Mit einer schriftlichen Verfügung ist Ihr Wille leichter nachweisbar und bietet eine bessere Gewähr dafür, dass er auch beachtet wird. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist möglich, jedoch nicht erforderlich. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos, also auch mündlich, widerrufen. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung widerrufen, sollten Sie die „alte“ Verfügung vernichten und die von Ihnen bevollmächtigte Person darüber informieren. Muss die Patientenverfügung beachtet werden? Eine Patientenverfügung als Ausdruck des Willens des Patienten ist verbindlich und bindet alle Personen, auch den behandelnden Arzt sowie Bevollmächtigte und Betreuer. .....weiter auf Seite 22 Das Formular für eine Patientenverfügung finden Sie ab Seite 37
21 Wir für Sie Ihr Ansprechpartner bei Erstellung individueller und rechtssicherer Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Ricarda Thewes • Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Klarastr. 58 • 79106 Freiburg • Tel. 0761 - 7076180 kanzlei@thewes-santeusanio.de • www.thewes-santeusanio.de Kompetent beraten im Sozialrecht. „Der VdK ist da, wenn ich Hilfe brauche.“ VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Bertoldstraße 44 | 79098 Freiburg Telefon: 0761 504 49-0 | E-Mail: srg-freiburg@vdk.de Mehr Infos unter www.vdk-bw.de Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt? Sie kämpfen um die Anerkennung Ihrer Behinderung? Ihr Pflegebedarf wird nicht anerkannt? Sie möchten Ihren Anspruch auf Krankengeld durchsetzen? Mit uns bleibt zuhause Ihr Zuhause. Rundum gut umsorgt. Wir betreuen und pflegen stundenweise, flexibel, individuell und liebevoll. Zuhause und außer Haus. Von Alltagsbegleitung über Grundpflege bis Demenzbetreuung. Dazu beraten wir einfühlsam, umfassend und kostenfrei. Jetzt neu: Wir bieten auch Behandlungspflege und 24h-Betreuung an. Home Instead Schwarzwald Marktplatz 17 78054 Villingen-Schwenningen schwarzwald@homeinstead.de homeinstead.de/schwarzwald Telefon: 07720 600 440 Home Instead Freiburg & Emmendingen Milchhofstraße 1b 79312 Emmendingen freiburg@homeinstead.de homeinstead.de/freiburg Telefon: 07641 968 60 60 Jeder Betrieb von Home Instead ist selbstständig und wird eigenverantwortlich geführt. © 2026 Home Instead. Unser Partner: • Seniorenbeförderung • Rollstuhltransport • Private Fahrten • Patientenfahrten • Dialysetransport • Krankenhaus-Entlassung www.medi-fix.de Tel. 07641 968 60 60 oder 07720 600 440 MEDIFIX – Ihr Fahrdienst mit Herz Leistungen über die Pflege- und Krankenkasse finanzierbar Jetzt kostenlose Beratung sichern! Abrechnung aller Verordnungen und Taxigutscheine
22 Information Die Patientenverfügung sollte klar und eindeutig formuliert sein und konkrete medizinische Situationen sowie die gewünschten oder abgelehnten Behandlungen darlegen. Es ist empfehlenswert, eine einmal niedergelegte Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und den Willen gegebenenfalls durch eine erneute Unterschrift mit Datumsangabe zu bestätigen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine solche Aktualisierung nicht. So kann man aber auch im eigenen Interesse überprüfen, ob die einmal festgelegten Behandlungswünsche noch gelten sollen oder vielleicht abgeändert werden müssen. Wer setzt meinen Willen durch? Eine Patientenverfügung dokumentiert Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, über bestimmte ärztliche Maßnahmen zu entscheiden. Jedoch sollte sichergestellt sein, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der bevollmächtigt ist und Sie rechtlich vertreten darf. Deshalb empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer mit dem Aufgabenbereich der Gesundheitssorge bestellen. Auch dieser ist gehalten, bei den für Sie zu treffenden Entscheidungen Ihren Willen zu beachten, wie er sich aus der Patientenverfügung ergibt. Wie soll die Patientenverfügung formuliert sein? Für die Abfassung einer Patientenverfügung gibt es keine Vorgaben für bestimmte Formulierungen. Auch die Hinweise und das Formular ab Seite 37 in dieser Broschüre liefern lediglich Anhaltspunkte, wie Sie Ihren Willen und Ihre Wertvorstellungen so formulieren können, dass die Ärzteschaft und Ihr Bevollmächtigter, beziehungsweise Ihr Betreuer in die Lage versetzt werden, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Bei der Abfassung einer Patientenverfügung sollten Sie die folgenden Hinweise beachten: → Es kann hilfreich für das Verstehen Ihres Willens sein, wenn Sie Ihre Grundeinstellungen zu Fragen vom Leben und Sterben darlegen. → Vermeiden Sie unscharfe Formulierungen wie „Ich will keine Apparatemedizin“ oder „Ich will nicht unnötig leiden müssen“. → Bemühen Sie sich in eigenen Worten Ihre Wünsche und Vorstellungen zu formulieren, zum Beispiel eine bereits bestehende Krankheit zu benennen und in Betracht kommende ärztliche Maßnahmen aufzuführen oder auszuschließen. → Bei bestehenden Erkrankungen mit absehbaren Folgen sollten Sie Ihren Hausarzt zurate ziehen, bevor Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich niederlegen oder ändern. Ärztliche Beratung und Hilfe sollten in jedem Fall in Anspruch genommen werden, um Ihre Wünsche so konkret wie möglich zu formulieren. → Benennen Sie positive Wünsche zur medizinischen Behandlung und Pflege, insbesondere Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen durch palliativmedizinische Behandlung oder Wünsche in Bezug auf die Sterbebegleitung. Die Patientenverfügung (Fortsetzung von Seite 20) Wichtig zu wissen Die Entscheidung, ob Sie eine Patientenverfügung verfassen oder nicht, steht Ihnen völlig frei. Es besteht keinerlei Verpflichtung eine solche zu erstellen (§ 1827 Abs. 5 BGB). Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf deshalb auch nicht zur Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht werden. Wenn Sie etwa in eine Seniorenwohnanlage ziehen möchten, darf der Träger nicht von Ihnen verlangen, eine Patientenverfügung zu verfassen oder vorzulegen.
23 Wir für Sie Der Weise trifft für das Zukünftige Vorsorge, als wäre es zugegegen. Publilius Syrus (um 90 - 40 v. Chr.) ✃ Z6 für Stück ... Stück Bitte senden Sie mir folgende Materialien zur: Alzheimer-Krankheit Fördermitgliedscha 0800 - 200 400 1 (gebührenfrei) bauen Sie mit uns an einer Zukun , in der Alzheimer geheilt werden kann. Möchten Sie weitere Informationen? Schreiben oder rufen Sie uns an unter: Kreuzstraße 34 · 40210 Düsseldorf www.alzheimer-forschung.de Spendenkonto: IBAN: DE19 3702 0500 0008 0634 00 BIC: BFSWDE33XXX Bank für Sozialwirtscha , Köln Wir gewinnen, schulen und begleiten ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und beraten sie fachlich und praxisorientiert. Wir informieren und beraten zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und bieten Informationsveranstaltungen zum Thema Vorsorge an. Der Betreuungsverein Netzwerk Diakonie e.V. übernimmt rechtliche Betreuungen für Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Wir helfen in Geld- und Vermögensangelegenheiten sowie in persönlichen Belangen, kümmern uns um gesundheitliche Fragen sowie Wohn- und Alltagsangelegenheiten – stets orientiert an den Wünschen der Betreuten und mit dem Ziel, ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Betreuungsverein NETZWERK Diakonie Emmendingen e.V. Mundinger Str. 39, 79312 Emmendingen Tel. 07641 96297-50 • btv@btv-diakonie.de www.betreuungsverein-netzwerk.de Pflege zu Hause Altenpflege Krankenpflege Hauswirtschaft Beratung und Planung von Pflege und ihrer Finanzierung Individuelle Anleitung und Schulung in der Häuslichkeit Hausnotruf Betreuungsgruppe Individuelle Betreuung zu Hause Tagespflege „Zur Glockenblume” Kirchliche Sozialstation Elz/Glotter gGmbH Eisenbahnstr. 14 · 79211 Denzlingen · Tel. 07666 7311 · Fax 07666 7987 www.sozialstation-elz-glotter.de · info@sozialstation-elz-glotter.de Seit über 40 Jahren Kostenlose Beratung bei Ihnen zu Hause 0761/7 6 999 42 80 info@24daheim.de www.daheim.de 24-Stunden Betreuung und Pflege zu Hause Seit über 10 Jahren vertrauen Familien in der Region auf unsere Betreuung Fester Ansprechpartner Erfahrene Betreuungskräfte Über 10 Jahre Vertrauen Persönliche Beratung im Vorfeld
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