Vorsorgemappe Landkreis Calw 2026

6 Information Vorwort der Betreuungsbehörde des Landkreises Calw Vorsorge bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für sich selbst und für andere. Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung kann dazu beitragen, in schwierigen Lebenssituationen Klarheit zu schaffen und die eigenen Wünsche verbindlich festzuhalten. Die Betreuungsbehörde des Landkreises Calw unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, rechtzeitig vorzusorgen und informiert umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen und rechtlichen Absicherung. Ziel ist es, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu stärken und unnötige gerichtliche Verfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem betreuungsgerichtlichen Verfahren, ist die Betreuungsbehörde in mehrfacher Hinsicht tätig. Sie ermittelt gemeinsam mit dem Gericht, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung erforderlich ist, und schlägt geeignete Betreuungspersonen vor. Dabei wird besonderes Augenmerk daraufgelegt, dass die Wünsche und Rechte der betroffenen Person gewahrt bleiben und sie in Entscheidungen einbezogen wird. Darüber hinaus kann die Betreuungsbehörde die Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen. Eine solche Beglaubigung ist für die rechtliche Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht nicht zwingend erforderlich. Sie kann jedoch die Akzeptanz der Vollmacht erhöhen und erleichtert den Bevollmächtigten den Nachweis ihrer Vertretungsbefugnis gegenüber Behörden, Banken und anderen Einrichtungen. Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde stehen allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Calw bei Fragen zur rechtlichen Betreuung und persönlichen Vorsorge beratend zur Seite. Sie informieren, begleiten und tragen dazu bei, dass individuelle Entscheidungen respektiert und umgesetzt werden können. Mit dieser Vorsorgemappe möchten wir Sie ermutigen, sich mit Ihrer persönlichen Situation zu befassen und die Möglichkeiten der Vorsorge zu nutzen. Eine rechtzeitig getroffene Regelung kann vieles erleichtern, für Sie selbst und für die Menschen, die Ihnen wichtig sind. Betreuungsbehörde des Landkreises Calw Vogteistraße 42–46 75365 Calw Telefon 07051 160-217 betreuungsbehoerde@kreis-calw.de www.kreis-calw.de

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