Mit Formularen direkt zum Ausfüllen Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Testament Bestattungsverfügung Die Vorsorgemappe Vorsorgeunterlagen von:
www.ev-heimstiftung.de Selbstbestimmt, gut umsorgt und voller Leben - 9-mal ganz in Ihrer Nähe Wir bilden auch aus: Pflegefachmann/-frau Ebenfalls möglich: FSJ/BFD in Bad Wildbad König-Karl-Stift König-Karl-Straße 81 Ludwig-Uhland-Residenz König-Karl-Straße 17 Tagespflege Bad Wildbad König-Karl-Straße 17 Mobile Dienste Bad Wildbad König-Karl-Straße 17 in Calw Sonnenresidenz Heumaden Heinz-Schnaufer-Straße 50 Seniorenzentrum Torgasse Torgasse 10 Haus auf dem Wimberg Stahläckerweg 2 Tagespflege Calw Heinz-Schnaufer-Straße 50 Mobile Dienste Calw Heinz-Schnaufer-Straße 50 Unser Gute-Pflege-Center berät Sie gerne persönlich: Tel. 0711 95 96 97 97 www.karriere-ehs.de
3 Inhalt Inhaltsverzeichnis Allgemeines Inhaltsverzeichnis...................................................................... 3 Vorwort....................................................................................... 5 Vorwort der Betreuungsbehörde des Landkreises Calw.........6 Der Kreisseniorenrat Calw e.V. stellt sich vor............................7 Wichtige Rufnummern.............................................................58 Inserentenverzeichnis. ............................................................ 59 Gut informiert... Rechtzeitig Vorsorge treffen....................................................12 Die Vorsorgevollmacht............................................................14 Die Betreuungsverfügung........................................................18 Das Ehegattennotvertretungsrecht........................................19 Die Patientenverfügung...........................................................20 Rechtliche Betreuung – was ist das?......................................23 Digitaler Nachlass....................................................................46 Erbrecht und Testament..........................................................47 Erbschaft- und Schenkungsteuer............................................48 Vorsorge für den Todesfall.......................................................50 Der Bestattungsvorsorgevertrag.............................................52 Grabpflege................................................................................ 53 Grabmale.................................................................................. 54 Organspende ja oder nein.......................................................57 Wichtige Adressen Betreuungsgerichte................................................................... 8 Betreuungsverein. ..................................................................... 8 Pflegestützpunkt Landkreis Calw...........................................10 Zum Ausfüllen... Persönliche Daten....................................................................25 Vorsorgevollmacht................................................................... 29 Betreuungsverfügung.............................................................. 33 Patientenverfügung................................................................. 35 Erklärung zur Organspende....................................................40 Bestattungsverfügung............................................................. 41 Checkliste Todesfalls – was ist zu tun?....................................45 Organspendeausweis.............................................................. 57 Notfallausweis. ........................................................................ 57 Impressum Herausgeber und Verlag Verlag & Marketing Fred Müller e.K. Rieslingstr. 6, 75031 Eppingen Tel. 07138 6903097 | info@vundm.com www.vorsorgemappe.online Herausgegeben in Zusammenarbeit mit Landratsamt Calw Abt. Soziale Hilfen, Betreuungsbehörde Vogteistr. 42–46, 75365 Calw betreuungsbehoerde@kreis-calw.de www.kreis-calw.de Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Nachdruck oder Reproduktion — gleich welcher Art sowie die Verwendung in elektronischen Medien — sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. © 07/2026 Verlag & Marketing Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und der rechtlich definierten Begriffe verwenden wir die männlichen Formen „Betreuer“, „Betreuter“ und „Betroffener“. Wir meinen dabei immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform ist wertfrei.
Zukunft gestalten – Werte erhalten. Die Regelung Ihrer eigenen Vermögensnachfolge gehört zu den sensibelsten Entscheidungen, die Sie im Laufe Ihres Lebens treffen. Wir unterstützen Sie bei der Nachfolge- und Zukunftsplanung, der Testamentsvollstreckung/Nachlassabwicklung sowie der Errichtung von Privaten Stiftungen und begleiten Sie mit besonderem Einfühlungsvermögen und Spezialistenwissen. Generationenmanagement der Sparkasse Telefon 07231 99-2777 sparkasse-pfcw.de/gm
5 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, das Thema Vorsorge ist von großer Bedeutung. Auch wenn wir uns nur ungern mit der Frage beschäftigen, was geschieht, wenn wir durch Krankheit, Unfall oder im Alter wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann für den Ernstfall wichtige Entscheidungen treffen und den eigenen Willen klar festhalten. Eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung helfen dabei, persönliche Wünsche zu sichern, Selbstbestimmung zu bewahren und Angehörigen sowie Vertrauenspersonen Orientierung zu geben. Die vorliegende Vorsorgemappe möchte Ihnen dabei eine hilfreiche Unterstützung sein. Sie bietet einen Überblick über die wesentlichen Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge und lädt dazu ein, sich in Ruhe mit der eigenen Lebenssituation zu befassen. Zugleich hilft sie dabei, wichtige Informationen und Unterlagen geordnet zusammenzustellen. Eine rechtzeitige Vorbereitung kann in schwierigen Lebenslagen Vieles erleichtern. Sie schafft Klarheit, gibt Sicherheit und entlastet die Menschen, die im Ernstfall Verantwortung übernehmen. Vorsorge ist daher keine Frage des Alters, sondern Ausdruck von Verantwortung für sich selbst und für andere. Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen diese Vorsorgemappe eine wertvolle Hilfe ist und Sie darin bestärkt, die für Sie wichtigen Entscheidungen rechtzeitig und mit Umsicht zu treffen. Helmut Riegger Landrat
6 Information Vorwort der Betreuungsbehörde des Landkreises Calw Vorsorge bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für sich selbst und für andere. Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung kann dazu beitragen, in schwierigen Lebenssituationen Klarheit zu schaffen und die eigenen Wünsche verbindlich festzuhalten. Die Betreuungsbehörde des Landkreises Calw unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, rechtzeitig vorzusorgen und informiert umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen und rechtlichen Absicherung. Ziel ist es, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu stärken und unnötige gerichtliche Verfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem betreuungsgerichtlichen Verfahren, ist die Betreuungsbehörde in mehrfacher Hinsicht tätig. Sie ermittelt gemeinsam mit dem Gericht, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung erforderlich ist, und schlägt geeignete Betreuungspersonen vor. Dabei wird besonderes Augenmerk daraufgelegt, dass die Wünsche und Rechte der betroffenen Person gewahrt bleiben und sie in Entscheidungen einbezogen wird. Darüber hinaus kann die Betreuungsbehörde die Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen. Eine solche Beglaubigung ist für die rechtliche Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht nicht zwingend erforderlich. Sie kann jedoch die Akzeptanz der Vollmacht erhöhen und erleichtert den Bevollmächtigten den Nachweis ihrer Vertretungsbefugnis gegenüber Behörden, Banken und anderen Einrichtungen. Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde stehen allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Calw bei Fragen zur rechtlichen Betreuung und persönlichen Vorsorge beratend zur Seite. Sie informieren, begleiten und tragen dazu bei, dass individuelle Entscheidungen respektiert und umgesetzt werden können. Mit dieser Vorsorgemappe möchten wir Sie ermutigen, sich mit Ihrer persönlichen Situation zu befassen und die Möglichkeiten der Vorsorge zu nutzen. Eine rechtzeitig getroffene Regelung kann vieles erleichtern, für Sie selbst und für die Menschen, die Ihnen wichtig sind. Betreuungsbehörde des Landkreises Calw Vogteistraße 42–46 75365 Calw Telefon 07051 160-217 betreuungsbehoerde@kreis-calw.de www.kreis-calw.de
7 Information Der Kreisseniorenrat Calw e.V. stellt sich vor Seit mehr als 40 Jahren engagiert sich der Kreisseniorenrat Calw e.V. als Interessenvertretung der älteren Menschen und ihrer Angehörigen im Landkreis Calw. Ergänzend zu den örtlichen Seniorenräten setzen wir uns dafür ein, dass die Voraussetzungen für ein selbstständiges, selbstbestimmtes und würdevolles Leben im Alter erhalten und weiterentwickelt werden. Unser Anliegen ist es, die Chancen und Potenziale des Älterwerdens sichtbar zu machen und gleichzeitig darauf hinzuwirken, dass die Bedürfnisse älterer Menschen bei politischen, gesellschaftlichen und kommunalen Entscheidungen berücksichtigt werden. Wir verstehen uns als Ansprechpartner, Impulsgeber und Netzwerkpartner für Seniorinnen und Senioren, ihre Angehörigen sowie für Institutionen und Kommunen im Landkreis. Zu unseren vielfältigen Angeboten gehören die Beratung für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen, Fachberatungen zu allen Fragen der Demenz sowie der Einsatz von Alterssimulationsanzügen im Rahmen des Projekts „Wie geht’s im Alter“. In Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz führen wir aktivierende Hausbesuche durch und unterstützen gemeinsam mit dem DRK und dem Klinikverbund Südwest das Projekt „Patientenbetreuung im Krankenhaus“. Darüber hinaus fördern wir seniorenfreundliche Lebensbedingungen durch die Zertifizierung von Dienstleistern, Geschäften, Betrieben und Handwerksunternehmen im Rahmen des Projekts „Seniorenfreundlicher Service“. Als Herausgeber der Zeitschrift „Alter aktiv“, die vierteljährlich als Beilage der Tageszeitungen im Landkreis erscheint, informieren wir regelmäßig über aktuelle Themen rund ums Älterwerden. Ein besonderes Anliegen ist uns die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements älterer Menschen. Deshalb schreiben wir alle zwei Jahre den „Senioren-Sozialpreis“ aus, mit dem Seniorinnen und Senioren ausgezeichnet werden, die sich über einen längeren Zeitraum in besonderer Weise für andere Menschen einsetzen. Durch jährliche Thementage, Fachvorträge und die vierteljährlich stattfindenden Seniorenrats-Treffs fördern wir den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit der örtlichen Seniorenräte. Zudem bringen wir unsere Expertise als Mitglied der Gesundheits- und Pflegekonferenz des Landkreises ein und präsentieren unsere Arbeit regelmäßig auf Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen. Ein kontinuierlicher Austausch mit den Kreisseniorenräten der Nachbarregionen Böblingen, Freudenstadt sowie Pforzheim/Enzkreis ergänzt unsere Arbeit. Mit unserem Engagement möchten wir dazu beitragen, dass alle Facetten des Alters in unserer Gesellschaft wahrgenommen, wertgeschätzt und gefördert werden. Kontakt: Eberhard Fiedler, Vorsitzender Telefon 07054 9294715 kreisseniorenratcalw@gmail.com www.kreisseniorenrat-calw.de
8 Adressen Wichtige Adressen Betreuungsgerichte Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer. Im Landkreis Calw sind die nachfolgend aufgeführten Betreuungsgerichte zuständig. Amtsgericht Calw – Betreuungsgericht Schillerstr. 11, 75365 Calw Telefon 07051 1688-01 (Zentrale) poststelle@agcalw.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Althengstett Bad Herrenalb Bad Liebenzell Bad Teinach-Zavelstein Bad Wildbad Calw Dobel Enzklösterle Gechingen Höfen/Enz Neubulach Neuweiler Oberreichenbach Ostelsheim Schömberg Simmozheim Unterreichenbach Amtsgericht Nagold – Betreuungsgericht Gerichtsplatz 1, 72202 Nagold Telefon 07452 8372-0 (Zentrale) poststelle@agnagold.justiz.bwl.de Zuständig für die Wohnorte: Altensteig Ebhausen Egenhausen Haiterbach Nagold Rohrdorf Simmersfeld Wildberg Betreuungsverein Den Betreuungsverein der Diakonie im Landkreis Calw gibt es seit mehr als 20 Jahren. Der Verein hat drei Aufgabenbereiche: 1. Wir suchen, vermitteln und unterstützen ehrenamtliche Betreuer, die erwachsene Personen gesetzlich vertreten. Selbstverständlich sind wir auch Ansprechpartner für familiäre Betreuer. Dies sind Personen, die einen Familienangehörigen gesetzlich vertreten und begleiten. Diese ehrenamtlichen Betreuer werden durch uns in allen gesetzlichen Fragen beraten. Auch bieten wir regelmäßig Fortbildungen zu rechtlichen Fragestellungen und aktuellen Fachthemen an. Jeder ehrenamtliche Betreuer erhält einen Einführungskurs und kann bei Bedarf einen persönlichen Gesprächstermin mit unserem Vereinsbetreuer vereinbaren 2. Wir sind Ansprechpartner rund um das Thema Betreuungen und veranstalten das ganze Jahr über im Landkreis Calw verschiedene Informationsveranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Diese Veranstaltungen sind kostenfrei. 3. Wir führen gesetzliche Betreuungen. Unsere Vereinsbetreuer führen gesetzliche Betreuungen und sind somit mit vielen Fragestellungen gut vertraut. Betreuungsverein der Diakonie im Landkreis Calw e.V. Dienststelle Nagold Hohe Str. 8 72202 Nagold Telefon 07452 8410-29 Dienststelle Calw Badstr. 27 75365 Calw Telefon 07051 92487-0 betreuungsverein@diakonie-nsw.de www.diakonie-nordschwarzwald.de
9 Wir für Sie Pflege & Betreuung im Nordschwarzwald individuell – familiär – herzlich 07084 4344 info@pflegezentrum-schoemberg.de www.pflegezentrum-schoemberg.de Liebenzeller Str. 48, 75328 Schömberg Familiengeführte Pflegeeinrichtung in der 3. Generation Kurzzeitpflege Betreuung Demenzkranker Kurzzeitpflege Betreuung Demenzkranker Palliative Pflege Freizeitprogramme Hospiz St. Michael, Kernenstraße 95, 72202 Nagold Tel: 07452 9320-70, Web: www. st-elisabeth-stiftung.de E-Mail: hospiz-st-michael@st-elisabeth-stiftung.de »Wir sind da und helfen, wenn Menschen uns brauchen« „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Cicely Saunders In unserem stationären Hospiz begleiten wir die Gäste in einer Atmosphäre der Ruhe und Geborgenheit auf ihrem letzten Weg. Für eine Aufnahme beraten wir Sie gerne – gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt finden wir den richtigen Weg. Hospiz St. Michael Kennen Sie Ihr Herzinfarkt-Risiko? Rund 300.000 Menschen erleiden in Deutschland jedes Jahr einen Herzinfarkt. Finden Sie heraus, ob Sie gefährdet sind. Jetzt den Test machen: www.herzstiftung.de/risiko
10 Adressen Bad Her- ren- alb Bad Wildbad Schömberg Höfen Dobel Enz- klösterle Neuweiler Oberreichenbach Bad Liebenzell Unterreichenbach Bad Teinach- Zavelstein Altheng- stett Simmozheim Ostelsheim Calw Gechingen Wildberg Ebhausen Altensteig Simmersfeld Rohrdorf Egen- hau- sen Nagold Haiterbach Neubulach Pflegestützpunkt Landkreis Calw Der Pflegestützpunkt des Landkreises Calw ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten hier eine vertrauliche, kostenfreie und neutrale Beratung, die individuell auf ihre persönliche Situation abgestimmt ist. Das Team informiert über Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegefall, begleitet bei der Beantragung eines Pflegegrades und zeigt Entlastungsangebote für pflegende Familienmitglieder auf. Zudem erhalten Sie umfassende Hinweise zu ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeangeboten sowie zu finanziellen Hilfen und gesetzlichen Leistungsansprüchen. Durch die enge Zusammenarbeit mit regionalen Diensten, Pflegeeinrichtungen und Behörden entsteht ein gut vernetztes Angebot, das Betroffene dabei unterstützt, trotz Pflegebedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Um den Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Landkreis eine wohnortnahe Beratung zu ermöglichen, finden zusätzlich zur Beratungsstelle in Calw regelmäßige Außensprechstunden in Bad Wildbad und Nagold statt. Sie finden den Pflegestützpunkt im Haus der Gesundheit in der Mildred-Scheel-Straße 2 auf dem Gesundheitscampus in Calw. Telefonisch erreichen Sie uns montags, dienstags, mittwochs und freitags vormittags sowie donnerstags nachmittags unter Telefon 07051 160-329. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail an pflegestuetzpunkt@kreis-calw.de möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.pflegestuetzpunkt-landkreis-calw.de Michaela Ohmes, Telefon 07051 160-329 michaela.ohmes@kreis-calw.de Ina Syzonov, Telefon 07051 160-329 ina.syzonow@kreis-calw.de Susanne Kerpe, Telefon 07051 160-329 susanne.kerpe@kreis-calw.de Teamleitung: Barbara Schittenhelm Telefon 07051 160-232 barbara.schittenhelm@kreis-calw.de
11 Wir für Sie Anonym und global – oder persönlich & regional? Dein Konto macht einen Unterschied. Lass dein Geld hier wirken, wo du lebst. Willkommensprämie* direkt aufs Konto 100€ diebank.de/giro-neu Jetzt Girokonto eröffnen und 100 € direkt aufs Konto bekommen.* *Gültig für Personen ab 18 Jahren, die ein privates Girokonto mit monatlichem Geldeingang (Lohn, Gehalt, Rente) von mindestens 500 Euro (bis 25 Jahre 300 Euro) eröffnen und in den letzten 6 Monaten kein Girokonto bei uns unterhalten haben. Wo der Alltag Gesellschaft bekommt In guter Gesellschaft Mit den Pflegeangeboten des DKR im Kreis Calw Tagespflege Pflegezentrum DRK-Tagespflege „Alte Honigfabrik“ Calwer Straße 65a 75399 Unterreichenbach www.drk-calw-sd.de DRK-Pflegezentrum „Am Lemberg“ Mörikestraße 22 72202 Nagold www.drk-calw-sd.de Pflegedienstleitung Christiane Revez Mohr 07235 42198111 info@drk-calw-sd.de Einrichtungsleitung Katarina Abel-Pfitzinger 07452 63104-0 info@drk-calw-sd.de Ein familiäres Ambiente und eine warme, einladende Umgebung erwarten Sie in unserer Tagespflege. Hier sind Sie nicht nur Gast, sondern Teil einer Gemeinschaft, in der Sie sich geborgen und umsorgt fühlen dürfen. In unseren hellen, renovierten Räumlichkeiten des Pflegezentrums "Am Lemberg“ bieten wir eine solitäre Kurzzeitpflege zur Überbrückungspflege oder wenn Angehörige eine Auszeit benötigen. In unserer stationären Dauerpflege können Sie sich wie zu Hause fühlen.
12 Information Rechtzeitig Vorsorge treffen Es ist wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen in bestimmten Situationen respektiert werden. Wer aktiv im Leben steht, denkt nicht gerne darüber nach, dass man vielleicht einmal seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf Hilfe angewiesen ist. Dabei kann man jederzeit durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Wer entscheidet und handelt dann in Ihrem Sinne? Entgegen der vielfach verbreiteten Meinung sind Familienangehörige nicht automatisch vertretungsberechtigt. Um die betreuungsbedürftige Person rechtsverbindlich zu vertreten, benötigen auch Ehegatten, Kinder, Geschwister und Eltern volljähriger Kinder eine gültige Vollmacht oder müssen vom Gericht als Betreuer bestellt sein. Auch das seit Januar 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht (siehe Seite 19) gilt lediglich für Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge und ist auf längstens sechs Monate begrenzt. Die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sollten daher unbedingt frühzeitig und sorgfältig bedacht werden. Es ist für alle Beteiligten eine Erleichterung, wenn bereits in „guten Zeiten“ Vorsorge für den Fall der Fälle getroffen wurde. Möglichkeiten der Vorsorge Patientenverfügung erstellen Verfassen Sie eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Stellen Sie sicher, dass die Patientenverfügung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Vorsorgevollmacht erteilen Bevollmächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, die in Ihrem Namen rechtliche und finanzielle Angelegenheiten regeln kann, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht und besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der ausgewählten Person. Betreuungsverfügung verfassen Legen Sie schriftlich fest, wer als Betreuer eingesetzt werden soll und welche persönlichen Vorstellungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden sollen, falls eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Dokumente hinterlegen und informieren Bewahren Sie die erstellten Dokumente an einem sicheren Ort auf und teilen Sie Ihren Vertrauenspersonen, wie Ihrem Bevollmächtigten und Ihren engen Angehörigen die Existenz und den Aufbewahrungsort der Dokumente mit. Regelmäßige Überprüfung Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit, um Ihre Vorsorgedokumente zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Lebensumstände und Wünsche können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es wichtig, dass Ihre Dokumente immer auf dem neuesten Stand sind. Wir empfehlen Um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorgedokumente den rechtlichen Anforderungen entsprechen und Ihre individuellen Bedürfnisse abdecken, ist es sinnvoll, Rat durch die Betreuungsbehörde, einen Betreuungsverein, Notar oder Fachanwalt einzuholen. Je früher Sie Vorsorge treffen, desto besser können Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden. Formulare für Ihre persönliche Vorsorge finden Sie ab Seite 24
13 Wir für Sie Wir sind für Sie da — in Ihrem Zuhause. Das Pflegeteam Bad Wildbad unterstützt Sie bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekassen und bietet Ihnen maßgeschneiderte Pflege und Hilfe im Alltag. Behandlungspflege Medizinische Versorgung durch examinierte Fachkräfte • Wundversorgung durch ausgebildete Wundexperten • Medikamentengabe, -bereitstellung • An- und Ablegen von Kompressionsstrümpfen/ -verbänden • Infusionen verabreichen • Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck, Puls • Insulin spritzen • Injektionen i.m. und s.c. • Legen und Versorgung von Blasenkathetern Grundpflege Pflegerische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege • Wir bieten Hilfestellung bei und/ oder Übernahme der Körperpflege • Duschen und Baden • Hautpflege sowie Rasur • Hilfe beim An- und Auskleiden Hauswirtschaft Hilfe bei der Haushaltsführung • Einkauf für den täglichen Bedarf • Aufräumen und Reinigen der Wohnung • Wäschepflege Wir unterstützen Sie dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen — in Ihrem Zuhause. Das Pflegeteam Bad Wildbad GmbH König-Karl-Straße 67 75323 Bad Wildbad info@pflegeteam-wildbad.com www.pflegeteam-wildbad.com 07081/95470 Unterstützung für Sie Wir unterstützen Sie bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekassen. Darüber hinaus führen wir Beratungsgespräche für Pflegegeldempfänger durch. Unser Team Wir bieten Unterstützung, die über die Pflege hinausgeht. Neben der Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft unterstützen wir Sie auch bei vielen weiteren Themen rund um die ambulante Pflege. Unser Team pflegt einen guten Austausch mit Ärzten und anderen pflegenahen Einrichtungen, um Ihnen einen umfassenden Service bieten zu können.
14 Information Die Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Grundsätzlich kann jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht zur Erledigung einzelner Rechtsgeschäfte (Spezialvollmacht) oder zur generellen Regelung aller Rechtsgeschäfte (Generalvollmacht) erteilen. Die bevollmächtigte Person, die das Original oder eine notariell beglaubigte Ausfertigung des Originals in Händen hält, ist damit sofort und jederzeit handlungsfähig. Was ist eine Vorsorgevollmacht? Die Rechtspraxis hat den Begriff „Vorsorgevollmacht“ geprägt. Sie hat vorsorgenden Charakter und soll grundsätzlich erst verwendet werden, wenn der Vollmachtgeber seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Vorsorgevollmacht ist umfassend. Mit ihr soll nach Möglichkeit die Einrichtung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Leitgedanke der Vorsorgevollmacht ist, dass sie möglichst nicht unter Druck eines Ernstfalles, sondern frühzeitig nach reiflicher Überlegung erteilt wird. Mit der nach außen – am besten ab sofort – gültigen Vorsorgevollmacht erhält die bevollmächtigte Person die Befugnis, den Vollmachtgeber in den benannten Aufgabenbereichen zu vertreten. Einzelheiten zur Umsetzung und Einschränkungen sollten in der nach außen wirksamen Vollmacht vermieden werden, da diese deren praktische Umsetzung erschweren. In einer separaten Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer lässt sich im sogenannten Innenverhältnis festlegen, unter welchen Bedingungen der Bevollmächtigte tätig werden darf. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Dieser kann detaillierte Anweisungen enthalten, was wie zu erledigen ist. Die bevollmächtigte Person bleibt grundsätzlich auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus handlungsfähig. Dennoch sollte dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt sein. Die bevollmächtigte Person handelt in diesem Fall für die Erben, bis diese die Vollmacht widerrufen. Wenn die Vollmacht mit dem Tode enden soll, muss auch dies in der Vollmacht festgelegt werden. Was kann geregelt werden? Welche Angelegenheiten die bevollmächtigte Person für Sie regeln soll, richtet sich nach Ihrem Willen und Ihrer konkreten Lebenssituation. Sie können eine umfassende Vollmacht erteilen, die neben der generellen Vertretung bei Rechtsgeschäften (Generalvollmacht) auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten wie der Aufenthaltsbestimmung oder der Gesundheitssorge (Personensorge) zulässt. Möglich ist aber auch, dass Sie die Vollmacht auf einzelne Rechtsgeschäfte beschränken, wie die Verwaltung Ihres Vermögens, die Vertretung gegenüber Behörden oder den Abschluss eines Heimvertrages. Haben Sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung verfasst, so ist die bevollmächtigte Person nach § 1827 BGB gehalten, dem in der Patientenverfügung erklärten Willen Geltung zu verschaffen. Nach § 1829 BGB kann eine Vollmacht auch für die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in risikoreiche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe wie z. B. Operationen erteilt werden. Es können auch Fälle geregelt werden, in denen die bevollmächtigte Person über die freiheitsentziehende Unterbringung und andere freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden darf, solange dies erforderlich ist (§ 1831 BGB). Ein Bevollmächtigter kann hier aber nur entscheiden, wenn diese Maßnahmen ausdrücklich in der Vollmacht benannt sind. Alle mit Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung verbundenen Maßnahmen muss das Betreuungsgericht genehmigen weiter auf Seite 16
15 Wir für Sie Wir beraten Sie ausführlich und vermi eln die passende Betreuungskraft. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Telefon 07235/975661 oder 0151/17752046 info@pflegeagentur-nordbaden.de www.pflegeagentur-nordbaden.de Rund um die Uhr Betreuung zuhause – zuverlässig, kompetent, fair und preiswert! Pflegeagentur Nordbaden Landhausstraße 14 · 75399 Unterreichenbach Seniorenzentrum Emmaus gGmbH Schwandorfer Straße 20 72221 Haiterbach-Beihingen 07456 94450 info@emmaus-zuhause.de www.emmaus-zuhause.de Gut versorgt im Alter Wohnen, Betreuung und Pflege aus einer Hand Das Seniorenzentrum Emmaus begleitet ältere Menschen mit individuellen Angeboten für jede Lebensphase: Betreutes Wohnen in modernen Wohnparks Selbstständig leben mit der Sicherheit, Hilfe zu haben. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Wir sind gerne für Sie da! Tagespflege mit Gemeinschaft und Aktivierung Tagsüber gut betreut - abends wieder in den eigenen vier Wänden. Kurzzeit- und Langzeitpflege Professionelle Pflege in persönlicher Atmosphäre. Mobile Dienste für zuhause Unterstützung im Alltag - dort, wo Sie sich wohlfühlen. Entlastung und Beratung für Angehörige Wir hören zu, beraten und sind an Ihrer Seite. Für ein selbstbestimmtes Leben - heute und morgen
16 Information Die Vorsorgevollmacht (Fortsetzung von Seite 14) Die Form der Vorsorgevollmacht Grundsätzlich gibt es keine besonderen Formvorschriften für Vorsorgevollmachten. Zum Nachweis und aus Gründen der Klarheit sollte die Vollmacht jedoch schriftlich abgefasst werden. Sie muss nicht handschriftlich verfasst sein, allerdings ist dabei die Gefahr einer Fälschung am geringsten. Außerdem kann man eventuellen späteren Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers eher begegnen, wenn der Text vollständig eigenhändig geschrieben ist. Meist wird jedoch ein Formular mit Ankreuzfeldern verwendet, das um die persönlichen Angaben ergänzt wird. Ein entsprechendes Formular finden Sie ab Seite 29. Das Datum und die Unterschrift sollten keinesfalls fehlen. Beurkundung und Beglaubigung Eine notarielle Beurkundung ist gesetzlich zwar nicht zwingend vorgeschrieben, für die Verwendung im Grundbuch oder gegenüber dem Handelsregister ist jedoch mindestens eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift erforderlich. Diese bestätigt lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift und kann kostengünstig durch die örtliche Betreuungsbehörde oder ein Notariat erfolgen. Bei Vorsorgevollmachten, die seit dem 1. Januar 2023 von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt wurden, endet die Wirkung der öffentlichen Beglaubigung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Die bestehende Vollmacht wirkt über den Tod hinaus, wenn dies in der Vollmacht verfügt worden ist. Soll die öffentliche Beglaubigung also über den Tod hinaus wirksam bleiben, ist eine notarielle Beglaubigung zu empfehlen. Die notarielle Beurkundung bietet darüber hinaus einen wesentlich höheren Schutz: Der Notar prüft und verantwortet den gesamten Inhalt der Vollmacht, stellt rechtssichere Formulierungen sicher und vermeidet so Unklarheiten oder Fehler. Da der Notar zudem verpflichtet ist, die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen, dient die Urkunde im Rechtsverkehr als starkes Indiz für die Wirksamkeit der Vollmacht zum Zeitpunkt der Erstellung. Widerruf und Änderung Eine Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Änderungen oder Ergänzungen, die Sie im Originaldokument vornehmen, sollten Sie mit Datum und Unterschrift bestätigen. Besonders bei größeren Änderungen empfehlen wir, eine neue Vollmacht zu erstellen und die alte zu vernichten. So werden eventuelle Zweifel an der Legitimität der Vollmacht vermieden. Bei einer notariell beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht sind handschriftliche Änderungen und Ergänzungen nicht gestattet. In diesem Fall wäre also die Vollmacht zu widerrufen. Aufbewahrung und Registrierung Damit eine Vorsorgevollmacht genutzt werden kann, muss sie im Original vorliegen. Informieren Sie daher Ihre Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort und stellen Sie sicher, dass sie im Ernstfall Zugriff hat. Alternativ können Sie ihr das Original aushändigen – beachten Sie jedoch, dass die Vollmacht dann sofort einsetzbar ist. Gegen eine einmalige Gebühr können Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dort wird gespeichert, wer wem für welche Bereiche eine Vollmacht erteilt hat. Die Vollmacht selbst und deren Inhalte werden nicht erfasst. Die registrierten Daten können von Betreuungsgerichten jederzeit über einen gesicherten Online-Zugang abgerufen werden. Steht eine Entscheidung an, kann so schnell festgestellt werden, ob die betroffene Person eine Vertrauensperson benannt hat und aus diesem Grund auf eine gerichtliche Betreuung verzichtet werden kann. Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Postfach 080151 10001 Berlin Tel. 0800 3550500 (gebührenfrei) Fax 030 38386677 info@vorsorgeregister.de www.vorsorgeregister.de Ein Formular für Ihre Vorsorgevollmacht finden Sie ab Seite 29
17 Wir für Sie Entdecken Sie das Reha-Zentrum Schömberg, wo Ihre Gesundheit im Mittelpunkt steht. Wir sind spezialisiert auf Erkrankungen des Bewegungsapparats und der Atemwege. Auch mit Begleiterkrankungen, zum Beispiel des Herz-Kreislaufsystems, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Eingebettet in die malerische Landschaft des Nordschwarzwalds, bieten wir ein multidisziplinäres Therapiekonzept mit Physio- und Bewegungstherapie, Ergotherapie, physikalischer und Balneotherapie, psychologischer sowie ernährungswissenschaftlicher Unterstützung. Machen Sie den ersten Schritt und werden Sie zu Ihrem eigenen Gesundheitsexperten. Bei uns finden Sie nicht nur Erholung, sondern auch neue Energie und Lebensfreude. Willkommen in der Klinik Schwarzwald Römerweg 50 75328 Schömberg ✆ 07084 930-0 reha-klinik.schwarzwald@drv-bund.de www.reha-klinik-schwarzwald.de Unser Pflegezentrum bietet auf vier Etagen insgesamt 90 Pflegeplätze, darunter 15 Plätze auf der Demenzstation sowie 15 Intensivpflegeplätze an. PFLEGEZENTRUM NAGOLD Iselshauser Straße 75 | 72202 Nagold | Tel 07452 888099 0 pz-nagold@miksch-partner.de WILLKOMMEN IM
18 Information Die Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wie Sie betreut werden möchten, falls das Gericht eine Betreuung für notwendig erachten sollte. Sie können bestimmen, wer Ihr Betreuer sein soll und wer auf keinen Fall. Weiterhin können Sie Vorgaben festlegen, was wie geregelt werden soll. Außerdem können Sie festhalten, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen. Dies kann zum Beispiel beinhalten, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten oder welche Pflegeeinrichtung Sie bevorzugen. Diese Wünsche sind für das Gericht und den Betreuer grundsätzlich verbindlich, es sei denn, Sie oder Ihr Vermögen würden dadurch erheblich gefährdet oder die Erfüllung eines Wunsches ist dem Betreuer nicht zuzumuten. Eine Betreuungsverfügung kann mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht verbunden werden. Dies ist beispielsweise für den Fall empfehlenswert, dass die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder für den Fall, dass Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten. Sie können deshalb auch verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person als Betreuer ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte. Form und Aufbewahrung Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Formvorgaben für eine Betreuungsverfügung. Es empfiehlt sich aber, sie schriftlich abzufassen und zu unterschreiben, damit kein Zweifel an der Echtheit entsteht. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung grundsätzlich auch dann noch erstellt werden, wenn die volle Geschäftsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die betreffende Person die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidungen noch erfassen kann. Damit die Betreuungsverfügung im Bedarfsfall berücksichtigt werden kann, sollte sie jederzeit auffindbar sein und dem zuständigen Betreuungsgericht zugeleitet werden können. Sie können Ihre Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (siehe Seite 16) registrieren lassen. Das Original bewahren Sie vorzugsweise in Ihrem Notfallordner oder an einem sicheren, bekannten Ort auf. Sie kennen niemanden, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder Sie möchten auf eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten nicht verzichten? Dann ist die Betreuungsverfügung ein geeignetes Mittel. Das Formular für eine Betreuungsverfügung finden Sie ab Seite 33
19 Information Das Ehegattennotvertretungsrecht Warum Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung weiterhin wichtig sind. Entgegen der weitverbreiteten Meinung können sich Ehegatten nicht ohne Weiteres gegenseitig umfassend vertreten. Grundsätzlich ist jeder für die Wahrnehmung seiner eigenen rechtlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich. Ohne eine besondere gesetzliche Regelung oder Bevollmächtigung kann niemand für eine andere Person rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Dies gilt auch für Ehegatten. Mit der Reform des Betreuungsrechts am 1. 1. 2023 wurde ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen eingeführt. Die neue Regelung des § 1358 BGB ermöglicht es Ehegatten, in bestimmten Notsituationen füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen. Bislang war in diesen Fällen die Anordnung einer vorläufigen Betreuung erforderlich, sofern keine Vorsorgevollmacht vorgelegen hat. Voraussetzungen und Dauer Das gegenseitige Notvertretungsrecht gilt nur für zusammenlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Voraussetzung ist zudem, dass ein Ehegatte bewusstlos oder krank ist und aus diesem Grund seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Der vertretende Ehegatte darf in unaufschiebbare Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen. Von der Vertretungsbefugnis erfasst sind nur Einwilligungen in Behandlungen oder Eingriffe, die aus medizinischer Sicht notwendig sind. Wie auch die Vorsorgevollmacht, regelt das Ehegattennotvertretungsrecht allerdings nur, wer Entscheidungen in den vorgenannten Angelegenheiten treffen kann, nicht aber, wie sie zu treffen sind. Konkrete Vorstellungen, wie die medizinische Behandlung aussehen soll, sollten daher nach wie vor zusätzlich in einer Patientenverfügung geregelt werden. Für die Ausübung des Vertretungsrechts nach der Erstbehandlung erhält der vertretende Ehegatte vom Arzt ein Dokument. Das Vertretungsrecht endet spätestens sechs Monate nachdem vom behandelnden Arzt bestätigten Eintritt der Bewusstlosigkeit oder Krankheit. Sobald der vertretene Ehegatte wieder einwilligungs- und handlungsfähig ist, endet das Vertretungsrecht automatisch. Warum noch eine Vorsorgevollmacht? Das Notvertretungsrecht ist keine vollständige Vorsorge, da es auf die Entscheidung in Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist. Daher müssen Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten und Bankgeschäfte weiterhin in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden. Zudem ist das Notvertretungsrecht zeitlich begrenzt und dauert maximal sechs Monate. Ist der Ehegatte nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht in der Lage Entscheidungen zu treffen und es gibt keine Vollmacht, muss ein Betreuer bestellt werden. Eine Vorsorgevollmacht ist eine umfassendere Lösung, da sie sowohl den Bereich der Gesundheitssorge als auch den Bereich der Vermögenssorge abdeckt. Der Vertreter hat hierbei die Möglichkeit, alle notwendigen Handlungen für die Person vorzunehmen, die die Vollmacht erteilt hat. Es empfiehlt sich daher, weiterhin eine Vorsorgevollmacht gegebenenfalls in Verbindung mit einer Patientenverfügung zu erstellen.
20 Information Die Patientenverfügung In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nach Ihrem Willen getroffen oder auch nicht getroffen werden sollen. Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. Ohne Ihre Zustimmung dürfen – abgesehen von Notfällen – Behandlungen wie Operationen oder bestimmte Untersuchungen nicht durchgeführt werden. Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich selbst nicht mehr äußern können. Sie legen damit im Voraus fest, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen zustimmen, beziehungsweise welche Sie ablehnen. Auf diese Weise nehmen Sie trotz späterer Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung und können damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen. Die Patientenverfügung richtet sich an die behandelnde Ärzteschaft und an Ihren Bevollmächtigten oder Ihren Betreuer. Medizinische Maßnahmen sollen anhand des in Ihrer Patientenverfügung niedergelegten Willens durchgeführt werden. Haben Sie keine Patientenverfügung verfasst oder erfasst die Patientenverfügung nicht den aktuell zu entscheidenden Sachverhalt, hat es ein Betreuer oder Bevollmächtigter schwer. Er muss dann Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und ermitteln, wie Sie sich in der Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch selbst kundtun könnten. Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mündlich, z. B. gegenüber Angehörigen Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung, insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben. Verlieren Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit, kann anhand der Patientenverfügung Ihr Wille hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme festgestellt bzw. darauf geschlossen und in Ihrem Sinne gehandelt werden. Welche Form muss eine Patientenverfügung haben? Damit eine Patientenverfügung gültig ist, muss sie grundsätzlich schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Wegen der zum Teil weitreichenden Folgen der in einer Patientenverfügung getroffenen Festlegungen für Gesundheit und Leben hat der Gesetzgeber die Schriftform für erforderlich gehalten. Dadurch sollen die Betroffenen auch vor übereilten oder unüberlegten Entscheidungen geschützt werden. Mit einer schriftlichen Verfügung ist Ihr Wille leichter nachweisbar und bietet eine bessere Gewähr dafür, dass er auch beachtet wird. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist möglich, jedoch nicht erforderlich. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos, also auch mündlich, widerrufen. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung widerrufen, sollten Sie die „alte“ Verfügung vernichten und die von Ihnen bevollmächtigte Person darüber informieren. Muss die Patientenverfügung beachtet werden? Eine Patientenverfügung als Ausdruck des Willens des Patienten ist verbindlich und bindet alle Personen, auch den behandelnden Arzt sowie Bevollmächtigte und Betreuer. .....weiter auf Seite 22 Das Formular für eine Patientenverfügung finden Sie ab Seite 35
Verlässlich an Ihrer Seite wenn es darauf ankommt. Ob Operation, stationäre Behandlung oder weiterführende Abklärung: In den Kliniken Calw und den Kliniken Nagold erwartet Patientinnen und Patienten moderne Medizin in einem Umfeld mit klaren Strukturen, kurzen Wegen und gut abgestimmten Abläufen. Die Fachbereiche arbeiten Hand in Hand, damit Diagnostik und Behandlung optimal ineinandergreifen. In Notfällen steht unsere Zentrale Notaufnahme rund um die Uhr zur Verfügung. Hier werden akute Beschwerden schnell eingeschätzt und die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Schritte unmittelbar eingeleitet. Als Teil des Klinikverbundes Südwest profitieren Patientinnen und Patienten von einem starken Netzwerk aus sechs Klinikstandorten mit hoher medizinischer Kompetenz und zahlreichen Spezialisierungen. www.kvsw.de WavebreakMediaMicro_AdobeStock Dank der engen Kooperation mit den Gesundheitsdienstleistern vor Ort bleiben Behandlungen auch über den stationären Aufenthalt hinaus koordiniert – von der ersten Untersuchung bis zur Nachsorge. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Kliniken Calw Mildred-Scheel-Straße 1 75365 Calw Telefon 07051 14-0 Kliniken Nagold Röntgenstraße 20 72202 Nagold Telefon 07452 96-0
22 Information Die Patientenverfügung sollte klar und eindeutig formuliert sein und konkrete medizinische Situationen sowie die gewünschten oder abgelehnten Behandlungen darlegen. Es ist empfehlenswert, eine einmal niedergelegte Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und den Willen gegebenenfalls durch eine erneute Unterschrift mit Datumsangabe zu bestätigen. Rechtlich vorgeschrieben ist eine solche Aktualisierung nicht. So kann man aber auch im eigenen Interesse überprüfen, ob die einmal festgelegten Behandlungswünsche noch gelten sollen oder vielleicht abgeändert werden müssen. Wer setzt meinen Willen durch? Eine Patientenverfügung dokumentiert Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, über bestimmte ärztliche Maßnahmen zu entscheiden. Jedoch sollte sichergestellt sein, dass dieser Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der bevollmächtigt ist und Sie rechtlich vertreten darf. Deshalb empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird bei Bedarf das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer mit dem Aufgabenbereich der Gesundheitssorge bestellen. Auch dieser ist gehalten, bei den für Sie zu treffenden Entscheidungen Ihren Willen zu beachten, wie er sich aus der Patientenverfügung ergibt. Wie soll die Patientenverfügung formuliert sein? Für die Abfassung einer Patientenverfügung gibt es keine Vorgaben für bestimmte Formulierungen. Auch die Hinweise und das Formular ab Seite 35 in dieser Broschüre liefern lediglich Anhaltspunkte, wie Sie Ihren Willen und Ihre Wertvorstellungen so formulieren können, dass die Ärzteschaft und Ihr Bevollmächtigter, beziehungsweise Ihr Betreuer in die Lage versetzt werden, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Bei der Abfassung einer Patientenverfügung sollten Sie die folgenden Hinweise beachten: → Es kann hilfreich für das Verstehen Ihres Willens sein, wenn Sie Ihre Grundeinstellungen zu Fragen vom Leben und Sterben darlegen. → Vermeiden Sie unscharfe Formulierungen wie „Ich will keine Apparatemedizin“ oder „Ich will nicht unnötig leiden müssen“. → Bemühen Sie sich in eigenen Worten Ihre Wünsche und Vorstellungen zu formulieren, zum Beispiel eine bereits bestehende Krankheit zu benennen und in Betracht kommende ärztliche Maßnahmen aufzuführen oder auszuschließen. → Bei bestehenden Erkrankungen mit absehbaren Folgen sollten Sie Ihren Hausarzt zurate ziehen, bevor Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich niederlegen oder ändern. Ärztliche Beratung und Hilfe sollten in jedem Fall in Anspruch genommen werden, um Ihre Wünsche so konkret wie möglich zu formulieren. → Benennen Sie positive Wünsche zur medizinischen Behandlung und Pflege, insbesondere Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen durch palliativmedizinische Behandlung oder Wünsche in Bezug auf die Sterbebegleitung. Die Patientenverfügung (Fortsetzung von Seite 20) Wichtig zu wissen Die Entscheidung, ob Sie eine Patientenverfügung verfassen oder nicht, steht Ihnen völlig frei. Es besteht keinerlei Verpflichtung eine solche zu erstellen (§ 1827 Abs. 5 BGB). Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf deshalb auch nicht zur Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht werden. Wenn Sie etwa in eine Seniorenwohnanlage ziehen möchten, darf der Träger nicht von Ihnen verlangen, eine Patientenverfügung zu verfassen oder vorzulegen.
23 Information Rechtliche Betreuung – was ist das? Erwachsene jeden Alters können durch Unfall, Krankheit oder Behinderung in die Lage geraten, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde, ordnet das Gericht eine rechtliche Betreuung an. Diese hat das Ziel, die Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten und persönliche Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Der Betreuer hat die Angelegenheiten der zu betreuenden Person so zu besorgen, dass diese ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Interessen gestalten kann. Deshalb soll die Betreuung auf der Basis der individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Person erfolgen. Die gesetzlichen Regelungen Nach § 1814 BGB kann volljährigen Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können, eine Unterstützung zur Seite gestellt werden. Die Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet wird, trifft das zuständige Gericht. Eine Betreuung kann von der betroffenen Person für sich selbst beantragt werden. Andere (z. B. Familienangehörige, Freunde, Bekannte) können die Einrichtung einer Betreuung lediglich anregen. Der Antrag bzw. die Anregung kann formlos, schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen Betreuungsabteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person liegt, erfolgen. Nach § 1814 Abs. 2 BGB darf gegen den freien Willen ein Betreuer nicht bestellt werden. Der Verfahrensablauf Nachdem beim Betreuungsgericht eine Betreuung beantragt oder angeregt wurde, wird zu Beginn des Verfahrens ein ärztliches Gutachten eingeholt (§ 280 FamFG) und die Betreuungsbehörde angehört. Die Betreuungsbehörde ist eine Abteilung der Stadt bzw. des Landkreises, die das Gericht bei der Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist und wer gegebenenfalls als Betreuer in Betracht kommt, unterstützt. Das Gericht muss vor seiner Entscheidung die betroffene Person – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – persönlich anhören und sich einen eigenen Eindruck von ihr verschaffen. Wenn das Gericht die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung aufgrund des durchgeführten Verfahrens und der Aussagen in dem Gutachten für gegeben erachtet, erlässt es einen Beschluss. In diesem Beschluss wird die Betreuung angeordnet und gleichzeitig ein Betreuer bestimmt. Außerdem werden die einzelnen Aufgabenbereiche angeordnet. Mögliche Aufgabenbereiche sind etwa Wohnungsangelegenheiten, Vermögensverwaltung oder Gesundheitssorge. Ein Aufgabenbereich wird nur angeordnet, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist. Die Summe der angeordneten Aufgabenbereiche ist der Aufgabenkreis des Betreuers. Dieser darf nur innerhalb der angeordneten Aufgabenbereiche tätig werden. Das Betreuungsverfahren im Überblick Betreuungsantrag/Betreuungsanregung durch Dritte Betreuungsgericht Betreuungsgerichtlicher Beschluss Persönliche Anhörung Ärztliches Gutachten Sozialbericht Betreuungsbehörde Eventuell Verfahrenspflegschaft
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